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Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte:

P.S. wollen wir einen Wettkampf machen, wer die dümmste Waffenbehörde hat? Da liege ich sicherlich ganz vorne.

Du kennst die Husumer Geschichte, wo eine ganze Sammlung von Mausergewehren beschlagnahmt wurde und einige Gewehre von beträchtlichem Wert unauffindbar sind?

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Die wurden für die kommende neue Schlacht bei Hemmingstedt gehortet, bestimmt Ich schwör ! :teufel84:

p.s. danke für den Artikel, dem Typ (Arschologen) würde ich was husten....:zwinker:

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Am 18.3.2025 at 17:18 , Mike57 sagte:

p.s. danke für den Artikel, dem Typ ( Arschologen) würde ich was husten...

Zwischenzeitlich bin ich einfach zu müde, um mich mit solchen xxxxxxxxx zu streiten.

Wenn er es nötig hat - es sei ihm gegönnt.

Und da unsere "heimatzeitung" auch schon sehr seltsam geworden ist, hast du kaum noch ein Sprachrohr.

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Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte:

Damit das Elend zu Ende geht, bot ich an, die 20 Km nach Hause zu fahren, um den Holzschaft zu holen.

Warum machst du so etwas?

Ich hätte den auflaufen lassen.

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Am 18.3.2025 at 17:42 , WORF sagte:

Warum machst du so etwas?

Ich hätte den auflaufen lassen.

Hallo WORF

 

ich bin halt ein gutmütiger Mensch.

Dachte wirklich, er nimmt Vernunft an.

vergas aber, dass ein Deutscher Beamter nichts annehmen darf.

 

Stefan

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@Steven Was meinst du denn, wie SB und Chef reagiert hätten, wenn ein anderer Zeuge mitgegangen wäre?

Also...  wenn ich der Abgebende gewesen wäre, hätte ich ganz sicher nicht dich mitgenommen - nachher hat mich die Behörde aus Sippenhaft mit auf dem Kieker, wenn ich ihr "Hassobjekt" mit vorbeibringe.

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On 3/18/2025 at 11:10 AM, Steven said:

P.S. wollen wir einen Wettkampf machen, wer die dümmste Waffenbehörde hat? Da liege ich sicherlich ganz vorne.

Ist halt die Frage, ob das Dummheit, Denkfaulheit, Böswilligkeit, oder eine synergistische Kombination dieser Faktoren ist. 

On 3/18/2025 at 11:10 AM, Steven said:

Und mir heute ein mündliches Waffenumgangsverbot erklärt hat. Ich zeigte Ihm daraufhin meinen gültigen Jagschein. Die Rote Zunge lies ich stecken.

Macht der Besitz eines Jagdscheins ein Waffenumgangsverbot -- und sei es böswillig und vollkommen sachfremd erteilt -- unwirksam?

Wenn er auch nur zum Schein oder im Ärger oder unzuständig oder sonstwie unzulässig oder unwirksam ein Waffenumgangsverbot nach §41 ausgesprochen hat, dann würde sich dagegen wohl der Rechtsweg im Eiltempo empfehlen. Auf das Ignorieren eines Besitzverbots scheinen immerhin bis zu drei Jahre plus natürlich Unzuverlässigkeit usw. zu stehen.

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Am 21.3.2025 at 19:36 , Moser sagte:

Macht der Besitz eines Jagdscheins ein Waffenumgangsverbot -- und sei es böswillig und vollkommen sachfremd erteilt -- unwirksam?

Hallo Moser

 

was genau ist ein Waffen-umgangsverbot?

Ich habe kein Waffenverbot erteilt bekommen.

Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das?

 

Stefan

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Am 21.3.2025 at 19:51 , Steven sagte:

Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das?

Du hast ein Umgangsverbot aber noch den JS?

P.S. 

Unseren Verein hat mal vor Jahren die Behörde informiert, dass ein Mitglied von uns alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse sowie Waffen entzogen bekommen hat. Sowie noch mit einem "Umgangsverbot"" belegt.

Der durfte noch nicht mal mehr ein Vereinseigenes Luftgewehr streicheln.....

Der hatte nur die Steuer im Haus und die sind im wahrsten Sinne des Wortes über "rumliegende Sachen" gestolpert....

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On 3/21/2025 at 1:51 PM, Steven said:

was genau ist ein Waffen-umgangsverbot?

Ich habe kein Waffenverbot erteilt bekommen.

Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das?

Ich kann, darf und will keinen Rechtsrat erteilen.

Aber wenn jemand in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Amts eine Äußerung tätigt, die man als Verwaltungsakt oder Versuch eines Verwaltungsakts mit nachteiligen Folgen, insbesondere der Androhung einer Haftstrafe bei Zuwiderhandlung, jedenfalls verstehen könnte, würde ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen.

§41(2) WaffG spricht neben "Besitz" auch von "Umgang", so dass man eine derartige Äußerung wohl als Versuch, ein Verbot nach §41 auszusprechen, verstehen kann. Ob das in der Form wirksam ist keine Ahnung; berechtigt wird es nach den geschilderten Umständen wohl kaum sein. Ob man Dir einen Strick daraus drehen kann, das einfach zu ignorieren, keine Ahnung.

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Am 21.3.2025 at 21:25 , Moser sagte:

Aber wenn jemand in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Amts eine Äußerung tätigt, die man als Verwaltungsakt oder Versuch eines Verwaltungsakts mit nachteiligen Folgen, insbesondere der Androhung einer Haftstrafe bei Zuwiderhandlung, jedenfalls verstehen könnte, würde ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen.

Hallo Moser

 

Ups. 

Ich sollte reagieren. 

Und das werde ich tun.

 

Stefan

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Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte:

Die ganze Geschichte ging gerade schriftlich an den Landrat.

 

Ist der Landrat nicht dafür verantwortlich, diese Mitarbeiter mit dieser "Kompetenz" eingestellt zu haben?
Müsste man dann nicht besser an den Vorgesetzten des Landrats herantreten, anstelle mit dem Bock zu reden, der so tut als wäre er der Gärtner?
Entweder wäre es der "Wähler" des Landrats in Person, oder die Landesregierung als übergeordnete Behörde?

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On 3/21/2025 at 4:07 PM, Jägermeister said:

Muss der jeden Cent seiner Besoldung wert seiende Beamte das nicht schriftlich kundtun?

Vermutlich schon, und begründen und mit einer Belehrung des Rechtsbehelfs versehen müsste er es wohl auch, aber würdest Du darauf wetten, dass ein Richter -- jedenfalls der in der ersten Instanz -- das genauso sieht, wenn einem auf einmal eine Haftstrafe wegen Nichtbefolgens eines Waffenverbots aufgebrummt werden soll? Das wird man wohl recht sicher irgendwo im Instanzenzug gewinnen können, aber der Weg dahin kann lang und teuer und extrem nevenaufreibend sein.

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Das Verhalten finde ich schon seltsam.

Bei der Abgabe zur Vernichtung eines 98k legte ich dem Waffenwart der Polizeidienststelle nur Lauf mit Verschlusshülse und Verschluss vor und bekam die Überlassungsbescheinigung. Schaft, Beschlagteile, Visier und Abzug hatte ich vorher entfernt, da keine wesentliche Teile.

Mein SB wollte den Schrott gar nicht annehmen und hatte bei der Voranfrage an die örtliche Wache verwiesen.

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