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Waffenaufbewahrung: Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen


Jägermeister

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mad:hola amigos,

da sind aber viele Fehler drin, der Autor und Moderator der Infoveranstaltung SOLLTE SICH MAL SCHLAU MACHEN WAS ALLES NACH DEM WAFFG DOCH ERLAUBT IST, zB. das Unterbringen vom Waffen in Bankschließfächer, dass der Waffenschrank NICHT unbedingt in der Wohnung des WBK Inh. stehen MUSS, usw. ...aber lest mal selber und sucht die anderen Fehler raus.:rtfm:

saludos de pancho lobo-der nicht ALLES glaubt...nur weil es von amtlicher Stelle kommt-:drinks::bayer:

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mad:hola amigos,

da sind aber viele Fehler drin, der Autor und Moderator der Infoveranstaltung SOLLTE SICH MAL SCHLAU MACHEN WAS ALLES NACH DEM WAFFG DOCH ERLAUBT IST,

Bei allem Respekt, aber mit solchen Äußerungen gegenüber Personen die man nicht kennt sollte man vielleicht mal ein wenig zurückhaltender sein. Kollege Schäffner sitzt mir quasi gegenüber und den kenne ich nun schon Fast 30 jahre. Es ist neben den VdS Gremien auch der Waffenrechts "Papst" im Lande schlecht hin. Die Aussagen sind fundiert und qualifiziert.

Nun ist ja unschwer zu erkennen, dass dies ein Referat war und keine gedruckte Vorlage sein soll. Da hätte man also dabei gewesen sein müssen um das auch zu hören was die Folie beinhaltet. Natürlich ist es richtig, das ein Bankschließfach nicht ausgenommen ist, ABER:

eine Verwahrung in einer Bank dürfte auch i.d.R. ein deutlich qualifiziertere Aufbewahrung bedeuten nur ist es so, dass zumindest regional die Banken erhebliche Probleme mit der Verwahrung von Waffen und Munition bereiten. Maßgeblich sind deren AGB. Es entzieht sich m.K., ob diese Bundesweit gelten oder auf Landesebene gestaltet werden. Hier zumindest haben die Banken ein Problem damit. Und genau das war im Vortrag zu hören, wo mögliche Alternativen angesprochen wurden. In soweit muss ich den Kollegen in Schutz nehmen.

Im übrigen hat der Kollege oft genug gegenüber den Ordnungsämter (von dort wird häufig angefragt) im Regelfall eine positive Stellungnahme für den Antragsteller abgegeben (da wo es möglich war). In sofern ist er weit davon entfernt ein Gegner des Legalbesitzes zu sein.

Gruß

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Hallo Erik, so ganz verstehe ich Deinen Beitrag nicht. Ist der letzte Satz so zu verstehen, dass Du Dich wunderst das bei Verwahrgelassen unter 200Kg nur 5KW eingelagert werden dürfen, wenn diese rnicht verankert ist???

Das dem so ist, kannst Du aber auf Folie 6 und 18 nachlesen.

.

Hurra, endlich mal ne klare Aussage ! !

Jetzt kann ich mich zurücklehnen, wenn die Kontrolettis kommen.

In der Deutlichkeit hatte es noch nicht mal der DSB rübergebracht.

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Wenn ich solche Aufsätze / Vorträge ansehe, fällt mir immer wieder das Thema Schlüsselaufbewahrung auf.

Auch hier ist das Thema erwähnt.

Aus gutem Grund. Die klare Empfehlung ist ein Zahlenkombinationsschloss, damit eben die Verwahrung der Gebrauchsschlüssel nicht noch ein Thema wird (was übrigens überhaupt nicht im Sinne des Vortragenden wäre).

Ansonsten würde es mich über kurz oder lang nicht wundern, bei der derzeitigen Verbotsfreude, wenn der Gesetzgeber noch ein Schlüsselletztbehältnis (so heissen die Dinger) fordert.

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Nein, mich wundert nur, das nicht auf die Verankerung von mindestens mit einem Abreißgewicht von 200kg bei einem unter 200kg wiegenden B-Schrank hingewiesen wurde, wenn man bis zu 10 KW einlagern will...

Sorry wenn das missverständlich rüberkam

Doch das wurde bei dem Vortrag, deutlich dargestellt, auch diese Unterschiede der jeweiligen Normen warum bei der einen das Abrissgewicht bestandteil der Prüfung ist und bei der andern nicht, usw...

