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VORDERLADER erwerbspflichtig?


sonic

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Wenn er Schussfähig ist ist er auch Erwerbscheinpflichtig, zumindest musst eine Sammlerkarte haben, so ohne erwerbsberechtigung ist die Waffe nicht zu haben, außer es wäre eine reine Zierwaffe ohne Funktionen wie aus dem Ottokatalog PDT_Armataz_01_12

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Ne da bist nicht richtig Informiert VIP.RPC.

Vorderladerwaffen können Sie frei ab 18 Jahren erwerben,

sofern die Waffen einschüssig sind.

Diese Waffen sind voll funktionsfähig und werden für Sammler und Sportschützen produziert. Die Präzision bei den Modellen mit gezogenen Läufen ist enorm. Auch Kugeln und Zündhütchen können frei verkauft werden.

Das erforderliche Schwarzpulver gibt es allerdings nur mit spezieller Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Allerdings darf auch nichts anderes als Schwarzpulver eingefüllt werden, weil die Waffen sonst durch Überdruck gesprengt werden können, so wie diese hier.

vorder35tz.jpg

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