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Silvester ist kein Freibrief für Schreckschußwaffen


gbadmin

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Die Gesetzeslage ist klar, aber deren Einhaltung ist kaum kontrollierbar. Ich wohne in einer süddeutschen Großstadt am Rande eines größeren innerstädtischen Parks mit einer Trabantenstadt auf der anderen Seite. Hier hört man es - speziell in den Wochen vor und nach dem Jahreswechsel häufig, aber auch während des Jahres hin und wieder mal - knallen, und es hört sich nicht immer nach Silvester-Böller an. Wenn nicht gerade zufällig ein Polizist daneben steht, wird solchen 'Knallkörpern' wohl kaum auf die Spur kommen. Für LWBs ist das natürlich tabu.

Gruß, und guten Rutsch

Gunsmoker

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Hat nicht wirklich etwas mit dem obigen Thema zu tun, oder?
Stimmt, sollte aber auch nur auf den "unerlaubten" Waffengebrauch des 16 jährigen hinweisen, der wohl der Anlaß für die Polizei war. Hier wird mal wieder aus der Maus der Elefant gezaubert. Ob sie bei verbotenen Polenknallern auch so einen Alarm gemacht hätten ? Ich denke nicht. Die hätte man den Beiden einfach weggenommen und Ruhe wär gewesen. So ganz ohne Künstliche Aufregung.
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In dem Artikel wird behauptet, daß das Verschießen von Schreckschußmunition streng verboten sei. Das ist doch wohl nicht richtig. Auf meinem eigenen Grundstück darf ich doch rumknallen, oder liege ich da falsch?

Viele Grüße,

Antonius

PS: Ich besitze selber keine Schreckschußwaffen, da ich die Dinger für ziemlich sinnlos erachte. Ich schieße lieber scharf auf Pappscheiben oder Stahlplatten :-) .

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In dem Artikel wird behauptet, daß das Verschießen von Schreckschußmunition streng verboten sei. Das ist doch wohl nicht richtig. Auf meinem eigenen Grundstück darf ich doch rumknallen, oder liege ich da falsch?

Viele Grüße,

Antonius

Ich glaube mich zu erinnern, daß das Verschießen von Schreckschußmunition aus "scharfen Waffen" einer besonderen Erlaubnis bedarf.

Gruß

Gunsmoker

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Ja , das ist auch meiner Meinung nach so. Das liegt aber an den Waffen und nicht an der Munition. Bei Schreckschuß und pyrotechnischer Munition ist das Abschießen aus Schreckschußwaffen ( PTW im Kreis oder so, der Kurs ist ja schon wieder fast 2 Monate her und mein Gedächtnis löscht einfach Sachen die mich nicht betreffen ) auf dem eigenen Grundstück oder mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers erlaubt. Sogar außerhalb des Sylvesterzeitraums. Nur hat man dann keine Freunde mehr bei den Nachbarn :icon_mad: .

Viele Grüße,

Antonius

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