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Chefs bestimmter Rockerclubs von Berufswegen unzuverlässig


.50 AE

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Hallo "Mutter".

Ich bin in der Regel sehr nahe bei deinen Meinungen und Äußerungen - hier bin ich jedoch völlig anderer Meinung als du.

Keine Frage: Dem Umfeld der OK und dem Umfeld dieser Rocker-Vereinigungen wird niemand eine gewisse Kriminalität absprechen können. Bis dahin gehen wir konform.

Vermutlich hat jeder der "Bosse" – und vermutlich auch viele der einfachen Mitglieder – an sich genug auf dem Kerbholz um Grund genug zu geben jedem eine Waffe zu versagen – aber sie wurden eben nicht erwischt oder überführt. Auch dahin gehen wir konform.

Ich bin aber der Meinung, dass eben dieser Generalverdacht, diese Sippenhaft und dieses Gruppendenken ebenso wenig in einen Rechtsstaat gehört wie der Generalverdacht alle LWB als potentielle Amokläufer einzustufen und die deswegen eingeführten legalen Schnüffeleien in unseren Wohnungen nach den Waffenschränken.

Nein, alleine der Verdacht und die Vermutungen sind keine "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen…"

So viel Risiko muss die freiheitliche demokratische Grundordnung aushalten. Ansonsten sind wir auf dem Weg zur politischen Polizei. Die wurde bei den Nürnberger Prozessen als Verbrecherorganisation eingestuft.

Achso, kurze Zwischenfrage:

Weil es Tatsache ist, das dort Kriminaltät ausgeübt wird. Diese Tatsache verleitet zu der Annahme, dass Führungspersonal nicht zuverlässig nach §5 ist.

Wir reden über polizei- und gerichtsbekannte organisierte Kriminalität. Da gibts gar nichts dran zu verniedlichen oder gewisse Keulen rauszuholen.

Du redest hier von der Führungsebene des FC Bayern München - Hoenneß, Rummenigge, Beckenbauer?

Und weil diese 3 im Sinne das Waffenrecht als unzuverlässig gelten sollen allen Führungskräften der Fußballvereinen in Deutschland keine legale waffen bekommen?

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Genau. Das ist der wichtige Punkt. Es sind genau benannte und sehr einschlägige Vereinigungen benannt. Und genau nur um diese geht es. Es wird eben nicht verallgemeinert.

Es ist ein deutliches Statement: Ich traue euch nicht und das finde ich absolut gerechtfertigt.

Im Miri-Clan sind übrigens auch nicht alle kriminell. Einige Köpfe dort sind ebenfalls nicht vorbelastet. Wie sieht es da aus?

Cosa Nostra, Ndrangheta und Comorra. Würde das dort genauso diskutiert werden?

...und immer wieder an Al Capone denken!

Deutschland ist zu einem Paradies für die OK geworden. Gerade weil man sich hier auf der Nase herumtanzen lässt, falsche verstandene Romantik pflegt oder schlicht geschmiert wurde.

Es ist wahrscheinlich unmöglich das Rad zurückzudrehen, aber man kann ja mal anfangen.

Ich sage nochmal ganz deutlich wir reden über organisierte und schwere Kriminalität. Menschen- Waffen- und Drogenhandel, Mord und der ganze begleitende Kleinkram. Das ist hinlänglich bekannt.

Ansonsten hilft Google.

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Ich sage nochmal ganz deutlich wir reden über organisierte und schwere Kriminalität.

Exakt. Und schwere Kriminalität bekämpft man mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch mit der Politik. Entweder gegen einzelne Kriminelle oder auch durch das Verbot einer Organisation.

Aber doch nicht durch so einen halbgaren Quark wie das Verdrehen des Waffengesetzes.

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Das können die ja auch alle gern und lange tun. Das ändert aber nichts daran, dass diese Personen nach den Buchstaben des WaffG (und ich meine auch allg. zurecht) al nicht zuverlässig eingestuft werden.

Kein Vorsteher von krimineller Geschäftemacherei kann tatsächlich und ruhigen Gewissens als zuverlässig bezeichnet werden. Ich wiederhole es: Wir reden nicht über Kleinkriminalität. Hier geht es ums Ganze und Große.

Wem will man denn guten Gewissens erklären, dass diese Herrschaften (schwerstkriminelle Drahtzieher) auch noch legal mit Waffen auszustatten sind?

Strafrechtlich kann da gern weiteres dazu kommen.

P.S.: Der schwere Alkoholiker gilt nach der gleichen Maßgabe als unzuverlässig, auch wenn auch dieser sich bislang nichts zu schulden kommen lassen hat.

Und für genau solche Fälle steht das zurecht genau so im WaffG. Man muss nicht einfach zuschauen und nichts machen können.

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So könnte man argumentieren, wenn man alle Details einfach ausblendet.

Ich würde es übrigens begrüßen, wenn sämtlichen dieser Strukturen endlich gehörig Feuer unter Arsch gemacht würde. Es wird leider ein Wunschtraum bleiben.

Einige von den Rechten haben nebenbei gesagt, ihre Waffen auch schon abgeben dürfen.

Wie du den Rest in kriminelle Strukturen unterbringst bleibt dein Geheimnis. Ich kann den Assoziationen nicht folgen.

P.S.: Wo sind bitte Motorradfahrer betroffen?

Es gibt auch immer noch eine Instanz

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§ 129

Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.

(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Das reicht. Da ist es nicht nötig das Recht zu beugen!

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Ich habe das WaffG bereits entsprechend zitiert. Das reicht auch und da wird auch kein Recht gebeugt.

