bopper Posted January 20, 2014 at 02:26 PM Share Posted January 20, 2014 at 02:26 PM Ich kenne beim Waffenerwerb von Händlern auch nur die Variante, dass dann der Verkäufer einträgt und die Behörde abstempelt. Teilweise hat auch der Versandhändler nach Absprache mit mir die Karte direkt zur Behörde geschickt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 20, 2014 at 02:29 PM Author Share Posted January 20, 2014 at 02:29 PM Die Behörde kann nicht das WaffG "abändern"............ Wie und ob die Behörde sich das Affenrecht hinbiegt, ist mir egal. So lange ich nicht geschädigt werde. Hab ein interessantes Zitat zur Hand...von unserem Jägermeister. Hat er auf sich selbst bezogen: Scheinbar gilt das aber nur nach Lust und Laune, wie es gerade beliebt! Zitiert man in Foren üblicherweise nicht durch Schreien (möglichst große und dazu noch fette Schrift), sondern durch Quote-Tags.Halte ich mich an das Zitierte.Verstehe ich Deine künstliche Aufregung nicht. Denn nochmal zum gaaaanz laaaangsaaamen Mitlesen auch für Dich, mein lieber Mathias: Ich mache da gornigs. Ich trage nix ein, ich trage nicht nix ein, ich schicke die WBK auch zum Händler, wenn er das will und ich habe sie bisher noch NIE mit einem Eintrag vom Händler wiederbekommen.Ich melde gesetzeskonform der Behörde den Erwerb mit allen Daten zum Verkäufer und zur Waffe, die notwendig sind.Meine Behörde trägt die Daten dann in die mitgesendete WBK ein. Ob die Händler zu dämlich waren, das Waffengesetz zu befolgen oder meine Behörde, ist mir vollkommen schnurz, weil ich meine Pflicht in ausreichendem Maße getan habe. Und damit wären wir wieder bei meinem Zitat und Du erklärst mir jetzt bitte, was in Bezug auf mein Handeln daran falsch ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 20, 2014 at 03:09 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:09 PM Dann macht dein Händler und deine BEhörde was falsch! Im Prinzip hat Horner Arms Recht. Beim Kauf beim Händler hat der Händler einzutragen und meldet es dann an die Behörde (und die Behörde macht nur den Stempel drauf), beim Kauf von Privat trägt die Behörde alles ein. Aber: Verschiedenen SB ist es Recht wenn der Händler keine Eintragungen (in kritzeliger Erstklässler-Schrift oder Sütterlin) macht, weil sie öfters nicht der Norm entsprachen oder entsprechen und dann eine Korrektur erfolgen musste. Möglich ist dies, weil es einen Unterschied von "hat" und "muss" gibt: § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht ... (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted January 20, 2014 at 03:28 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:28 PM Schliesse mich Jägermeister`s Post #27 an. Habe im Laufe des letzten Jahres 2 LW bei Frankonia auf JS gekauft.....selbst die haben nix in die WBK eingetragen, obwohl ich die LW in der Filiale abgeholt habe. Soooo falsch kann das alles nicht sein...und meine Behörde hat mir mal wörtlich erklärt:" wir sehen es nicht gerne, wenn Sie Original Dokumente aus der Hand geben ". Aber wie JM schon sagte, wenn ein Händler unbedingt die WBK haben will / muß, dann soll er...muss ja keinen Sinn machen Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 20, 2014 at 03:36 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:36 PM ??? Auf JJ! DAS ist das Zauberwort! Bei Kauf auf JJ will ich die WBK garmnicht sehen! Wir reden (und das Gesetz!!) von WBK! Mal genau lesen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted January 20, 2014 at 03:50 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:50 PM OK...wie ist das denn z.B. beim Erwerb von KW / Sportschütze? Voreintrag ist da...dann kommt die Waffe...brauchst Du dann die WBK? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 20, 2014 at 03:52 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:52 PM ja, oder kannst was anderes aus dem WaffG lesen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted January 20, 2014 at 03:57 PM Share Posted January 20, 2014 at 03:57 PM Hab nur ne andere Erfahrung....mehr nicht:up: Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 20, 2014 at 04:02 PM Share Posted January 20, 2014 at 04:02 PM Dann wars falsch...gabs auxch bei uns..........jetzt 100% nicht mehr! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 20, 2014 at 04:09 PM Share Posted January 20, 2014 at 04:09 PM Nehmen wir mal an, ich kaufe was auf die Gelbe. Die ist aber vollgeschrieben. Was macht der Händler ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 20, 2014 at 04:15 PM Share Posted January 20, 2014 at 04:15 PM Dann wars falsch...gabs auxch bei uns..........jetzt 100% nicht mehr! uuups, das hört sich nach überstandenen Ärger an. Dann kann ich die geschriebene Sturheit verstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted January 20, 2014 at 04:18 PM Share Posted January 20, 2014 at 04:18 PM Nehmen wir mal an, ich kaufe was auf die Gelbe. Die ist aber vollgeschrieben. Was macht der Händler ? Wenn du eine GELBE WBK nach §10.1 hast, dann knie ich nieder und bete die WBK an................ Ansonsten gilt das WaffG, hier der §14.4 Dort steht: Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. und ansonsten bin ich nun raus, macht was ihr wollt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 20, 2014 at 05:23 PM Share Posted January 20, 2014 at 05:23 PM Wenn du eine GELBE WBK nach §10.1 hast, dann knie ich nieder und bete die WBK an................ Das ist aber lieb von Dir. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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