Steven Posted March 9, 2014 at 04:50 PM Share Posted March 9, 2014 at 04:50 PM Hallo bei mir im Verein schießt ein Vater mit, dessen Sohn auch fleißig mit einem Luftgewehr übt. Der Junge ist 12,5 Jahre und hätte natürlich gute Lust, mit KK zu schießen. Er ist mit seinem Luftgewehr auch ganz gut. Da gibt es doch eine Ausnahmegenehmigung. Hat jemand schon Erfahrung mit gemacht? Wie beantrage ich, wo sind die Fallstricke? Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 9, 2014 at 11:28 PM Share Posted March 9, 2014 at 11:28 PM Du beantragst sie genau so wie die für Druckluft unter 12. Durch korrekte Anwendung der deutschen Grammatik auf den entspr. Gesetzestext - Sätze enden mit dem Punkt und nicht mit dem Zeilenende!!! - hat man einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung. ("Soll-Bestimmung", d.h. der SB hat nur ein sehr begrenztes Ermessen) Wenn allerdings sich dieser Rechtsanspruch nur gerichtlich durchsetzen läßt, könnte es sich bis zum natürlichen Eintritt des Alters von 14 Jahren hinziehen. Wie mir Berliner versicherten, wäre das in der Kommunistenhauptstadt ("dumm und hörig" anstelle "arm aber sexy") gängige Verwaltungspraxis, auch für U12-Anträge. - Antrag der Eltern - Begründung des Vereines, warum eine (besondere) schießsportliche Begabung vorliegt - ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Verfassung Link to comment Share on other sites More sharing options...
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