Ausbilder Schmidt Posted December 15, 2013 at 08:58 PM Share Posted December 15, 2013 at 08:58 PM ..kommen die schon wieder mit der schon damals geklärten Sache. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 15, 2013 at 09:03 PM Share Posted December 15, 2013 at 09:03 PM Das ist die Methodik der Gutmenschen: So lange Unwahrheiten und Scheinfakten wiederholen, bis etwas als Tatsache wahrgenommen wird. Denn wenn es so oft wiederholt wird, muss ja doch etwas dran sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted December 15, 2013 at 09:41 PM Share Posted December 15, 2013 at 09:41 PM es besteht Hofnung ! Das Thema wurde damals ( 2010 ) untersucht und ausgewertet. "Gewogen und für schlecht bewertet". Von einem, der damals Innenhäuptling war und ab nächste Woche wieder. Hat schon was, wenn man in der Groko erstmal den Mund zu den "Ministern" hält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted December 16, 2013 at 08:22 AM Share Posted December 16, 2013 at 08:22 AM Lag bei der IMK das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 nicht vor? 3. GESAMTBEWERTUNG ...Zwar machen Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher als eher gering zu bewerten. ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted December 16, 2013 at 12:12 PM Share Posted December 16, 2013 at 12:12 PM Lag bei der IMK das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 nicht vor? Ich denke schon, das sie das wußten ! ! Anscheinend hatten aber 15 der dortigen 16zehner Runde ihre Lesehilfen nicht dabei. Aber, Spaß beiseite, das wird wohl immer wieder versucht, solange es keinen kollektiven Gegenwind seitens der Verbände und sogenannter Interessenvertretungen giebt. Jetzt ist erstmal der neue Innenhäuptling am Zuge. Ich hoffe, er schickt die gleich Antwort wie 2010. Gerne auch in etwas größeren Buchstaben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 7, 2014 at 11:05 AM Share Posted January 7, 2014 at 11:05 AM Sehr geehrter Herr , der von Ihnen zitierte Beschluss der IMK geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das - wie im dortigen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbart - in der Tat ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für den Schießsport anstrebt. weiterlesen dort: Antwort von Uhl Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted January 7, 2014 at 11:20 AM Share Posted January 7, 2014 at 11:20 AM Niemand hat die Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen. Sie können ihr AR15 weiter als waffenbesitzkartenpflichtige Dekowaffe behalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted January 7, 2014 at 12:02 PM Share Posted January 7, 2014 at 12:02 PM weiterlesen dort: Antwort von Uhl DAS dokumentiert man Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 7, 2014 at 12:20 PM Share Posted January 7, 2014 at 12:20 PM Zitat der Frage und Antwort von Abgeordnetenwatch: Frage zum Thema Inneres und Justiz 13.12.2013 Von:Rainer Helmuth Sehr geehrter Herr Dr. Uhl, Sie haben mittlerweile mehrfach beteuert, das Waffenrecht nicht mehr verschärfen zu wollen. Wie deckt sich Ihre Aussage denn nun mit dem erklärten Ziel der Innenministerkonferenz, dieses nun gerade doch wieder zu versuchen ? Ich zitiere die BR-Drs. 577/09: "Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen, -ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten; -wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann." Dieser Beschluss ist brandneu und er hat das erklärte Ziel der SPD- und CDU-Innenminister, dem legalen Waffenbesitzer erneut weitere Steine in den Weg zu legen. mit freundlichen Grüßen Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl 2Empfehlungen 07.01.2014 Dr. Hans-Peter Uhl Sehr geehrter Herr Helmuth, der von Ihnen zitierte Beschluss der IMK geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das - wie im dortigen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbart - in der Tat ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für den Schießsport anstrebt. Der Beschluss beschränkt sich allerdings auf eine Prüfbitte an das BMI. Dazu muss man wissen: Prüfaufträge werden in der IMK regelmäßig von allen Ländern mitgetragen, woraus aber keinesfalls geschlossen werden darf, dass sich in der Sache selbst alle Länder die Position des Antragstellers zu eigen machen. So hat z.B. der Bayerische Innenminister eine Protokollnotiz abgegeben, wonach Bayern keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung sehe, nachdem ein Verbot bereits 2009 geprüft worden war. Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der Bundesrat die Bundesregierung mit Entschließung vom 10.7.2009 u. a. zu prüfen aufgefordert, ob ein solches Verbot wegen der Deliktrelevanz großkalibriger Kurzwaffen erforderlich sei (BR-Drs. 577/09 [beschluss]); die Bundesregierung hatte dazu mit Schreiben vom 27.1.2010 an den Bundesrat Stellung genommen und ein Verbot abgelehnt; siehe die Unterrichtung der Bundesregierung zu BR-Drs. 577/09 [beschluss]: dipbt.bundestag.de An der Einschätzung, die der damalige Gesetzgeber (CDU/CSU und FDP) geteilt hat, besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Jedenfalls gibt es bei CDU und CSU nach wie vor keine Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen. Mit freundlichen Grüßen Uhl Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 7, 2014 at 12:42 PM Share Posted January 7, 2014 at 12:42 PM Und ob wir das notieren: An der Einschätzung, die der damalige Gesetzgeber (CDU/CSU und FDP) geteilt hat, besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Jedenfalls gibt es bei CDU und CSU nach wie vor keine Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 7, 2014 at 04:09 PM Share Posted January 7, 2014 at 04:09 PM Gibt es diese Absichtserklärung (denn mehr ist es ja nicht) auch von der mitregierenden SPD? Link to comment Share on other sites More sharing options...
