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Wie Pumpen in Österreich genehmigt bekommen?


DirtyHarriett

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doch, genau für die.

ja klar doch, wovon träumst du eigentlich nachts ... :wandklopfer:

eine Pumpe ist im Ösi-Land eine verbotene Waffe - deshalb gilt

Kategorie A:

Verbotene Schußwaffen (z.B. Schalldämpfer, Pumpguns, schießende

Kugelschreiber) und Kriegsmaterial (z.B. Masc

hinenpistolen, Sturmgewehre, Handgranaten).

Solche Waffen darf man nur mit Sondergenehmigung (BMI, BMLV) besitzen.

Lt. VWGH Urteil stellt das sportliche Schießen kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe dar, das Erben einer solchen Waffe ebenfalls nicht. Eine Möglichkeit die als Begründung in Frage kommt (wie auch bei Kriegsmaterial) ist das sammlerische Interesse aus waffentechnischer bzw. waffenhistorischer Sicht - also man hat eine besondere Sammlung besitzt oder ein Museum betreibt. Weiters haben auch gerichtlich beeidete Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeiten sogar sehr leicht die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen für Pumpen, Schalldämpfer, Maschinenpistolen usw. zu bekommen. Wenn man einmal das "berechtigte" Interesse belegen kann hat man aber noch lange keine Ausnahmegenehmigung, die Behörde kann im Rahmen der Ermessensentscheidung unter Berufung auf diverse VWGH Urteile dennoch den Antrag ablehnen.

du wirst also gerichtlich beeidigte Sachverständige .... :laugh1: ... oder so

nimmst du dich eigentlich selber noch ernst ... ???

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Beruhige Dich, Klaus!

Heute ist Weihnachten. Das Fest der Liebe, nicht der Hiebe!

GRUß

ok, ich nehme das "böse" Wort mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns zurück

trotzdem bleibe ich bei der Behauptung dass es fast ( 99,99 % ) unmöglich ist in Österreich eine Pumpe für sportliche Zwecke genehmigt zu bekommen

wer etwas anderes behauptet hat entweder vom Ösi-Affengesetz überhaupt keine Ahnung oder ist ein S.....

Altbesitz für Ösis ist eine andere Sache und illegale Waffen lieber Mühli - d.h. nicht gemeldete - ist hüben wie drüben dumm

Gruß Klaus

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Zur Aufklärung: Sportliche Genehmigung? Was ist das? Enweder ist eine Waffe legal oder nicht. Es gibt einen ganzen Haufen Kat. A Waffen in Österreich. zu kurze halbautomatische Flinten, .50 BMG Gewehre und Wixflinten. Oftmals Umzugsgut von deutschen Immigranten. Jede Instanz vom SB, zur Landes- und Bundesstelle hat hier einen Entscheidungsspielraum.

Denn lieber Klaus, Du hast zwar durchaus korrekt das Gesetz zitiert, dazu gibt es aber noch ministerielle und Behördenerlässe, siehe zB TM Hohlspitz für FFW. An sich verboten, aaaaber für mich gibt es eine Ausnahme und eine andere zb für DH. In dem Fall ein ministerieller Erlaß. Und über die weißt Du Nüsse.

Es ist nicht mit Sicherheit gesagt, daß die Einfuhr der Defender genehmigt wird, aber es ist durchaus möglich. Die Zeit wird es zeigen.

Man wird berichten. Nicht immer gleich aufbrause, manchmal macht der Werbeslogan der Gelben Seiten Sinn.

Schöne Feiertage noch.

Edited by DirtyHarriett
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