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Sachkundeprüfung NEU


Hoss

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Hi Folks,

mal in die Runde gefragt, hat hier schon jemand die Sachkundeprüfung nach aktuellem "Ritus" abgenommen bzw. daran teilgenommen ?

Hab zuletzt einen m.E. seltsamen Schrieb bekommen, von wegen zugelassenem Prüfer ???:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 06.11.2002 vom LRA Aichach - Friedberg anerkannt, die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen nach dem neuem WaffG abzunehmen.

Sie (Ihre Neuschützen) können an der WSK - Schulung in unseren Räumen Teilnehmen, für 75,00 EUR pro Teilnehmer inkl. Schulungsmaterial, oder bei entsprechender Teilnehmerzahl kommen wir auch zu Ihnen ins Vereinsheim, das lediglich mit einem kleinen Aufpreis für Fahrtkosten und Übernachtung pro Teilnehmer zu Buche schlägt.

In der Regel handhaben wir es so, dass der Verein, in dem die Schulung stattfindet einen Beisitzer zur Verfügung stellt, der zweite Beisitzer reist bei uns mit.

Denn es ist ja nach neuem WaffG so geregelt, dass ein Vorsitzender und zwei Beisitzer anwesend sein müssen.

Die Termine in unseren Räumen werden bei entsprechender Anmeldezahl frühzeitig bekannt gegeben.

Sollten Sie eine WSK - Schulung in Ihrem Hause wünschen, teilen Sie dies uns rechtzeitig mit, um eine Terminüberschneidung zu vermeiden.

Gerne legen wir Ihnen unser Bescheinigung der Anerkennung vor.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und verbleibe mit sportlichem Schützengruß

Bernhard Oswald

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Die Lösung findet sich in der AWaffV:

§ 2

Prüfung

(1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der

Prüfung Prüfungsausschüsse.

(2) Ein Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden

und zwei Beisitzern. Die Mitglieder müssen sachkundig

sein. Nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses

darf in der Waffenherstellung oder im Waffenhandel tätig

sein.

sowie:

§ 3

Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur

Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und

Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für

den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

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Ich habe seit 1998 nach dem alten Recht Waffensachkundelehrgänge durchgeführt und Prüfungen (als Vorsitzender des Prüfungssausschusses) abgenommen.

Kurz nach Verabschiedung des neuen Waffenrechts habe ich mich schon darum gekümmert all meine Unterrichtsmaterialien auf den neuen Stand zu bringen (sofern damals möglich) und das auch weiter betrieben als die AWaffV herauskam. Daher konnte ich schon in 2003 nach dem neuen Waffenrecht für meinen Verein ausbilden und Prüfen.

Gerade läuft auch noch ein offizielles Verfahren, dass ich auch gewerblich Ausbilden und Prüfen darf. Hierzu gabs bereits eine informelle Zusage der Behörde.

Die in diesem Schreiben genannte Anerkennung bezieht sich darauf, dass jemand gewerblich (für Dritte) Ausbilden und Prüfen darf.

Wenn Ausbildungen und Prüfungen innerhalb des (eigenen Vereins) abgenommen werden, so ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Allerdings hat auch hier die Behörde das Recht vorher informiert zu werden und einen Beisitzer zu stellen. Ebenso darf sie das Schulungsmaterial und den Fragenkatalog einsehen.

Hoffe geholfen zu haben

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So läuft das in der Regel meistens. Wenn die Leute sich einmal von der ganzen Sache ein Bild gemacht haben, kommt in der Regel nie mehr jemand, außer es gibt begründete Anzeichen, dass sich die Qualität des ganzen dramatisch verschlechtert hat.

Außerdem hat kaum einer vom der Behörde Lust z. B. an einem Freitag Abend zu einer Sachkundeprüfung zu gehen und so sein Wochenende einzuläuten.

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