luger Posted January 7, 2014 at 05:02 PM Share Posted January 7, 2014 at 05:02 PM Niemand hat die Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen. Sie können ihr AR15 weiter als waffenbesitzkartenpflichtige Dekowaffe behalten. beabsichtigt eine Mauer zu bauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 7, 2014 at 07:48 PM Share Posted January 7, 2014 at 07:48 PM Gibt es diese Absichtserklärung (denn mehr ist es ja nicht) auch von der mitregierenden SPD? Oder von der AfD oder von anderen Randparteien? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted January 7, 2014 at 08:53 PM Share Posted January 7, 2014 at 08:53 PM Man muss von der Politik einfrodern, dass diese Prüfungen auch mal als verlässlich angesehen werden können. Was nutzt diese Prüfung und die Aussage, wenn dies trotzdem jedes Jahr erneut in die Prüfung geht. Keine Änderung der Ausgangssituation bedeutet normalerweise bei wiederholten Anträgen: Keine Bearbeitung, da keine Änderung der Parameter. Ich will nicht jedes Jahr erneut in Sorge um mein Eigentum und die finanziellen Werte die dahinter stehen sein. So etwas erzeugt Politikverdruss und macht Politik unglaubwürdig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 7, 2014 at 09:20 PM Share Posted January 7, 2014 at 09:20 PM Das ist gut gedacht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 7, 2014 at 09:29 PM Share Posted January 7, 2014 at 09:29 PM Das finde ich auch. Greifbare Ängste sind selbst für Politiker verständlich. Und man sollte diese Argumente in Leserbriefe, Anfragen, etc. mit einbauen. Das muss in Entscheidergehirne einmassiert werden. Permanent. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 23, 2014 at 03:33 AM Share Posted February 23, 2014 at 03:33 AM 18.02.2014 – Auf ihrer Herbstsitzung fasste die Innenministerkonferenz (IMK) auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 25.Oktober 2013 folgende Beschlüsse: 1. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen, - ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten; - wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann. 2. Sie bittet den Bundesminister des Innern, ihr zur Herbstsitzung 2014 über den Stand zu berichten. Das Land Bayern verwies hierzu auf den Prüfungsprozess von 2009 und sieht keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung. Der DSB wird seine Position zu diesen Fragen gegenüber dem BMI und im Fachbeirat Schießsport (vgl. § 15 b WaffG) den Beteiligten darlegen. Zur Beschlussniederschrift über die 198. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 04. bis 06. Dezember 2013 in Osnabrück führt dieser Link. Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5307-Innenministerkonferenz-will-Ausschluss-von-Waffen-pruefen/2013-12-06_IMK_Waffenrecht.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 23, 2014 at 08:58 AM Share Posted February 23, 2014 at 08:58 AM Nja das Ding ist altbekannt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted February 23, 2014 at 09:23 AM Share Posted February 23, 2014 at 09:23 AM Es sollte eigentlich das pdf aus dem Bundeslagebild reichen. Die Frage ist ja explizit auf die Deliktrelevanz ausgerichtet. Antwort: Es gibt keine! Ansonsten hat Bayern es als einziges Bundesland richtig gemacht. Im Endeffekt zementiert die Gegenseite mit den Dauerprüfaufträgen nur eines: Eine höchst offizielle Aussage, dass der private Schusswaffenbesitz in keinster Weise die Belange der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berührt. Das ist gar nicht schlecht für uns. Besonders wünschenswert wäre die Zuweisung "der besonderen Gefahren die von einer Schusswaffe ausgehen" endlich mal evaluiert wird. Davon hängt nämlich ein großer Teil der Restriktionen ab. Was ich an dieser Frage bedaure ist, dass trotz der Feststellung der Bundesregierung aus 2009, dieser Antrag nochmal abgearbeitet wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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