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SIE waren gerade da.


Shelby

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Wir werden wohl damit leben müssen, dass jeder für den "Tag X" selbst entscheiden muss, ob und in welchem Umfang er eine verdachtsunabhängige Kontrolle zulässt.

Vielleicht findet sich ja mal ein aufrechter Held, der die Kontrolletis unter Verweis aufs Grundgesetzt mehrfach abweist, die Grundrechte bis zur höchsten Instanz erfolgreich einklagt und "das System" in die Knie zwingt. Und riskiert, alles zu verlieren.

Ich werde dieser Held ganz bestimmt nicht sein.

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Nun habe ich mir diesen Thread mal zu Gemüte geführt, auch auf die Gefahr, dass der oder andere Schlaumeier aus diesem Forum, mal wieder meine Kollegen

der Unfähigkeit bezichtigt, möchte ich Euch eine juristische Bewertung der Problematik (und keine Politische) meines Kollegen Herrn Regierungsdirektor Braun zu kommen lassen.

Dessen juristische Fachmeinung deckt sich leider nicht so ganz mit den persönlichen Ansichten des Herrn Inneministers, beleuchtet sie doch relativ sachlich auch die Problematik aus aus Sicht des Waffenbeitzers. Jägermeister sei doch mal so gut und "sichere den Aufsatz" in unserer Grundlagensammlung. Er wird recht gerne in den diversen Innenministerien "zu Rate" gezogen und ist nicht schon politisch-emotional gegen uns gerichtet.

Vorweg, Mutter hat fast Recht mit seiner Darstellung. Hier einmal ein Zitat:

...Der Behörde muss es ermöglicht werden, das Schutzniveau des Behältnisses zu ermitteln. Hierfür muss es auch geöffnet werden. Auch können die auf der WBK eingetragenen Waffen auf Vollzähligkeit kontrolliert werden. Dies gilt auch für die Art der vorhandenen Munition. unerheblich ist jedoch die Anzahl der vorhandenen Munition. ...

Dann noch einen persönlichen Hinweis vom "windigen Schrankvertreter, der Euch ja nur neue Schränke verkaufen will...:ice:

Woher kommt die jetzt fast Bundesweit praktizierte Methode, die Waffen auch mit den Nummern abzugleichen? Nun das ist ganz einfach. Es haben sich eine Vielzahl von Fehlern beim NWR eingeschlichen, angefangen von Zahlendrehern bei den Nummern, bis zu einer völlig falschen (eingetragenen) Waffe, die bei manchen Besitzern gespeichert wurden. Man versucht nun, mit diesen Nachschauen auch gleichzeitig die vorhandenen Datenbestände abzugleichen bzw. zu korrigieren...

Aber das ist natürlich nicht die offizielle "Lehrmeinung"

So, nun genug der Worte auf zum juristischen Grundsatzreferat:

http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=238

Gruß

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Woher kommt die jetzt fast Bundesweit praktizierte Methode, die Waffen auch mit den Nummern abzugleichen? Nun das ist ganz einfach. Es haben sich eine Vielzahl von Fehlern beim NWR eingeschlichen, angefangen von Zahlendrehern bei den Nummern, bis zu einer völlig falschen (eingetragenen) Waffe, die bei manchen Besitzern gespeichert wurden. Man versucht nun, mit diesen Nachschauen auch gleichzeitig die vorhandenen Datenbestände abzugleichen bzw. zu korrigieren...

Gruß

Das haben die beiden auch angemerkt...falsche Nummern, falsche Waffe.....KW-WS eingetragen als eigenständige Waffe...und schon hast du eine KW zuviel usw.

Um die Munition haben sie sich nicht gekümmert....lag da zwar rum, wurde aber nicht angeschaut.

Ladezustand der Flinten wurde geprüft.

Sie schluckten, als sie die Bockflinte öffneten und diese geladen war......mit Pufferpatronen

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Da unser Gesetzgeber seinem Amtsschimmel ja sagen muss, was er zu tun hat und wie die Gesetze angewendete werden sollen, hat er die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetzt geschaffen. Und in dieser steht folgendes...

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein,

verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen

Schusswaffen, Munition oder verbotenen

Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden

Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der

Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen.

Eben so darin folgendes zu lesen

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen

Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

Aber dieser Punk wird sehr oft überlesen von Seiten der Behörden.

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Aber dieser Punk wird sehr oft überlesen von Seiten der Behörden.

da muss ich schon mal widersprechen. Dieser Punkt wird nicht überlesen, sondern wurde sogar ganz genau gelesen. Wenn es heisst ...sollen keine Gebühren erhoben werden... heisst es nicht, dürfen keine Gebühren erhoben werden. Und so manches Landrädchen wittert eine weitere Einnahmequellen, weil die Kommunen und Kreise Ihre Gebühren selbst festlegen dürfen. Damit wird die ihm unterstellte Kreispolizeibehörde schlichtweg angewiesen, gem. Gebührenverodnung..bla, bla, bla, tätig zu werden. Mit der selben Dreistigkeit hat ja der frühere OB von Stuttgart Schuster, die Waffensetuer einführen wollen, da waren bereits im Stadthaushalt für das kommende Jahr 1,5 Millionen eingeplant, dreister gehts nimmer.

Und daher Fazit - die lesen das ganz genau. PDT_Armataz_01_40

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Da gibt es aber ein kleines Häkchen:

Und dieser Anlass muss vorliegen und begründet sein.

Dieser "Anlass" könnte z. B. vorliegen, wenn man sich weigert, die "erforderlichen Auskünfte" zu erteilen. Und darunter könnte man doch tatsächlich verstehen, die Waffen mit den WBK zu vergleichen. Immer nur die Rosinen rauspicken geht nicht.

Aber wie bopper schon schrieb - - - Helden gesucht

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