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Verteidigungsfall bei Terroranschlag


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Die Bundesregierung will bei Terrorangriffen künftig die Bundeswehr einsetzen. Laut dem Entwurf für das neue Weißbuch soll dann direkt der Verteidigungsfall ausgerufen werden.

Die Bundesregierung will auf von Terroristen entführte Flugzeuge und andere asymmetrische Bedrohungen mit der Ausrufung des Verteidigungsfalls reagieren und dann die Bundeswehr einsetzen. Dies geht aus dem Entwurf des neuen Weißbuchs hervor, das der Tageszeitung «Die Welt» vorliegt. Die Erstellung des Weißbuchs war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) verfaßte Dokument ersetzt das 1994 erschienene Weißbuch und muss noch vom Kabinett beschlossen werden.

In Jungs Weißbuch heißt es: «Infolge der neuartigen Qualität des internationalen Terrorismus sind heute Anschläge Realität geworden, die sich nach Art, Zielsetzung und Intensität mit dem herkömmlichen Begriff des Verteidigungsfalls gleichsetzen lassen.» Ohne derartige Extremsituationen in die Betrachtung mit einzubeziehen, «ist weder ein angemessenes Verständnis geltenden Verfassungsrechts zu entwickeln, noch lässt sich bewerten, ob und inwieweit die gewandelte Sicherheits- und Bedrohungslage verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf nach sich zieht», heißt es.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz den Einsatz der Bundeswehr gegen von Terroristen entführte Passagierflugzeuge verboten. Dazu heißt es in dem Weißbuch, die grundsätzliche Trennung von Polizei und Streitkräften werde nicht in Frage gestellt. Es könne nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, personelle und materielle Defizite in anderen Bereichen zu kompensieren.

Die Bundeswehr müsse aber immer dann eingesetzt werden können, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um den Schutz der Bevölkerung oder kritischer Infrastruktur zu gewährleisten. «Maßnahmen der Streitkräfte kategorisch auszuschließen, würde der staatlichen Schutzpflicht zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.»

Verwundbar gegenüber neuen Risiken

Erstmals werden damit in einem Weißbuch auch nationale Interessen definiert. Deutschland sei verwundbar «gegenüber neuen Gefahren und Risiken». Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Terroristen nukleare, chemische oder biologische Waffen einsetzen würden. Daher gelte es, «Krisen und Konflikten rechtzeitig dort zu begegnen, wo sie entstehen, und dadurch ihre negativen Wirkungen von Deutschland und seinen Bürgern möglichst weitgehend fernzuhalten.» Zur Wahrung seiner Interessen werde Deutschland auch militärische Mittel einsetzen.

Vorrangige Interessen seien die Förderung der transatlantischen Stabilität und die Sicherung des Wohlstandes durch freien und ungehinderten Welthandel. «Hierbei gilt es wegen der Export- und Rohstoffabhängigkeit Deutschlands, sich besonders den Regionen, in denen kritische Rohstoffe und Energieträger gefördert werden, zuzuwenden», zitiert das Blatt aus dem Weißbuch. (nz)

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Naja so einfach ist es auch nicht zu handhaben, der Militärische Einsatz muss auch gut Vorbereitet und Geplant sein, und dazu muss der Bund erst mal neues Material zur Verfügung stellen, den mit dem was die Bundeswehr momentan vorweisen kann, naja, jede Terrorbewegung ist Waffentechnisch besser ausgerüstet.

Zudem müsste dann die Notstandsbestimmung ausgerufen werden.

Aktuell gültige Notstandsbestimmungen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Ausnahmezustand auf Grund der Erfahrungen der Weimarer Zeit nicht. Weil dadurch aber vor der Wiedervereinigung und der Souveränität Deutschlands die Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, die im Falle eines Notstands qua Siegerrecht wieder die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik übernommen hätten, verabschiedete die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO, die darin größte Gefahren für die Demokratie sah, ein ?Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes? ("Notstandsgesetze"), das den Ausnahmezustand wieder einführte. Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von einem gemeinsamen Ausschuss übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offen steht. Angewandt wurden diese Bestimmungen bislang nicht.

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Wir haben den Terror schon längst im Land, nur momentan schlummert er noch. Wir bilden die doch in unseren Unis aus, dort lernen die doch wie man Bomben baut, wie man Chemische Waffen bastelt usw.

Es gibt etliche Terrorzellen in der BRD, nur wurden die noch nicht akteviert.

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