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Beschlussvorschlag der IMK, kennt den schon wer?


laloux

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Lag bei der IMK das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 nicht vor?

3. GESAMTBEWERTUNG

...Zwar machen Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher als eher gering zu bewerten. ...

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Lag bei der IMK das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 nicht vor?

Ich denke schon, das sie das wußten ! !

Anscheinend hatten aber 15 der dortigen 16zehner Runde ihre Lesehilfen nicht dabei.

Aber, Spaß beiseite, das wird wohl immer wieder versucht, solange es keinen kollektiven Gegenwind seitens der Verbände und sogenannter Interessenvertretungen giebt.

Jetzt ist erstmal der neue Innenhäuptling am Zuge.

Ich hoffe, er schickt die gleich Antwort wie 2010.

Gerne auch in etwas größeren Buchstaben.

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  • 3 weeks later...

Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen zitierte Beschluss der IMK geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das - wie im dortigen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbart - in der Tat ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für den Schießsport anstrebt.

weiterlesen dort: Antwort von Uhl

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Zitat der Frage und Antwort von Abgeordnetenwatch:

Frage zum Thema Inneres und Justiz

13.12.2013

Von:Rainer Helmuth

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie haben mittlerweile mehrfach beteuert, das Waffenrecht nicht mehr verschärfen zu wollen.

Wie deckt sich Ihre Aussage denn nun mit dem erklärten Ziel der Innenministerkonferenz, dieses nun gerade doch wieder zu versuchen ?

Ich zitiere die BR-Drs. 577/09:

"Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen, -ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten; -wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann."

Dieser Beschluss ist brandneu und er hat das erklärte Ziel der SPD- und CDU-Innenminister, dem legalen Waffenbesitzer erneut weitere Steine in den Weg zu legen.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl

2Empfehlungen

07.01.2014

Dr. Hans-Peter Uhl

Sehr geehrter Herr Helmuth,

der von Ihnen zitierte Beschluss der IMK geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das - wie im dortigen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbart - in der Tat ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für den Schießsport anstrebt.

Der Beschluss beschränkt sich allerdings auf eine Prüfbitte an das BMI. Dazu muss man wissen: Prüfaufträge werden in der IMK regelmäßig von allen Ländern mitgetragen, woraus aber keinesfalls geschlossen werden darf, dass sich in der Sache selbst alle Länder die Position des Antragstellers zu eigen machen. So hat z.B. der Bayerische Innenminister eine Protokollnotiz abgegeben, wonach Bayern keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung sehe, nachdem ein Verbot bereits 2009 geprüft worden war. Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der Bundesrat die Bundesregierung mit Entschließung vom 10.7.2009 u. a. zu prüfen aufgefordert, ob ein solches Verbot wegen der Deliktrelevanz großkalibriger Kurzwaffen erforderlich sei (BR-Drs. 577/09 [beschluss]); die Bundesregierung hatte dazu mit Schreiben vom 27.1.2010 an den Bundesrat Stellung genommen und ein Verbot abgelehnt; siehe die Unterrichtung der Bundesregierung zu BR-Drs. 577/09 [beschluss]: dipbt.bundestag.de

An der Einschätzung, die der damalige Gesetzgeber (CDU/CSU und FDP) geteilt hat, besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Jedenfalls gibt es bei CDU und CSU nach wie vor keine Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl

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Man muss von der Politik einfrodern, dass diese Prüfungen auch mal als verlässlich angesehen werden können.

Was nutzt diese Prüfung und die Aussage, wenn dies trotzdem jedes Jahr erneut in die Prüfung geht.

Keine Änderung der Ausgangssituation bedeutet normalerweise bei wiederholten Anträgen: Keine Bearbeitung, da keine Änderung der Parameter.

Ich will nicht jedes Jahr erneut in Sorge um mein Eigentum und die finanziellen Werte die dahinter stehen sein.

So etwas erzeugt Politikverdruss und macht Politik unglaubwürdig.

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  • 1 month later...

18.02.2014 – Auf ihrer Herbstsitzung fasste die Innenministerkonferenz (IMK) auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 25.Oktober 2013 folgende Beschlüsse:

1. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen,

- ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;

- wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann.

2. Sie bittet den Bundesminister des Innern, ihr zur Herbstsitzung 2014 über den Stand zu berichten.

Das Land Bayern verwies hierzu auf den Prüfungsprozess von 2009 und sieht keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung.

Der DSB wird seine Position zu diesen Fragen gegenüber dem BMI und im Fachbeirat Schießsport (vgl. § 15 b WaffG) den Beteiligten darlegen.

Zur Beschlussniederschrift über die 198. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 04. bis 06. Dezember 2013 in Osnabrück führt dieser Link.

Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5307-Innenministerkonferenz-will-Ausschluss-von-Waffen-pruefen/

2013-12-06_IMK_Waffenrecht.pdf

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Es sollte eigentlich das pdf aus dem Bundeslagebild reichen. Die Frage ist ja explizit auf die Deliktrelevanz ausgerichtet. Antwort: Es gibt keine!

Ansonsten hat Bayern es als einziges Bundesland richtig gemacht.

Im Endeffekt zementiert die Gegenseite mit den Dauerprüfaufträgen nur eines: Eine höchst offizielle Aussage, dass der private Schusswaffenbesitz in keinster Weise die Belange der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berührt. Das ist gar nicht schlecht für uns. Besonders wünschenswert wäre die Zuweisung "der besonderen Gefahren die von einer Schusswaffe ausgehen" endlich mal evaluiert wird. Davon hängt nämlich ein großer Teil der Restriktionen ab.

Was ich an dieser Frage bedaure ist, dass trotz der Feststellung der Bundesregierung aus 2009, dieser Antrag nochmal abgearbeitet wird.

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