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Schießen an Silvester


Lugersammler

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Der VDB informiert:

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten.

Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen.

Grüße, Thomas

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  • 2 years later...

So Leute jetzt habe ich mal eine Streitfrage zu klären.

Fällt ein Hänkerbeil unter das Waffengesetz oder nicht.

Ein Kumpel hat bei seiner Waffensachkundeprüfung diese Frage gestellt bekommen.

" Ein Mann läuft mit einem Henkerbeil durch die Strasse, verletzt er hiermit das bestehende Waffengesetz oder ist das legal "

Also die Prüfer meinten es fällt nicht unter das Waffengesetz, kann das sein ??

Ich bin der Meinung das man mit solch einem Beil einem anderen Menschen doch erhebliche Verletzungen zufügen kann.

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