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VG Stuttgart: Gebühren für Waffenkontrollen sind rechtmäßig


gbadmin

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Ein Waffenbesitzer hatte gegen die Erhebung von Gebühren wegen einer Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen geklagt. Wie am Montag bekannt wurde, wies das VG Stuttgart die Klage gegen das Landratsamt Esslingen ab: Wer über eine Waffe verfügt, müsse Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrollen zahlen, so die Richter.

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  • 5 months later...
Stuttgart - Die Gebühr der Stadt Stuttgart für eine Kontrolle, ob Waffen richtig aufbewahrt sind, ist zu hoch. Dies hat jetzt das Stuttgarter Verwaltungsgericht festgestellt. Geklagt hatte ein Jäger, bei dem die verdachtsunabhängige Überprüfung im Januar 2012 vorgenommen worden war. Die Stadt hatte zwischen 210 und 420 Euro verlangt, wenn das Ordnungsamt zu unangemeldeten Kontrollen bei Schützen oder Jägern vorbeikam.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-waffenkontrolle-in-stuttgart-stadt-stuttgart-unterliegt-im-waffenkontrollstreit.d0a6cff2-edda-4113-818f-07eb1447e69c.html
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Stuttgart - Die Stadt Stuttgart will ihre Gebühren für Waffenkontrollen senken. Die Verwaltung reagiert damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom August vergangenen Jahres. Ein Jäger hatte gegen die seinerzeitige Gebühr in Höhe von 210 Euro geklagt, die ihm für die Kontrolle in Rechnung gestellt worden war – und Recht bekommen. Darüber hinaus waren mehr als 100 Beschwerden gegen die Gebühr bei der Stadt eingegangen.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.waffenkontrollen-in-stuttgart-gebuehr-wird-reduziert.c6d1fbfa-b561-4dd7-82b0-7b3e8e33096f.html
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Künftig soll die Gebühr für eine Waffenkontrolle vor Ort für eine Waffe lediglich noch 126,90 Euro betragen, jede weitere Waffe in dessen Besitz schlägt mit 9,30 Euro zu Buche.

Soso...

Sprecher aller Fraktionen begrüßten die Änderung der Gebührensatzung als Konsequenz aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Sie muss am Donnerstag noch formal vom Gemeinderat beschlossen werden. Jürgen Zeeb (Freie Wähler) regte eine Art Gebühren-Flatrate für Mehrfachwaffenbesitzer an, Bernd Klingler (FDP) dagegen sieht Sportschützen bei der Waffenkontrolle benachteiligt und stimmte schließlich als einziger Stadtrat gegen die Neufassung der Gebührensatzung.
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Normalewrweise sollten alle Stuttgarter LWB ihre Waffen in den Landkreis auslagern, genauso LWB die Firmeninhaber sind ihre Firmensitze nach außerhalb Stuttgart verlegen, dann bricht der Stadt einiges an Gewerbesteuer... weg. Dann ist der Zahn schnell gezogen:eclipsee_gold_cup:

Sollte........ aber der Aufwand dafür ist wahrscheinlich um ein vielfaches höher und vor allem teurer, als diese "läppische Gebühr"

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Künftig soll die Gebühr für eine Waffenkontrolle vor Ort für eine Waffe lediglich noch 126,90 Euro betragen, jede weitere Waffe in dessen Besitz schlägt mit 9,30 Euro zu Buche. Die Änderung soll rückwirkend vom 1. Januar 2012 gelten.

Hahaha!

Wie ich damals schon sagte, als irgendwelche Kurzsichtige Schreihälse das Urteil als Erfolg wertenden: das kann und wird nichts Gutes für uns sein!

1. Wurde nun richterlich festgelegt, dass Gebühren für eine anlasslose Kontrolle ohne Auffälligkeiten zu erheben erlaubt ist (im Gegensatz zum VwV)

und

2. können diese Gebühren geschickt gemacht sogar höher ausfallen als bisher.

Bei einem Sockelbetrag von 126,90 € und Individualbeitrag von 9,30 € pro Waffe, wären es bei mir schon mehr als die beklagten 210,00 €. (Und was ist eigentlich mit der Munition?)

Gut dass ich nicht in Stuttgart wohne – es wird Dank dieses Urteils aber nur eine Frage der Zeit sein, bis die restlichen Kommunen in D nachziehen.

Edited by Lusumi
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Wie ich damals schon sagte, als irgendwelche Kurzsichtige Schreihälse das Urteil als Erfolg wertenden: das kann und wird nichts Gutes für uns sein!

Genauso ist es. Das Urteil hat Präzedenz-Charakter. Bei der nächsten Klage gegen die "Nachschau" wird garantiert dieses Urteil mit hinzugezogen. Bei den nächsten Klagen gegen die Höhe der Gebühr, wird dieses Urteil erneut eine unrühmliche Rolle spielen. Wirklich gut gemacht! :wallb:

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Sollen die Sportschützen damit drohen nicht mehr "Sport zu schießen"?

Nein, allerdings gibt es viele Selbstständige oder Firmeninhaber, bzw Führungsmanager bei den LWB, wenn z.B. große Firmen, die in Stuttgart angesiedelt sind ihren "Standort" wechseln trifft es das Stadtsäckel arg...

Als Beispiel kann ich die Gemeinde Kümmersbruck anführen, die sich erfolgreich gegen die Eingemeindung durch Amberg gewehrt hat. K-bruck hat u.a. durch den Firmensitz der Firma Grammer einen ausgeglichenen Haushalt und kann sich so einiges leisten. Merkt man vor allem als Fahrer am Straßenzustand, in Amberg fährt man teilweise über Buckelpisten, sowas findet man in K-bruck nicht...

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Es gab doch schon lange OVG Urteile die die Rechtmäßigkeit der Erhebung bestätiggen. Dagegen braucht man nicht angehen. Die Kontrolle an sich ist zu beklagen.

Die Aussage in der VwV ist reine Kosmetik. Es betrifft nicht den Verantwortungsbereich und ist daher nichtig. Die Länder entscheiden und da ist egal was der Bund dazu für eine Meinung hat.

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