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Tresorschlüssel, wohin damit?


hemo

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Das Gesetz schreibt zwar genau vor, was in welchen Tresor muß und wie der Tresor auszusehen hat. Über die Aufbewahrung des Schlüssels steht allerdings nichts. Dabei ist der doch der Schlüssel zum Öffnen des Tresors. Und der dickste Tresor ist wertlos, wenn der Schlüssel aus der Tasche gefallen ist und daneben liegt.

Also ich verstecke meinen Tresorschlüssel immer.........

hemo :no:

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Bei ebay gibts hin und wieder sog. "Rohrtresore". Das sind Minitresore in Rohrform, die in eine Bohrung in die Wand eingelassen (eingemauert/zementiert) werden; ca. 8cm Durchmesser, und 25cm lang. Die kann man überall und hinter allem verstecken, in fast jede Wand setzen, und man hat nur einen kleinen Schlüssel in der Tasche.

Ich habe meinen so getarnt, das wohl erst ein Abbruchunternehmen drauf stossen würde, das unser Haus abreisst :mrgreen: Und wenn doch ein Bösling entgegen allen Erwartungen drauf stossen würde, gäbe es bei Stemm- und Bohrversuchen noch ein unangenehme Überraschung (was ich hier natürlich nicht genauer ausführen werde, wo bleibt sonst die Überraschung?? :gulp: )

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Wie wär das eigentlich rechtlich, wenn jetzt einem Einbrecher beim Versuch seinen Rohrtresor zu Öffnen das Teil um die Ohren fliegt und dabei stirbt?

Die Sache wird dann wohl genau untersucht werden und dabei kommt raus, das dies absichtlich geschehen ist. Denke da wird man ganz schöne Probleme mit dem Sprengstoffgesetz bekommen.

In dem Fall trägt dann das Ordnungsamt die eigenen Waffen aus dem Haus und nicht der Einbrecher :!:

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Wie wär das eigentlich rechtlich, wenn jetzt einem Einbrecher beim Versuch seinen Rohrtresor zu Öffnen das Teil um die Ohren fliegt und dabei stirbt?

Die Sache wird dann wohl genau untersucht werden und dabei kommt raus, das dies absichtlich geschehen ist. Denke da wird man ganz schöne Probleme mit dem Sprengstoffgesetz bekommen.

In dem Fall trägt dann das Ordnungsamt die eigenen Waffen aus dem Haus und nicht der Einbrecher :!:

Musst halt immer einen Schweißbrenner zur Hand haben. Was kannst DU dafür wenn sich die Ein- und Zweibrecher mit 'nem Brenner an deine Pulveraufbewahrung machen. :wink:

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Wieso, nirgendwo steht dass ich ein Warnschild anbringen muss 8)

Nur so am Rande... die Ortsfeuerwehr ist eingewiesen... :wink:

2. SprengVO (2002), Anhang, Punkt 4.2 (14)

Behältnisse müssen außen mit dem Gefahrensymbol nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz gekennzeichnet sein. Das Gefahrensymbol muss dauerhaft und sichtbar sein.

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Sind damit nicht für die "Pulver"behältnisse (Büchsen, Dosen ect.) an sich gemeint ???

Ich habe im Pulverlehrgang gelernt, daß es sich auf den Tresor / die Holzkiste bezieht. Aber ich schau lieber nochmal nach.

So, nachgeschaut.

Hier der Kontext:

(11) Explosivstoffe dürfen nur in der Versandpackung oder in der kleinsten Verpackungseinheit aufbewahrt werden. Bei angebrochenen Packstücken sind Maßnahmen zu treffen, dass der Inhalt nicht beeinträchtigt wird und die Explosivstoffe nicht nach außen gelangen können.

(12) Explosivstoffe dürfen in einem Behältnis nur getrennt von Gegenständen mit Zündstoff aufbewahrt werden. Die Abtrennung muss so beschaffen sein, dass die Übertragung einer Detonation auf die anderen Explosivstoffe verhindert wird.

(13) Behältnisse sind vor gefährlichen Einwirkungen von außen zu schützen. Sie müssen so aufbewahrt werden, dass im Explosionsfall die Wirkung gefährlicher Spreng- und Wurfstücke auf die unmittelbare Umgebung beschränkt bleibt.

(14) Behältnisse müssen außen mit dem Gefahrensymbol nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz gekennzeichnet sein. Das Gefahrensymbol muss dauerhaft und sichtbar sein.

sowie SprengLR 410 (Richtline Aufbewahrung kleiner Mengen)

(3) Behältnisse können aus Stahl (handelsübliche Kassetten, Wandschränke oder Panzerschränke)

sowie aus Holz oder anderem Material mit gleicher Festigkeit bestehen. An Holzbehälter werden folgende

Anforderungen gestellt: Sie sollen aus ca. 20 mm starken Brettern oder Spanplatten bestehen,

deren Eckverbindungen z. B. genutet oder gedübelt und verleimt sind. Beschläge und Befestigungen

sind so anzubringen, dass sie von außen nicht abgeschraubt werden können.

Alles klar?

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So lautet das Gesetz, Ihr Ungläubigen. Meine Behälter sind von außen natürlich abschraubbar. Die Schrauben sind geerdet, das Behältnis steht unter 220 Volt. Gerät der Schraubenzieher zwischen Schraube und Behälter, gibt es Funken. Das veranlaßt das dahinterliegende Schwarzpulver, sich zu erkennen zu geben.

hemo

SCHERZ (nicht nachäffen) :sheep:

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@hemo: Das erinnert mich irgendwie an die ultimative Trabbi-Wegfahrsperre: Motorhaube auf, Loch oben in den freiliegenden Tank schneiden, Zündkerze einschrauben (mit Mutter kontern, Dichtung nicht vergessen) - und nach dem Abstellen einfach eines der Zündkabel aufstecken. :dr:

Schade nur um den fahrbaren Untersatz. Und strafrechlich auch nicht ganz ohne. :rol:

(Liebe Kinder, nicht nachmachen! War nur ein Späßle!)

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  • 2 years later...

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