hemo Posted October 19, 2004 at 05:58 AM Share Posted October 19, 2004 at 05:58 AM Darf ich meinen zum Einschüsser degradierten Einzellader nun wieder als 5-Schüsser umbauen lassen? In der Gelben steht er ja schon. Kann ich den einfach bei der Behörde "ummelden"? Müßte doch eigentlich funktionieren. hemo :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted October 19, 2004 at 06:15 AM Share Posted October 19, 2004 at 06:15 AM Hallo, hier hilft ersteinmal nur ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, denn in der Regel wird derzeitig die „alte“ Gelbe WBK nach den „alten“ WaffG weiter benutzt. 8) Das heißt: - Keine Mehrlader, aber Kaufmöglichkeit von Einzellader und Eintrag binnen zwei Wochen nach dem Kauf. Für Waffen nach § 14 (4) bedarf es die „neue“ gelbe WBK. In machen Verwaltungsbereichen wird es aber anders gehandhabt!!! Da erhält die alte einen Zusatz und ist jetzt die neue gelbe WBK. Da hilft also nur vorher fragen! Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karl 22 Posted October 19, 2004 at 06:53 AM Share Posted October 19, 2004 at 06:53 AM Hallo, eine "neue" oder eine erweiterte "alte" Gelbe muß vorhanden sein. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted October 19, 2004 at 07:46 AM Share Posted October 19, 2004 at 07:46 AM Hallo, die „alte“ gelbe ist offensichtlich vorhanden. Es geht hier um die Rückwandlung des Einzelladers in einen mehrschüßigen Repetierer. Da die Behörden bei der Ausstellung oder Änderung der „gelben“ WBK unterschiedlich vorgehen, kann hemo nur vorher Fragen, bevor er handelt. :!: Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lugersammler Posted October 19, 2004 at 08:12 AM Share Posted October 19, 2004 at 08:12 AM Hm, ich sehe das von einer ganz anderen Seite. Damals hieß es doch beim Umbau zum Einzellader " nicht Rückbaubar mit handelsüblich erhältlichen Mitteln". Und jetzt soll es funktionieren? Wirft das nicht seitens der Behörde Fragen auf? Grüße, Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted October 19, 2004 at 10:45 AM Author Share Posted October 19, 2004 at 10:45 AM Der Rückbau darf nur von einem Büchsenmacher durchgeführt werden, ist doch klar. Aber laut Spa gibt es noch keine gesicherte Rechtslage. Aber ich dachte, das neue Waffengesetz sei durchsichtiger und einfacher, als das alte. Danach müßte der Rückbau in einen Mehrlader Formsache sein. Die Gelbe wird in jedem Amt anders betrachtet. In Siegburg glaubt man, man müsse für jede Waffe in der Gelben eine neue Verbandsbefürwortung vorlegen. Wenn das so wäre, dann bräuchten wir keine Gelbe, denn das macht Grün schon. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now