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Gold beim Schiessen !


DirtyHarry

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Gold für Schütze Manfred Kurzer

Bei den Olympischen Spielen hat der deutsche Schütze Manfred Kurzer die Goldmedaille in der Disziplin Laufende Scheibe gewonnen. Der 34-Jährige aus Frankfurt an der Oder siegte mit 682,4 Ringen und holte damit das vierte deutsche Gold in Athen. Silber ging an den Russen Alexander Blinow, Bronze an dessen Landsmann Dimitri Lykin.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH :mrgreen:

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Keine Anhnung von wem der Schrieb ist, hab's gerade nochmal rausgekramt:

Zitat:

"Heute nur vage Medaillenaussicht, Schiessen: Die Mannschaftsweltmeister Manfred Kurzer und Michael Jakosits starten auf den Plätzen eins und zwei in die zweite Wettkampfhälte auf die laufende Scheibe."

Jetzt ist auch raus wie er sich vorbereitet hat:

"Ich habe die halbe Nacht mit Mückenjagd verbracht" (Manfred kurzer über sein unfreiwilliges nächtliches Aufwärmprogramm).

Ist ja klar, wer die Biester trifft, findet auch auf der Scheibe den richtigen Vorhalt.... :wink:

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http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,314409,00.html

SCHIESSEN

Gold für Ralf Schumann

Ralf Schumann ist zum dritten Mal nach 1992 und 1996 Olympiasieger mit der Schnellfeuerpistole. Der Schütze gewann den Wettbewerb mit 694,9 Ringen und eroberte am Samstag bereits die dritte Goldmedaille für die deutsche Olympia-Mannschaft in Athen.

Athen - Silber holte der Russe Sergej Poljakow (692,7) vor seinem Landsmann Sergej Alifirenko (692,3). Weltrekordler Schumann gewann damit die zweite Goldmedaille für die deutschen Schützen in Athen. Vorgestern hatte bereits Manfred Kurzer in der Disziplin Laufende Scheibe gesiegt.

...

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Liegt wohl an den Vorschriften der Sportordnung des DSB. Schon mal gelesen wo und wie groß Sponsoring angebracht werden darf. 8)

0.16 Werbung

0.16.1 Allgemeines

Kommerzielle Markenzeichen (Schriftzug oder Logo) dürfen auf Waffen

und Ausrüstungsgegenständen – nicht auf der blanken Haut – nur in

jener Form erscheinen, wie sie beim Publikumsverkauf der gleichen

Ware handelsüblich sind. Als Warenzeichen und Firmennamen gelten

nur jene des Herstellers des Produktes und sie dürfen nur einmal pro

Gegenstand angebracht werden.

Eine spezielle Regelung besteht im Bogenbereich

0.16.2 Kopfbedeckung

• Auf der Vorderseite darf nur für Vereins- oder Verbandsembleme

verwendet werden.

• Auf der Kopfbedeckung darf ein Warenzeichen seitlich oder hinten

sein. Es ist auf 20 mm x 20 mm begrenzt.

• An den Seiten oder auf der Rückseite darf eine Sponsorenwerbung

von maximal 50 cm² erscheinen

0.16.3 Trainings- und Wettkampfbekleidung

• Ein Kleidungsstück darf ein Warenzeichen und einen Firmennamen

des Herstellers aufweisen.

• Das Warenzeichen ist auf 30 mm x 30 mm begrenzt.

• Der Firmenname auf der Kleidung darf höchstens 100 mm lang sein

und die Einzelbuchstaben sind auf eine Höhe von 10 mm begrenzt.

• Zusätzlich dürfen die kommerziellen Markenzeichen von 3 Sponsoren

auf der Kleidung wie folgt erscheinen:

a) Das erste Markenzeichen darf nicht größer als 200 cm² sein.

B) Das zweite Markenzeichen darf nicht größer als 150 cm² sein.

c) Das dritte Markenzeichen, das dem Sponsor des DSB vertraglich

vorbehalten ist, darf nicht größer als 40 cm² sein.

0.16.4 Schuhe

Auf jedem Schuh darf ein Warenzeichen und ein Firmenname sein.

0.16.5 Handschuhe

• Ein Warenzeichen pro Handschuh ist gestattet.

• Die Größe des Warenzeichens ist auf 20 mm x 20 mm begrenzt.

:dr:

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