Was mich persönlich an der Sache ärgert und dass ist natürlich völlig untergegangen. Der VDMA hat seinerzeit mit der ich glaube EN 14494 (habs jetzt auf die schnelle nicht im Kopf) eine deutlich verbesserte Nachfolgenorm auf den Weg gebracht, welche aber keiner "anerkennt". Das lächerliche daran ist, dass es doch Behältnisse gibt bzw. gab, die so kontruktiv gebaut wurden. Das besagte LKA erkennt diese als gleichwertig an (also als VDMA Stufe B), das Landratsamt Esslingen trotz dieser Empfehlung nicht. Ich frage mich wie sich diese Herrschaften erdreisten können eine Behördliche Anerkennung zu widerlegen, die sich auf reproduzierbare Laborergebnisse beruft. Die haben kein Prüflabor im Keller und im Regalfall nicht mal ne Ahnung davon, wie z.B. eine Abrissprüfung durchgeführt wird. Über solche Kleingeister und selbsternannte Provinzkönige könnte ich mich bis zur Weißglut Aufregen.

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Aus gutem Grund. Die klare Empfehlung ist ein Zahlenkombinationsschloss, damit eben die Verwahrung der Gebrauchsschlüssel nicht noch ein Thema wird (was übrigens überhaupt nicht im Sinne des Vortragenden wäre).

Ansonsten würde es mich über kurz oder lang nicht wundern, bei der derzeitigen Verbotsfreude, wenn der Gesetzgeber noch ein Schlüsselletztbehältnis (so heissen die Dinger) fordert.

Genau.

Sollte dies einmal gesetzlich festgelegt werden, wird die Schlüsselaufbewahrung mindestens ein "Nuller" sein - denn mit dem Schlüssel in der Hand sind alle anderen Behältnisse ohne wirksame Schutzklasse.

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Genau.

Sollte dies einmal gesetzlich festgelegt werden, wird die Schlüsselaufbewahrung mindestens ein "Nuller" sein - denn mit dem Schlüssel in der Hand sind alle anderen Behältnisse ohne wirksame Schutzklasse.

Und mit "persönlichen Übelandrohungen" sind alle noch so "sicheren" Verwahrbehälter Null und Nichtig.

vielleicht sollten wir lieber einmal darüber diskutieren, wie dieser ganze Aufbewahrungsirrsinn wieder auf ein Normalmaß zurückgefahren werden kann. Selbst zu Zeiten der RAF und anderer bösartiger Welverbesserer hat der zivile Waffenbesitz am Kleiderhaken keine bzw. nur eine unwesentliche Rolle gespielt.

Wann nehmen wir zur Kenntnis, daß alle Maßnahmen nur einen einzigen Zweck haben - Reduzierung der Waffen!.

Und wenn ich diese Diskussion hier verfolge, dann hat es für mich den Anschein, daß hier nur Hausbesitzer diskutieren, die mal eben irgendwo eine Tonne Blech hinstellen können oder mal eben einen Raum umfunktionieren können zu einer Waffenkammer.

Frag doch einmal einen Vermieter, was er davon hält, wenn sein Mieter einen Waffenschrank mit 200 kg Abreißgewicht andübelt? Ob die Mietkaution ausreicht, die Schäden zu beseitigen?

Wie kann ich einen 200 kg-Schrank im zweiten Stock eines Fachwerkhauses aufstellen? - sollen im süddeutschen Raum ja noch einige von existieren. Es gibt nicht nur Parterre-Mietwohnungen in Neubauten und das zu bezahlbaren Preisen.

Bei allem Verständnis für das "Verständnis" der immer strengeren Vorschriften über die sichere Aufbewahrung, aber irgendwie sollte die Kirche tatsächlich einmal im Dorf bleiben.

Waffen aus dem zivilen Bereich sind meist "Beifang". Das was dort angeblich geklaut wird, verschwindet mindestens in gleicher Höhe an Behördenwaffen - dort werden sagar MP´s aus besetzten Polizeistationen geklaut oder "zurückgegebene" Waffen aus Landratsämtern.

Schießen wird irgendwann auf der gleichen Stufe wie Golf oder Tennis stehen - für den Normalbürger nur bedingt finanzierbar..

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Und mit "persönlichen Übelandrohungen" sind alle noch so "sicheren" Verwahrbehälter Null und Nichtig.

vielleicht sollten wir lieber einmal darüber diskutieren, wie dieser ganze Aufbewahrungsirrsinn wieder auf ein Normalmaß zurückgefahren werden kann. Selbst zu Zeiten der RAF und anderer bösartiger Welverbesserer hat der zivile Waffenbesitz am Kleiderhaken keine bzw. nur eine unwesentliche Rolle gespielt.

Wann nehmen wir zur Kenntnis, daß alle Maßnahmen nur einen einzigen Zweck haben - Reduzierung der Waffen!.

Dann werden wir erst mal diskutieren warum die Waffen so weggeschlossen werden müssen und getrennt von der Munition aufbewahrt. (Mal diese sehr teuren Tresore "0" nach EN 1143-1 mit 1000kg, die nur in Ausnahmefällen in ein Schlafzimmer passen unbeachtet.)

