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Waffenbesitz: Recht oder doch nur Privileg?


greyman

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Von mir als Nichtjurist:

Privileg wird in Wikipedia mit Gnadenerlass gleichgesetzt und ist einfach widerrufbar.

Ist es eine Gnade des Staates, das wir Waffen besitzen dürfen?

Argumentativ: Wollen wir uns als Privilegierte hinstellen? Das widerspricht unseren Argumenten, das wir aus der Mitte der Bevölkerung kommen.

Juristisches Halbwissen: Hat nicht auch jeder, der die Voraussetzungen erfüllt einen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer WBK? Dann kann es kein Privileg sein.

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Ich weiß zwar nicht, wer von den damaligen Politikern die Aussage gemacht hat, aber 1972 wurde aus der Politik heraus der Satz geprägt "Das neue Waffengesetz privilegiert niemanden".

Warum lassen wir uns nur immer wieder solchen Müll aufzwingen bzw. verbreiten ihn auch selbst noch.

Zur Verfassung ist auf der von bopper angegebenen Seite alles gesagt und ausführlich erklärt.

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Ich weiß zwar nicht, wer von den damaligen Politikern die Aussage gemacht hat, aber 1972 wurde aus der Politik heraus der Satz geprägt "Das neue Waffengesetz privilegiert niemanden".

So zwischenzeitlich etwas gefunden:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/06/06195.pdf

Dr. Schneider:

Ohne Zweifel wäre ein ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze.

Meine Damen und Herren, das neue Waffenrecht privilegiert niemanden, d. h. Erleichterungen beim Erwerb von Schußwaffen müssen in jedem Fall durch Prüfungs- und Tätigkeitsnachweise begründet werden.

Die Bürger und Steuerzahler in unsere Land sollen keinen berechtigten Anlaß haben, über einen perfektionierten,

superbürokratischen Vollzug des Waffengesetzes zu klagen.

Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewußt sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher, bürokratischer Handhabung mißbraucht oder auch

nur fehlgebraucht werden.

Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Lande wäre dann heraufbeschworen, wenn dem zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger durch allzu kleinliche Bedürfnisprüfungen der Erwerb einer Schußwaffe unangemessen erschwert würde, der Staat sich aber seinerseits außerstande sähe, den illegalen Waffenbesitz unter Kontrolle zu bringen.

Einen solchen Zustand könnte und wollte, wie ich fest überzeugt bin, in diesem Hause niemand verantworten.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/009/0700970.pdf

Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/970

Die Bundesregierung hält besondere Vorschriften

im Bereich Diebstahl von Schußwaffen nicht für erforderlich

Intererssant ist die Frage 15 und die Antwort darauf

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Wobei durchaus einer entschädigungslosen Enteignung das Wort geredet wird, weil nur Übermaßverbot und Verhältnismäßigkeit einzuhalten sind.

Und mit der Begründung Gefahr für die öffentliche Sicheheit und Ordnung gibt es keine Einschränkung, wenn man das mit Brachialgewalt durchzieht. Da dürfte gegebenenfalls schon ganz einfach die Behauptung dieser Gefahr für unsere Politiker und Sicherheitsbeamte ausreichen.

Ich glaube nicht, dass die Beamten des BVA sich rechtsstaatlich verhalten würden und ein Übermaßverbot und Verhältnismäßigkeit objektiv einhalten wollen und werden.

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Wobei durchaus einer entschädigungslosen Enteignung das Wort geredet wird, weil nur Übermaßverbot und Verhältnismäßigkeit einzuhalten sind.

Und mit der Begründung Gefahr für die öffentliche Sicheheit und Ordnung gibt es keine Einschränkung, wenn man das mit Brachialgewalt durchzieht. Da dürfte gegebenenfalls schon ganz einfach die Behauptung dieser Gefahr für unsere Politiker und Sicherheitsbeamte ausreichen.

Ich glaube nicht, dass die Beamten des BVA sich rechtsstaatlich verhalten würden und ein Übermaßverbot und Verhältnismäßigkeit objektiv einhalten wollen und werden.

Unabhängig davon, wie sich das BVA verhalten könnte, aber für mich wäre der Passus mit der möglichen entshädigungslosen Enteignung einige Überlegungen wert, wie man den Waffenbesitz auf einem soliden Fundament verankert - wichtiger, als die Beschäftigung mit Herrn Grafe.

Ist aber nur meine Meinung.

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