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Novellierung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG


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Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Im Oktober 2001 ermächtigte der Europäische Rat die EU-Kommission, im

Namen der Mitgliedstaaten das UN-Schusswaffenprotokoll zu unterzeichnen.

2006 legte die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Richtlinie

91/477/EWG desRatesüber die Kontrolle desErwerbsund desBes itzesvon

Waffen vor.

Diese Richtlinie zielt auf die Schaffung von Mindeststandards zur

Kennzeichnung von Waffen, die Aufbewahrung von Nachweisen für die

Waffenherstellung und den Handel (Waffenbücher), die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie auf die Definition und Einführung sanktionsbewehrter Handlungen ab.

Ziel der Novellierung ist es, das ?Protokoll betreffend die

Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handelns mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität? in europäisches Recht umzusetzen.

Hierdurch soll der Missbrauch des Waffenbesitzes bzw. -gebrauchs stärker eingedämmt und restriktiver behandelt werden.

Im Sommer 2006 begannen die Konsultationen im Parlament.

Als dessen Berichterstatterin legte Frau Gisela Kallenbach, MdEP, im

Herbst 2006 einen Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) vor.

In den parlamentarischen Entscheidungsprozess

ist auch der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz

und Inneres(LIBE) eingebunden. Derzeit findet die parlamentarische Debatte unter Einbeziehung des IMCO-Ausschusses statt.

Zum Download hier klicken

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