Dann wird sehr schnell klar dass es hier nicht um den Diebstahl als Beifang geht, sondern um die schnelle Verfügbarkeit des Besitzers.

Deswegen reicht für die Mun ein Blechschrank aus – Hauptsache der Besitzer kommt nicht schnell dran, deswegen gibt es für die Schlüssel keine Vorschriften.

Deswegen sind auch die Transportvorschriften so wie sie sind (verschlossenes Behältnis, 50-Cent-Schloss an einem Stoff-Futteral :jaja: usw.).

Wenn wir uns dies vor Augen halten, dann wissen wir warum die Vorschriften so sind wie sie sind.

Dann können wir Argumente finden, diese unsinnigen Vorschriften auf ein vernünftiges Maß zu bringen.

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Wenn wir uns dies vor Augen halten, dann wissen wir warum die Vorschriften so sind wie sie sind.

Dann können wir Argumente finden, diese unsinnigen Vorschriften auf ein vernünftiges Maß zu bringen.

Richtig genau so ist es. Nur noch eines zur Ergänzung es ist keinesfalls so, dass ein Schrank nach EN 1143-1 (O oder I) 1000 kg haben muss, ich weiß gar net wo der Zungenschlag nun herkommt, sie können es, die meisten haben aber so zwischen 200-250 Kg.

Aber das Besipiel mit dem Stofftäschchen und dem Schloss ist immer noch das Beste. Mag es juristisch korrekt sein, dass eine verschlossene Tasche erst dann verschlossen ist, wenn eine vorhandene oder anzubringende Schließeinrichtung tatsächlich verschlossen ist, aber was macht das für einen Sinn??? Tasche, ok, Tasche zu auch ok, aber verschliessen mit einem Schloß und quasi schneller mit einem Cuttermesser wieder offen. Naja wer sich sowas einfallen lässt kann einfach nur "Krank" sein.

Und dann gibt es da noch die anderen "Spinner" die als anerkannte Sachverständige eine Stahlkiste im Kofferraum fordern oder mit Ketten und Schloss gegen Wegnahme gesichert...immer noch eins drauf setzen, wo es nur geht. Sowas kann man ebenfalls nur noch als krank bezeichnen.

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Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben, Norbert.

Wenn ich daran denke, wie ich aufgewachsen bin... in den 70gern. Da waren die Gewehre offen in Gewehrständern gestanden oder an die Wand gehängt, die KW waren in Schubladen einer Kommode und drunter war die Munition im großen Fach. Niemand ha sich dran gestört, wir Kinder wussten, wenn wir die Waffen anlangten ohne das Vater es erlaubte gab es richtig was auf die Mütze... und passiert ist nichts, weder so gen. Amokläufe noch Suizide.

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Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben, Norbert.

Wenn ich daran denke, wie ich aufgewachsen bin... in den 70gern. Da waren die Gewehre offen in Gewehrständern gestanden oder an die Wand gehängt, die KW waren in Schubladen einer Kommode und drunter war die Munition im großen Fach. Niemand ha sich dran gestört, wir Kinder wussten, wenn wir die Waffen anlangten ohne das Vater es erlaubte gab es richtig was auf die Mütze... und passiert ist nichts, weder so gen. Amokläufe noch Suizide.

So, jetzt hätten wir es wieder!!! Da hat einen der Opa oder Vate rmal mitgenommen, mal schießen lassen und schon war einem auch als Kind klar, wie Gefährlich das ist. man kam eigentlich gar nicht auf den gedanken sich das Teil mal anzueignen.

Dies erst in der heutigen Zeit auftretende Phänomen bestätigt doch eindeutig, was ich schon immer sage, der Fehler liegt in der Erziehung. Die Kinder sind heute auch nicht blöder oder gscheiter wie samals, aber es wird permanent versäumt zunächst Werte zu vermittel und dann auch welche Einzufordern. Das der eine oder andere "Daneben" liegt nun ja, das ist so, auch früher waren die Gefängnisse voll, das wird sich auch nicht vermeiden lassen. Aber das was heute so abgeht ist ja schon ein Massen-Phänomen. Anstatt man versucht die Ursachen zu bekämpfen versucht man da anzusetzen wo man eine Handhabe hat. Tolle Lösung, ist in etwa so, wenn man eine völlig marode Feuerwehr erneuern müsste, aber kein Geld und/oder Personal hat und dann auf den Gedanken käme Feuerzeuge und Streichhölzer ähnlich sanktionieren zu wollen, weil es dann keine Brandstiftung mehr geben wird.

Wie krank kann man nur werden um so einen Unfung umsetzen zu wollen.

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