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Sportliche Nutzung von mit jagdlichem Bedürfnis erworbenen Waffen


greyman

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Waffen haben doch keine Bedürfnisse, allenfalls der Erwerber.

Klar, bei der jagdlichen Nutzung sind die Jagdgesetze einzuhalten, ebenso wie bei sportlicher Nutzung keine davon ausgeschlossenen Waffen zu nutzen sind.

Wenn bei uns ein Jäger seinen KK-Klon mit Rails rundum testet, ist mir das ziemlich Latte. Erst wenn er das als sportlich mit Wertung deklariert, könnte man anfangen, diese obskuren Anscheinsregeln und ob´s denn da einen FB gibt zu ergründen.

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interessant, und wie ist es umgedreht - jagdliche Nutzung mit sportlich erworbenen Waffen ?

kann da jemand was dazu sagen

Die Behörden reiten vor allem bei SLB und SLF gerne auf der 2-Schussmagazinthematik rum. Dabei gilt das NUR und AUSSCHLIEßLICH beim Schuss auf WILD. Das lesen die Behörden gerne anders, es steht aber nun einmal explizit so im Gesetz.

Bei der sportlichen Verwendung ist mir bisher noch keine Problematik behördlicherseits zu Ohren gekommen. Es gibt ja auch jagdsportliche Wettbewerbe (Schizophrenie zu Absatz 1). Da gilt dann eben die Anscheinsproblematik und Lauflängengeschichte bei KW z.B. zu beachten. Kurz: Die Waffen dürfen nicht vom Schießsport ausgeschlossen sein.

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Aktuell haben mehrer Personen Probleme mit der 2 SchußProblematik.

Obwohl das Gesetz sehr eindeutig regelt ging die erste Instanz verloren.

Sportliches Schießen liegt beim jagdsportlichen Schießen nicht vor. Es wird weder nach einer Sportordnung (DJV=Schießvorschrift) geschossen, noch handelt es sich bei den Jagdverbänden um anerkannte Schießsportverbände.

@ Klaus

DIe Leihe nach §12 lässt Leihe zw. Jägern und Sportschützen problemlos zu, solange die Waffe vom Bedürfnisses des Leihnehmers umfasst ist. In den Verwaltungsbestimmungen ist dies als Beispiel ausreichend erläutert. SOlange die Jagdwaffe vom Schießsport nicht ausgeschlossen ist, darf sie genutzt werden. Genauso verhält es sich umgekehrt.

Gruß

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Das die Leihe Klärungsbedarf auswirft, wundert mich ein wenig. Es ist schließlich eindeutig und schriftlich festgehalten in der WaffVwV:

12.1.1.1 Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern als aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen - insbesondere die Dauerentleihe - verhindern. Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig.

Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen.

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Ja. Alles was nicht verboten ist. Die Verbote sind benannt. Neben dem BJagdG umfasst das auch weitere im Waffenrecht benannte Verbote.

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

...

2.

die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

Vielleicht ist einiges diese Regelung nicht "deutsch" genug. Ich finde diese gerade deswegen gut und abschließend.

@ Medizinmann

Mit der pauschalen Aussage Mindestenergie, kommst du nicht weit ;) Das gilt immer nur für bestimmte Anwendungen. Einige Einschränkungen lassen sich finden. Allgemein sind kaum Waffen erhältlich, die unter den Passus §13(1)Nr.2 fallen ... und das ist gut so.

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@ Klaus

DIe Leihe nach §12 lässt Leihe zw. Jägern und Sportschützen problemlos zu, solange die Waffe vom Bedürfnisses des Leihnehmers umfasst ist. In den Verwaltungsbestimmungen ist dies als Beispiel ausreichend erläutert. SOlange die Jagdwaffe vom Schießsport nicht ausgeschlossen ist, darf sie genutzt werden. Genauso verhält es sich umgekehrt.

Gruß

das wird meinen Oberförster aber freuen, endlich kann er mal mit hochwertigen Puffen seinem Hobby nachgehen ... :flinte:

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