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Verrückte Gesetze


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Hier mal ein Paradebeispiel was Gesetze bringen.

Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA) )

§ 1 Definition

Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot

Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen

Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition

Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung

Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle

Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums

Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts

Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts

Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

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Einige "verrückte Gesetzte" aus den USA und anderen Ländern:

-In Natoma, Kansas ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern.

-Friseure aus Elkhard, Indiana machen sich strafbar, wenn sie einem Kind androhen, ihm die Ohren abzuschneiden.

-Ein Gesetz in Louisiana verbietet es Bankräubern, nach dem Überfall mit einer Wasserpistole auf die Kassierer zu schießen.

-In North Dakota ist es immer noch legal, aus einem Planwagen heraus auf Indianer zu schießen.

-Ein erst kürzlich in Texas verabschiedetes Gesetz zur Verbrechensbekämpfung verlangt von jedem Kriminellen, sein Opfer mindestens 24 Stunden vor der Tat entweder mündlich oder schriftlich über die Natur des geplanten Verbrechens zu unterrichten.

-Die Stadt Pocatello im US-Bundesstaat Idaho verabschiedete 1912 ein Gesetz, welches das Tragen von Waffen untersagt. Ausnahme: Die Waffe wird gut sichtbar in der Öffentlichkeit getragen.

-Ein Gesetz in Frankfort, Kentucky verbietet es, die Krawatte eines Polizeibeamten abzuschießen.

-In Oklahoma darf man keine Waffe öffentlich sichtbar tragen, es sei denn, man wird von einem Indianer verfolgt.

-Ein Gesetz zur Verbrechensbekämpfung in Washington besagt, dass jeder motorisierte Krimineller mit unlauteren Absichten von der Stadtgrenze aus den Polizeichef anrufen muss, um sein Erscheinen anzukündigen.

-Beißt man im US-Bundesstaat Louisiana jemanden mit seinen natürlichen Zähnen, so wird diese Tat lediglich als 'einfaches Vergehen' gewertet. Ein Biss mit den dritten Zähnen hingegen gilt als 'schweres Vergehen'.

-In North Dakota wurde einst ein versuchter Selbstmord als Mordversuch angesehen und wurde mit der Todesstrafe bestraft.

-Ein Gesetz in Uruguay legalisiert Duelle, sofern beide Teilnehmer Blutspender sind.

-In Massachusetts ist es gegen das Gesetz, Duelle mit Wasserpistolen auszutragen.

-Ein Gesetz verbietet es den Bürgern des US-Bundesstaates Texas, am Wahltag mit einem Schwert oder Speer bewaffnet im Wahllokal zu erscheinen.

-In Richmond, Virginia gilt selbst der Wurf einer Münze, mit dem ausgelost werden soll, wer die Restaurantrechnung bezahlt, als illegales Glücksspiel und ist verboten.

-Einem Erlass der Bezirks Mahove in Arizona zufolge muss jeder, der ein Stück Seife gestohlen hat, sich so lange damit waschen, bis es vollkommen aufgebraucht ist.

-Den Bürgern von York/GB ist es immer noch erlaubt, nach Sonnenuntergang und innerhalb der Stadtmauern Yorks einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen.

-In Smyrna/Georgia ist es Personen unter 18 Jahren verboten, Farb-Spraydosen oder Filzmarker zu erwerben oder zu besitzen. Ladenbesitzer dürfen diese Gegenstände nur noch in Minderjährigen nicht zugänglichen Bereichen verkaufen. Personen, die mit diesen Gegenständen aufgegriffen werden, gelten als Kriminelle.

-In Illinois kann man wegen Landstreicherei verhaftet werden, wenn man nicht mindestens einen Dollar bei sich trägt.

-In New York können Selbstmörder, die vom Dach eines Gebäudes springen, zum Tode verurteilt werden.

-Mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Dollar wird bestraft, wer innerhalb der Stadtgrenzen von Chico/Kalifornien einen Nuklearsprengkörper zur Detonation bringt.

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Die verrücktesten Gerichtsprozesse aus den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ? das gilt auch vor Gericht. ?Gibt?s nicht? gibt es nicht für amerikanische Anwälte. Und so müssen sich die Richter mit Fällen beschäftigen, über die man nur den Kopf schütteln kann. So wird zum Beispiel Soullegende James Brown von seinen eigenen Töchtern verklagt. Er soll ihnen noch Tantiemen für Songs schulden, an denen sie angeblich mitgeschrieben haben. Problem: Als die Songs veröffentlicht wurden, trugen die Damen noch Windeln.

Unglaublich, aber wahr!

Das wohl berühmteste Beispiel für lächerliche Gerichtsprozesse: Stella Liebeck. Im Jahre 1992 verschüttete die damals 79-Jährige heißen Kaffee der Restaurantkette McDonalds über ihren Schoß. Daraufhin verklagte sie den Fast-Food-Riesen auf Schmerzensgeld.

Begründung: Sie wurde beim Kauf des Kaffees nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Getränk heiß sei. Und wirklich: Ein Gericht in New Mexico sprach ihr einen Schadensersatz von 2,9 Millionen Dollar zu.

