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Waffen in privater Hand


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Seit dem 1. 4. 2003 ist das neue Waffengesetz in Kraft ? erklärtes Ziel des Gesetzgebers waren weniger Schusswaffen in privater Hand. Das scheint auch gelungen zu sein, so die Zahlen der Waffenrechtsstelle des Polizeipräsidiums Bielefeld.

Waffenschein

Die Erlaubnis eine Pistole ständig in der Kleidung tragen zu dürfen, verlangt einen Waffenschein. Den haben 43 Personen in der Leineweberstadt, 8 Privatpersonen und 35 gewerbliche Sicherheitsdienstler. Die Zahl hat sich über die Jahre kaum verändert.

Waffenbesitzkarte (WBK)

17 000 Schusswaffen, genauer 6529 Pistolen und Revolver, sowie 11506 Gewehre sind im legalen Besitz von 4817 Bielefeldern. Das sind die Träger einer Waffenbesitzkarte. Gegenüber den letzten Jahren sind die Zahlen rückläufig ? Auswirkungen der verschärften Gesetze.

Erbfall

Verstirbt ein Verwandter, dürfen die Erben die Waffen des Toten im Rahmen der Erbfolge behalten. Früher wurde dies Recht durchgängig in Anspruch genommen. So kamen mehr und mehr Waffen in private Haushalte von nicht-Jägern und nicht-Sportschützen. Heute müssen potenzielle Erben nach neuem Recht einen Tresor nachweisen und erhöhte Gebühren für die WBK bezahlen. Allein schon wegen der Kosten verzichten viele auf den Nachlass. Der Handel zahlt für gebrauchte Feuerwaffen nur einen Schrottpreis, wenn es keine Antiquitäten sind. Hunderte von Waffen werden mittlerweile bei der Polizei abgeliefert und durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste in Duisburg vernichtet.

Sportschützen

Biathleten und Sportschützen müssen Sachkundeprüfungen ablegen und ein Empfehlungsschreiben ihres übergeordneten Sportverbandes vorlegen. Nach altem Recht konnte noch jeder Vereinsvorsitzende die Voraussetzungen für die WBK schaffen. Auch diese Hürde führt zum deutlichen Rückgang der Anträge.

Schreckschusspistolen

Als Flop erweist sich allerdings der ?kleine Waffenschein? für die typischen Schreckschusspistolen. Angemeldet haben ihre bisher freien Gasrevolver die Wohnmobilurlauber oder Frauen, die oft abends und allein unterwegs sein müssen ? jedenfalls die ordnungsliebenden Menschen. 2003, im ersten Jahr des neuen Rechts waren es 314 ?kleine Waffenscheine?, 2004 noch 72 und 2005 wurden ganze 37 Anträge bearbeitet; 35 genehmigt und 2 abgelehnt, weil die beiden Kunden unzuverlässig oder charakterlich ungeeignet waren. So ist letztlich nur die Spitze des Eisbergs der im Umlauf befindlichen Waffen mit PTB-Zeichen durch den kleinen Waffenschein legalisiert.

Sportschützen und Jäger

Neben den 43 Waffenschein-Inhabern sind 1380 Jäger und 720 Sportschützen im Besitz der o.a. Waffenbesitzkarte. Daneben gibt es noch einige Sammler und Waffenhändler ? das Gros der WBK-Inhaber sind aber die Erben, die das gefährliche Gerät im Tresor aufzubewahren haben und nicht damit schießen dürfen. Demzufolge ist auch nur ein Drittel (genau sind es 2107 Munitionserwebscheine) der legalen Waffenbesitzer auch befugt Munition einzukaufen und zu schießen.

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