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DSU anerkannt


Spahlholz

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Erleichterung beim Orten von Handys und beim Zugriff auf Videoaufnahmen

Die rot-rote Regierungskoalition will die Befugnisse der Polizei bei der Verfolgung potenzieller Straftäter wesentlich erweitern. Künftig sollen die Beamten nach Informationen der Berliner Morgenpost Handys auch "zur Gefahrenabwehr" orten dürfen. Das war den Beamten bislang nur bei schweren Straftaten möglich.

Zudem soll die Polizei auch einen direkten Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der BVG und anderer Veranstalter im öffentlichen Raum bekommen. Letzteres würde zum Beispiel die Fanmeile, das Public Viewing bei der Übertragung von Fußballspielen, betreffen, wenn es dort eine Videoüberwachung geben sollte.

Auch die Verbesserung von DNA-Analysen ist vorgesehen. Dazu muss das "Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG), das sogenannte Polizeigesetz, geändert werden. Der Senat will sich damit am 21. August befassen.

Bessere Abwehr von Gefahren

SPD und Linke wollen damit die Bedenken des Datenschutzbeauftragten erfüllen und die rechtlichen Grundlagen verbessern. Außerdem erfüllt das rot-rote Bündnis seine Vorgaben im Koalitionsvertrag. Darin ist im 18. Kapitel zum Bereich Inneres der Einsatz von Videotechnik geregelt mit einem Hinweis auf die Terrorismusbekämpfung: "Zur Abwehr dieser Gefahr darf die Polizei in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs Videoaufzeichnungen herstellen oder von anderen angefertigte Videoaufzeichnungen verarbeiten." Das wollen die Koalitionäre jetzt umsetzen. Dazu soll eine verbindliche Löschung der Aufzeichnungen nach 24 Stunden festgeschrieben werden.

"Wir wollen keine flächendeckende und dauerhafte Videoüberwachung", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam. "Aber bei besonderen Einsatzlagen soll es gestattet sein, an Aufnahmen noch besser heranzukommen oder sie sofort zu nutzen." Ein solches Beispiel könnten Einsätze gegen Rauschgifthändler in der U-Bahn sein, wo die Polizei dann die Aufnahmen verfolgen und direkt zugreifen könnte. Bislang war es bei Politikern, Rechtsexperten und dem Datenschutzbeauftragten äußerst umstritten, ob und inwieweit die Polizei überhaupt Zugriff auf die Daten hat. Mit dem Gesetzentwurf soll nun Klarheit in die Angelegenheit kommen.

Erfolgreiche U-Bahn-Überwachung

Hilfe hat dazu der Pilotversuch bei der BVG gebracht. Die Verkehrs-Betriebe haben seit 2006 auf den U-Bahnhöfen des Linien U 2, U 6 und U 8 ein Modellprojekt begonnen, das auch der Datenschutzbeauftragte unterstützte. Dort werden die Bilder 24 Stunden lang gespeichert. Die BVG zog ein sehr positives Fazit dieses Feldversuchs. "Unsere Erfahrungen besagen, dass damit nicht nur das subjektive Sicherheitsgefühl für die Fahrgäste steigt, sondern die Sicherheit auch nach objektiven Kriterien höher ist", sagte BVG-Betriebsvorstand Thomas Necker. Deshalb sollen bis Jahresende alle 170 Bahnhöfe für zwei Millionen Euro mit Videotechnik ausgestattet werden.

Die Senatskoalition denkt allerdings nicht daran, die Kameraüberwachung auch auf öffentliche Plätze auszudehnen, wie es die Berliner CDU fordert. "Dieser Eingriff geht zu weit", sagte SPD-Innenexperte Kleineidam. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Frank Henkel, begrüßte zwar die Gesetzesinitiative, kritisierte aber gerade diesen Punkt. Er sagte: "Die Bürger wollen vor Kriminalität und nicht vor Videokameras geschützt werden. Berlin braucht endlich, dort wo es zwingend erforderlich ist, die Einführung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, um Kriminalität zurückzudrängen."

Suche nach vermissten Kindern

Unumstritten ist die Ausweitung der Handy-Ortung. Derzeit darf das Mobilfunkgerät nur bei schweren Straftaten über einen Satelliten erfasst werden. Damit kann man dann den Ort des gesuchten Kriminellen ermitteln. Künftig soll es das Gesetz ermöglichen, auch vermisste Kinder mit Hilfe des elektronischen Systems zu finden. Bislang können das die Netzbetreiber nur auf Veranlassung des Handy-Besitzers. Sollte das Mobiltelefon gestohlen werden, kann man auch jetzt schon das Handy sperren und den Standort vom Netzbetreiber ermitteln lassen, um die Informationen an die Polizei weiterzugeben.

Aus der Berliner Morgenpost vom 12. August 2007

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