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Mit Armbrust im Wald


Jägermeister

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Ich hoffe, die beiden Angenagten haben einen Anwalt, der auch des Lesens und Schreibens kundig ist (anscheinend nicht selbstverständlich).

Der (des Lesens und Schreibens kundige Anwalt) wird dem Richter dann das WaffG, Anlage 2, Punkt 3.2 vorlesen - die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und der edle Jägersmann bekommt Ärger wegen Nötigung und Freiheitsberaubung. Dh., sein Jagdschein und seine WBK sind dann eigentlich weg. Wenns nach dem Gesetz ginge. Wird es aber nicht.

Wir nähern und juristisch immer weiter dem Staat, in dem "der Verdacht der versuchten Republikflucht" mit Straflager im KZ-Stil belohnt wurde.

(Anders wäre es, wenn in den Rucksäcken erlegtes Wild gefunden worden wäre, das stünde dann aber in diesem journalistischen Kunstwerk bestimmmt drin.)

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... und der edle Jägersmann bekommt Ärger wegen Nötigung und Freiheitsberaubung. Dh., sein Jagdschein und seine WBK sind dann eigentlich weg. Wenns nach dem Gesetz ginge. Wird es aber nicht.

Da irrst Du leider, lieber Califax, denn der Jagdausübungsberechtigte oder bestätigte Jagdaufseher ist in diesem Falle Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft und hat über die Jedermannrechte hinaus mehr Möglichkeiten. Selbst das vorläufige Festnehmen unter Einsatz der Schusswaffe ist diesem gestattet. Ich rate aufgrund des dann anhängigen Verfahrens davon aber ab, es sei denn, die Notwehr greift.

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