Seit dieser Zeit ist der ?Stella-Award? eine Auszeichnung für besonders bizarre und lächerliche Gerichtsprozesse, mit denen sich amerikanische Gerichte herumschlagen müssen.

Die Highlights:

Platz 7: Philip Shafer aus Ashland, Ohio, verklagte die Fluglinie Delta Airlines. Grund: Er musste bei einem Flug von New Orleans nach Cincinnati (Dauer: 2 Stunden) neben einem ?sehr fetten Mann? sitzen. ?Wir waren buchstäblich vom Knie bis zur Schulter miteinander verheiratet?, beklagte er sich vor Gericht. Dadurch hätte er eine ?schlimme Unbequemlichkeit? und ?mentale Schmerzen? erlitten und forderte von der Fluggesellschaft 9 500 Dollar Schadensersatz. Ein Sprecher von Delta nannte die Vorwürfe ?trivial?.

Platz 6: Auch der ?Godfather of Soul? James Brown muss sich mit ungewöhnlichen Vorwürfen auseinandersetzen. Die Kläger: seine Töchter Deanna und Yamma. Weil ihr Vater sich weigerte, seinen Töchtern weiterhin Geld zu zahlen, zogen sie vor Gericht. Anklagepunkt: Vater Brown schulde ihnen noch Tantiemen für die Mitarbeit an 25 Songs. Soweit so gut, nur: Deanna und Yamma waren noch im Windelalter, als die meisten der betroffenen Songs veröffentlicht wurden. Früh übt sich.

Platz 5: Robert Paul Rice, Häftling in einem Gefängnis in Utah, verklagte die Anstaltsleitung, weil sie ihm die Ausübung seiner Religion verweigerte. Unglaublich in einem Land, in dem Religionsfreiheit eins der höchsten Güter ist. Hellhörig wurden die Richter allerdings, als sie die Religionszugehörigkeit von Rice erfuhren: Druidischer Vampirismus. Es kommt noch besser: Um seinen Glauben ausleben zu können, müsse er regelmäßig sexuellen Kontakt mit einer ?Vampirin? haben und mit Blut (als Nahrungsmittel) versorgt werden. Die Richter lehnten den Antrag ab.

Platz 4: Der Lebensstil von Kathleen Ann McCormick aus Wikes-Barre, Pennsylvania, war alles andere als vorbildlich. Sie rauchte, war übergewichtig und litt infolge dessen unter Bluthochdruck und hohem Cholesterin. Doch erst als McCormick einen Herzinfarkt erlitt, entschloss sie sich, etwas zu unternehmen ? und verklagte ihre Ärzte. Grund: Sie hätten sie nicht genügend darauf hingewiesen, dass sie gesünder leben müsse, wie z.B. das Rauchen stoppen und die Ernährung umstellen. Einmal in Fahrt, verklagte sie noch gleichzeitig ihren Arbeitgeber, den amerikanischen Staat, auf 1 Million Dollar Schadensersatz.

Platz 3: Bob Craft aus Hot Springs, Montana, war unzufrieden mit seinem Namen ? und änderte ihn in Jack Ass (auf deutsch: Jack Arsch). Wenig später verklagte er die Macher der gleichnamigen Show den Musiksender MTV auf Verletzung des Urheberrechtes. Außerdem fühle er sich durch die Inhalte der Show in seiner Persönlichkeit verletzt. Folglich forderte er 50 Millionen Dollar Schadensersatz. Interessant: Da er keinen Anwalt fand, der seinen Fall vor Gericht vertreten wollte, übernahm er selbst die Anklage.

Platz 2: Hazel Norton aus Rolling Fork, Missouri, las in der Zeitung, dass eine Massenklage gegen den Hersteller des Medikaments ?Propulsid? angestrebt wurde. Diese Medizin war auch ihr wegen Verdauungsstörungen verschrieben worden. Obwohl Norton, wie sie selbst zugab, keine Probleme mit dem Medikament hatte, entschied sie, sich an der Klage zu beteiligen ? um wenigstens ein paar tausend Dollar für sich raus zu schlagen. Konsequenz: Ihr behandelnder Arzt kündigte seinen Job ? in einem Krankenhaus für Obdachlose, von dem sie auch profitierte. Mit ihm gingen noch seine Frau, ein Internist und ein weiterer Arzt. So war es der Gier von Hazel Norton zu verdanken, dass die medizinische Versorgung für die Armen in der Region so gut wie eingestellt wurde.

Platz 1: Und schon wieder ein Krankenhaus: Die Schwestern Janice, Dayle und Kim Bird mussten ihre Mutter ins Krankenhaus bringen ? ein kleiner medizinischer Eingriff. Überraschenderweise traten Komplikationen auf und die Ärzte mussten die Mutter so schnell wie möglich in die Notaufnahme bringen. Die Schwestern waren aufgrund der plötzlichen Hektik beunruhigt ? und verklagten daraufhin die Ärzte des Krankenhauses auf Schmerzensgeld. Nicht für die Mutter, sondern für sich selbst. Begründung: Die herumeilenden Ärzte hätten bei ihnen emotionalen Stress verursacht. Die Klage wurde übrigens abgewiesen. Im Nachhinein wäre ein Schnaps für die Nerven die billigere Lösung gewesen.

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