Jägermeister Posted January 15, 2014 at 12:33 PM Share Posted January 15, 2014 at 12:33 PM Jäger nach Waffenhandel verurteilt Eschenburger vermittelte Gewehre und Revolver an Jagd-Kollegen Dillenburg. Ein Jäger aus Eschenburg soll mit Gewehren gehandelt haben. Zu den Käufern gehörten unter anderen ein Freiherr und ein Zahnarzt. In fünf Fällen wurde er angeklagt. Allerdings konnte ihm am Dienstag vor Gericht nicht nachgewiesen werden, dass er den Waffenhandel gewerblich betrieb. Das Dillenburger Amtsgericht verurteilte ihn schließlich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu 3600 Euro Geldstrafe. Denn er hatte die Waffen, die er vermittelte, nicht angemeldet. http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Jaeger-nach-Waffenhandel-verurteilt-_arid,225361.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted January 15, 2014 at 12:42 PM Share Posted January 15, 2014 at 12:42 PM Von der zuständigen Waffenbehörde in Nordrhein-Westfalen habe er selbst das Okay für den Verkauf erhalten. Kommentar eines Waffenexperten, als Sachverständiger vor Gericht: "Das ist die Unwissenheit der Sachbearbeiter. Sie waren mit dem neuen Waffengesetz völlig überfordert." Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 15, 2014 at 08:26 PM Share Posted January 15, 2014 at 08:26 PM Nun, leider ist es egal was der SB sagt....der Schütze/Jäger muss SACHKUNDIG sein, nicht der SB: Und das WaffG zählt das "vermitteln" klar zum Handel.....gerade viele Jäger , die dann hier oder da mal nen Nachlass "vermitteln" begeben sich auch dünnes Eis.....aber auch der Sportschütze, der ne Sammelbestellung organisiert und das Zeug dann verteilt ist nicht auf der sicheren Seite........ Von den ganzen " für einen Freund ohne PC" oder im Auftrag/Vermittlunf für XY-Angebote bei egun..........mal ganz zu schweigen Ist so, sollte man aufpassen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 15, 2014 at 08:34 PM Author Share Posted January 15, 2014 at 08:34 PM Deswegen lasse ich die Waffen aus Nachlässen auf eine extra WBK, die auf meinen Namen lautet, eintragen. In Absprache mit der Behörde. Mehr kann man nicht machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 15, 2014 at 08:36 PM Share Posted January 15, 2014 at 08:36 PM Wird oft gemacht, ist aber, wie du ja im Beispiel des TE siehst...nicht korrekt! Und wenn dich einer Anschwärzt, und die Behörde "von Oben" druck bekommt....gilt in 99% der Fälle, das Scheisse halt nach unten fällt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 15, 2014 at 08:44 PM Author Share Posted January 15, 2014 at 08:44 PM Der hatte die Waffen aber eben gerade NICHT auf einer eigenen WBK stehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 15, 2014 at 08:57 PM Share Posted January 15, 2014 at 08:57 PM Und genau das ist das Problem, er hat Waffen gekauft, mit der Absicht diese weiterzuverkaufen. Den Freundschaftsdienst sehe ich hier nicht, er hat tatsächlich zumindest teilweise Waffen gekauft und weiterverkauft, ohne sie einzutragen. Hätte er diese eingetragen, dann wäre wohl nichts passiert, da Fehlkäufe immer vorkommen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 15, 2014 at 09:01 PM Share Posted January 15, 2014 at 09:01 PM Fehlkauf ist das eine...in Mengen was anderes. Ich kenne 2 Fälle...interessanter Weise kommt der Ärger in der Regel zuerst nicht von der Waffenbehörde....die Fälle die ich kenne, da ist das Finanzamt/Zoll früh am morgen zum Frühstück gekommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 15, 2014 at 09:03 PM Share Posted January 15, 2014 at 09:03 PM Naklar, am Ende waren hier wohl drei verwertbare Taten über.....hätte er die Dinger eintragen lassen, wäre gornigs passiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted January 16, 2014 at 04:34 AM Share Posted January 16, 2014 at 04:34 AM :unschuldig:hola amigos, ich handhabe das so: Waffen zur "Sicheren Fremdverwahrung" übernehmen (mit 3fach Zettel 1 Behörde 1 eigner 1 ich), und wenn verkauft macht der Eigner innerhalb von 14 Tage Meldung, alles ganz easy. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted January 16, 2014 at 07:56 AM Share Posted January 16, 2014 at 07:56 AM Der hatte die Waffen aber eben gerade NICHT auf einer eigenen WBK stehen. Und genau das ist das eigentliche Problem. Viele Jäger glauben nämlich immer noch, dass sie Langwaffen, die sie auf Jagdschein erworben haben, für eine bestimmte Zeit besitzen dürfen, ohne das sie in die WBK eingetragen werden müssen. Diese Regelung gab es bis 2003, sie ist mit Inkrafttreten des neuen WaffG aber weggefallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 16, 2014 at 08:18 AM Author Share Posted January 16, 2014 at 08:18 AM Da war die Frist 4 Wochen, nicht 14 Tage. Ansonsten hat sich da nichts geändert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted January 16, 2014 at 08:42 AM Share Posted January 16, 2014 at 08:42 AM Da war die Frist 4 Wochen, nicht 14 Tage. Ansonsten hat sich da nichts geändert. Dann solltest Du § 28 Abs. 5 des alten WaffG nochmal mit § 13 Abs. 3 des neuen WaffG vergleichen. Da wird Dir auffallen, dass da ein ganz entscheidender Halbsatz weggefallen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 16, 2014 at 09:12 AM Author Share Posted January 16, 2014 at 09:12 AM Was stand da? Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted January 16, 2014 at 09:55 AM Share Posted January 16, 2014 at 09:55 AM Was stand da? In § 28 Abs. 5 altes WaffG stand: In den Fällen des Absatzes 4 Nr. 1, 7 und 9 hat der Erwerber binnen eines Monats die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen, sofern er die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten überlässt. In § 13 Abs. 3 neues WaffG steht: Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen. Da steht nix mehr von "vorher einem Berechtigten überlassen". Die erworbene Waffe IST einzutragen, egal ob man die für eine Minute, eine Stunde oder 14 Tage in Besitz hatte. Genau das hat der Sachverständige in dem von Dir verlinkten Zeitungsartikel auch gesagt. Hast Du denn den Artikel gar nicht bis zum Ende gelesen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 16, 2014 at 10:08 AM Author Share Posted January 16, 2014 at 10:08 AM Hast Du denn den Artikel gar nicht bis zum Ende gelesen? Hast Du denn meine Antwort von gestern, 21:44 Uhr nicht gelesen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted January 16, 2014 at 11:33 AM Share Posted January 16, 2014 at 11:33 AM Hast Du denn meine Antwort von gestern, 21:44 Uhr nicht gelesen? Die muss gelöscht worden sein. Um 21:44 Uhr hast Du keine Antwort geschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 16, 2014 at 11:37 AM Share Posted January 16, 2014 at 11:37 AM [ATTACH=CONFIG]7209[/ATTACH] Du musst die Forenzeit in deinen Einstellungen noch aktualisieren. WEZ+1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted January 16, 2014 at 11:42 AM Share Posted January 16, 2014 at 11:42 AM [ATTACH=CONFIG]7209[/ATTACH] Du musst die Forenzeit in deinen Einstellungen noch aktualisieren. WEZ+1 Oha, stimmt, ich habe mich schon gewundert. Danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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