Last_Bullet Posted January 10, 2025 at 10:41 AM Posted January 10, 2025 at 10:41 AM Moin Moin an die Community. Leider habe ich auf meine Nachfrage bei meiner Behörde genau gar keine Antwort erhalten. Ich mache mir Gedanken, wie ich das Erbe bzgl. meiner Waffen am besten regel. Grundsätzlich halte ich es für wenig vorteilhaft, wenn die Erben vor verschlossenen Tresortüren stehen, diese aufbrechen müssen und man dann keine schnelle Möglichkeit hat, die vorhandenen Waffen sicher weiter aufzubewahren. Denn die Behältnisse sind dann kaputt. Nun gibt es Idee zusammen mit dem Testament z. B. einen Schlüssel oder den Zahlencode bei einem Notar zu hinterlassen. Doch ist das schon eine Art Überlassen? Zwar hat der Notar keinen Zugang zur Wohnung, aber die Möglichkeit, den Tresor zu öffnen. Wie habt Ihr das geregelt, gibt es dazu überhaupt eine generelle Lösung? Danke vorab. 1
Jägermeister Posted January 10, 2025 at 10:50 AM Posted January 10, 2025 at 10:50 AM Wir haben schon einmal versucht, da alle möglichen Antworten zusammen zu tragen. Es ist definitiv kein einfaches Thema, zumal wenn man weiß, dass niemand in der Verwandtschaft Interesse am Erbe hat. 2
earl66 Posted January 10, 2025 at 10:52 AM Posted January 10, 2025 at 10:52 AM Wow! Das nenne ich mal eine Frage, die wieder den Schwachsinn unseres Waffenrechts offenbart … gute Frage! Auch wenn ich aktuell ebenso ratlos bin … 1
Jägermeister Posted January 10, 2025 at 10:59 AM Posted January 10, 2025 at 10:59 AM Am 10.1.2025 at 11:41 , Last_Bullet sagte: Nun gibt es Idee zusammen mit dem Testament z. B. einen Schlüssel oder den Zahlencode bei einem Notar zu hinterlassen. Eine Alternative wäre ein (relativ teures) Bankschließfach, auf das man nur selber Zugriff hat. Im Erbfall müsste dann mittels Vollmacht beim Notar hinterlegt sein, wer Zugriff haben darf. Und nach Erhalt des Erbscheins hat man 4 Wochen Zeit, bei der Behörde eine Erben-WBK zu beantragen. Wenn man jemanden weiß, der zum Beispiel eine Waffensammlung fortführen möchte, dann kann man die Voraussetzungen dafür schon im Vorwege schaffen. Der Erbe kann dann die Rote nebst Sammelgebiet übertragen bekommen und die Sammlung im Sinne des Erblassers fortführen. Analog dazu Jäger/ Sportschützen. 2
Last_Bullet Posted January 10, 2025 at 11:07 AM Author Posted January 10, 2025 at 11:07 AM Am 10.1.2025 at 11:59 , Jägermeister sagte: Bankschließfach Das war bereits leidiges Thema zu diversen Schlüsselurteilen einiger Gerichte, in denen die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Bankschließfach nicht überall als gleichwertig mit den im WaffG vorgeschriebenen Tresoren angesehen wird. Innerhalb meiner Familie wird das nichts mit dem Vererben. Die Waffen würden also in die Hände Dritter kommen, eine Vernichtung möchte ich auf jeden Fall vermeiden. Kurzzeitig hatte ich auch schon mal überlegt, wie man das mit professionellen Waffenaufkäufern macht, ich hatte dazu mal einen Bericht gesehen. Trotzdem bleibt der Knackpunkt mit dem Zugang zu den Tresoren. Auch wenn ein Waffenaufkäufer diese entnehmen und sicher verwahren kann, müssten die Behältnisse geöffnet werden. Eine Zerstörung oder Beschädigung dieser halte ich für falsch, prinzipiell wären die Kernschrott, auch wenn Tresordienste die Bohrlöcher verschließen, wenn es denn überhaupt so easy ginge. Solange die gesetzlich zugelassen sind, könnten man die besser anderweitig weiter verwenden, wenn sie unbeschädigt bleiben.
Jägermeister Posted January 10, 2025 at 11:13 AM Posted January 10, 2025 at 11:13 AM Am 10.1.2025 at 12:07 , Last_Bullet sagte: einiger Gerichte Waren das imho nur VG, Druff geschissn... Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie sollte das ein Gericht mitbekommen (im Erbfall)? Sofern es geht, vorher mit der Behörde ein Vorgehen festlegen. Vor dem Ableben die Waffen einem Berechtigtem überlassen. Ich entsorge die gerne kostenneutral für Euch... 1 1
WORF Posted January 10, 2025 at 11:19 AM Posted January 10, 2025 at 11:19 AM Wenn der 2. Schlüssel bei einem Berechtigten liegt (vorzugsweise in einem seiner Tresore) ist das Problem schon mal gelöst... 1
Last_Bullet Posted January 10, 2025 at 01:12 PM Author Posted January 10, 2025 at 01:12 PM Am 10.1.2025 at 12:13 , Jägermeister sagte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie sollte das ein Gericht mitbekommen (im Erbfall)? Schon wahr, aber wir wollen doch sauber bleiben.... Am 10.1.2025 at 12:13 , Jägermeister sagte: Sofern es geht, vorher mit der Behörde ein Vorgehen festlegen. Wie geschrieben - keine Reaktion. Gerade von denjenigen, die dann gegen einen vorgehen, sollte man erwarten dürfen, dass sie eine Lösung parat haben. Am 10.1.2025 at 12:13 , Jägermeister sagte: Vor dem Ableben die Waffen einem Berechtigtem überlassen. Ich entsorge die gerne kostenneutral für Euch... Das lässt sich nun mal nicht immer planen. Entsorgen - schon klar....vielleicht bekomme ich eher Deine.... Am 10.1.2025 at 12:19 , WORF sagte: der 2. Schlüssel bei einem Berechtigten liegt Hatte ich auch schon mal dran gedacht, nur bin ich bei solchen Sachen immer etwas... verspannt. Geht da zwischenmenschlich was in die Hose, muss ich wieder an meine Schlüssel kommen. Corona hat gezeigt, wie schnell das gehen kann. Natürlich könnte man das auch mit einem Zahlenschloss-Tresor lösen, in dem dann die Schlüssel aufbewahrt und der Code jederzeit geändert werden kann... hm....
Jägermeister Posted January 10, 2025 at 02:26 PM Posted January 10, 2025 at 02:26 PM Am 10.1.2025 at 14:12 , Last_Bullet sagte: vielleicht bekomme ich eher Deine.... Hast Du nicht genug Platz... Fehlen Dir die notwendigen EWBs für mein Zeugs...
Last_Bullet Posted January 10, 2025 at 02:28 PM Author Posted January 10, 2025 at 02:28 PM Am 10.1.2025 at 15:26 , Jägermeister sagte: Hast Du nicht genug Platz... Wenn Du meinst. Am 10.1.2025 at 15:26 , Jägermeister sagte: Fehlen Dir die notwendigen EWBs für mein Zeugs... Das kann sein. Aber wo kein Richter...
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