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Rückbau eines Einschüssers


hemo

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Hallo,

hier hilft ersteinmal nur ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, denn in der Regel wird derzeitig die „alte“ Gelbe WBK nach den „alten“ WaffG weiter benutzt. 8)

Das heißt:

- Keine Mehrlader, aber Kaufmöglichkeit von Einzellader und Eintrag binnen zwei Wochen nach dem Kauf.

Für Waffen nach § 14 (4) bedarf es die „neue“ gelbe WBK.

In machen Verwaltungsbereichen wird es aber anders gehandhabt!!!

Da erhält die alte einen Zusatz und ist jetzt die neue gelbe WBK.

Da hilft also nur vorher fragen!

:wink:

Gruss Spa

:lol:

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Der Rückbau darf nur von einem Büchsenmacher durchgeführt werden, ist doch klar. Aber laut Spa gibt es noch keine gesicherte Rechtslage. Aber ich dachte, das neue Waffengesetz sei durchsichtiger und einfacher, als das alte. Danach müßte der Rückbau in einen Mehrlader Formsache sein.

Die Gelbe wird in jedem Amt anders betrachtet. In Siegburg glaubt man, man müsse für jede Waffe in der Gelben eine neue Verbandsbefürwortung vorlegen. Wenn das so wäre, dann bräuchten wir keine Gelbe, denn das macht Grün schon. :D

hemo

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