gbadmin Posted March 1, 2014 at 11:45 PM Share Posted March 1, 2014 at 11:45 PM Wer eine geladene Pistole unter der Matratze versteckt, ist seine Waffenbesitzkarte (WBK) los. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat damit dem Landkreis Trier-Saarburg Recht gegeben. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted March 2, 2014 at 12:09 AM Share Posted March 2, 2014 at 12:09 AM Was soll den dieser Blödsinn ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Sind wir den im "Kindergarten" ? ? ? ? ? ? ? Manchmal denk ich, hier sind "Lars Winkelsdorf" und ähnliche Gestalten am Werke. Natürlich nur, aus "Beruflichem Interesse". ! ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 2, 2014 at 10:23 AM Share Posted March 2, 2014 at 10:23 AM Diese Aussage ist schon "ziemlich weitgehend" und befremdlich: Selbst wenn der Kläger allein in seinem Haus wohne, schließe dies die Gefahr nicht aus, dass Unbefugte in den Besitz der von ihm unsachgemäß gelagerten Waffen kämen (Az.: 7 A 10715/13.OVG). Wie das denn - Einbruch ist doch verboten. Oder muß ich jetzt vor mir selber Angst haben. Hätte sich der Depp zur Kontrolle doch die Pistole in die Tasche gesteckt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted March 2, 2014 at 12:52 PM Share Posted March 2, 2014 at 12:52 PM Hä, jetzt bin ich aber doch erst mal durcheinander. Kann es sein, das "Jagderleben" erst jetzt ausgeschlafen hat? http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-beschluss-7-a-10715-13-ovg-pistole-matratze-unzuverlassig/ Wenn das der gleiche Fall sein sollte, hat der gute Mann nichts anderes verdient. Zu dem Fall kann man auch noch andere Kuriositäten finden. (Kommentare) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 2, 2014 at 01:32 PM Share Posted March 2, 2014 at 01:32 PM Bedauerlicherweise eine persönliche Tragödie, aber http://www.t-online.de/nachrichten/id_68307834/polizist-erschiesst-freundin-und-sich-selbst.html Tatwaffe sei die Dienstwaffe einer Kollegin des Mannes gewesen, Wie er an die Waffe kam, war zunächst unklar Aufbewahrung ist anscheinend nicht gleich Aufbewahrung Link to comment Share on other sites More sharing options...
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