Außerdem bringt es nichts verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen. Hier geht es nicht um kriminelle Vereinigungen. Es geht um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Satire:

Du kannst den zuverlässigen Herren doch ein paar Familienmitglieder zur Zwangsprostitution und Verschleppung ins Ausland zur Verfügung stellen. Die tun doch nichts. Eventuell geben sie dir als Ausgleich ein bisschen Koks und ne russische MP-vielleicht aber auch nur einen Brandsatz unters Auto und ein Messer in den Bauch. Aber wer will da schon kleinlich sein? Sie machens ja auch nicht persönlich, es gibt ja Vereinskollegen.

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Ich habe das WaffG bereits entsprechend zitiert. Das reicht auch und da wird auch kein Recht gebeugt.

Außerdem bringt es nichts verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen. Hier geht es nicht um kriminelle Vereinigungen. Es geht um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

.....

Die Polemik können wir hier lassen. Wie soll die Zuverlässigkeit denn geprüft werden? Mit der Glaskugel, angedachten Ermittlungsansätzen oder doch anhand belastbarer Fakten?

Eine belastbare Tatsache wäre die Einstufung der Clubs als kriminelle Vereinigung. Damit wäre die Sache dann auch Waffenrechtlich gegessen. Einfach die Behauptung das sind kriminelle darf da nicht reichen.

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Aber auch ohne Waffe benötigt er da ein "Führungszeugnis ohne Eintrag" Also auch hier keine ganzen Sachen und Rechtlich nicht einwandfrei.

Wenn es nach dem geht wären einige Securityfirmen, vor allem im Discobereich ohne Mitarbeiter. Das liegt im Ermessen des Chefs, bzw. Kunden die das für die entsprechenden Aufgaben verlangen.

Die Behörden mischen sich erst bei wiederholten Einträgen, bzw. Vorstrafen in die Mitarbeiterzulassungen ein. Da wird gerade im 450€ Bereich auch gemauschelt...

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Ich habe das WaffG bereits entsprechend zitiert. Das reicht auch und da wird auch kein Recht gebeugt.

Außerdem bringt es nichts verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen. Hier geht es nicht um kriminelle Vereinigungen. Es geht um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Satire:

Du kannst den zuverlässigen Herren doch ein paar Familienmitglieder zur Zwangsprostitution und Verschleppung ins Ausland zur Verfügung stellen. Die tun doch nichts. Eventuell geben sie dir als Ausgleich ein bisschen Koks und ne russische MP-vielleicht aber auch nur einen Brandsatz unters Auto und ein Messer in den Bauch. Aber wer will da schon kleinlich sein? Sie machens ja auch nicht persönlich, es gibt ja Vereinskollegen.

Ich weiß nicht, als ich mit Töchterchen in Oldenburg die Alexanderstraße langwatschelte, stießen wir auf ein Rudel Bandidos. Die waren freundlich, haben auf die Frage nach der Lachgaseinspritzung am Moped höflich geantwortet und über Bezugsquellen diskutiert. Und den Bürgersteig soweit frei gemacht, daß wir problemlos passieren konnten. Ohne von irgendjemand angepöbelt zu werden.

Wären wir in dem Moment von Kulturbereicherern angepöbelt worden, hätten sie sicherlich dem ein Ende bereitet.

Ich sage nicht, daß ich organisierte Kriminalität gut finde. Aber es ist definitiv nicht so, daß frau und Kind jetzt von einem Bandido oder Hells Angel niedergemessert werden. Eher im Gegenteil.

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Niemand hat gesagt, daß das Heilige sind.

Aber: solange die Organisation als solche nicht verboten ist und sich die Leute nichts zu schulden haben kommen lassen, sind sie zuverlässig.

Deutschland geht ja auch nicht hin und erklärt alle Muslime für unzuverlässig - die paar hundert islamistischen Morde in Deuschland muß das Land aushalten ...

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Ich würde es übrigens begrüßen, wenn sämtlichen dieser Strukturen endlich gehörig Feuer unter Arsch gemacht würde. Es wird leider ein Wunschtraum bleiben.

So und damit ist auch schon das Dilemma geklärt. Die Behörden greifen sich diejenigen raus welche der Herr Innenminister grade vorgibt, Bspl. Hannover. Zur Expo brauchen wir ein gutes Image, also 81ziger an die Front und mal klargestellt wer der Cheff im Ring ist, weil selber traut Mann sich nicht, will es nicht oder kann es nicht.

Zwölf bzw. 13 Jahre später bekämpft man diese Strukturen mit Allen Mitteln (Show of Force) legt den Hund um und steht da Ohne das was Nachgewiesen wird. Wie war das noch mit der Bude wo Sie eine Leiche gesucht haben? Gebäude abgerissen, Beton weggemeißelt ect. Wo ist die denn? Nix mehr von gehört. In das dann entstehende Vakuum treten dann diejenigen ein, welche vorher den Platz geräumt hatten. Tolle Wurst, da sind dann Ethnien mit Clanstrukturen am Werk in die die Gewaltenteilung leider keine V-Leute einschleust alla Krampf gegen Räscts.:rolleyes1: Die Nachfrage ist leider da, also wird der "Kunde" bedient. Imho glaube ich das die Mehrheit lieber hätte das die "Clubs" den Cheff im Ring abgeben als die Anderen Kriminellen, da erkennt man seine "Ansprechpartner" an den Klamotten. Was die Jungs vom Stiefel betrifft, Benito hatte das imho ganz gut im Griff.... Aber wollen wir so etwas?

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Weil es Tatsache ist, das dort Kriminaltät ausgeübt wird. Diese Tatsache verleitet zu der Annahme, dass Führungspersonal nicht zuverlässig nach §5 ist.

Wenn ich sehe, wieviele Banken in kriminelle Machenschaften verwickelt sind, dann ist deren Führungspersonal wohl auch insgesamt als unzuverlässig einzustufen.

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