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Achtung Wiederlader: Neue TTE-Regelungen rund ums Pulver


gbadmin

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Wer das Sprengstoffrecht kennt, weiß, dass Verstöße keineswegs als Kavaliersdelikte gelten und hart geahndet werden. Fest steht auch: Die Erfassung jeder einzelnen Dose sowie die vom Gesetzgeber geforderte Datenerfassung und Verzeichnisführung bedeuten für den Groß- und Einzelhandel logistischen Mehraufwand und höhere Kosten, was wiederum an den Endverbraucher weitergereicht werden wird.

Mit anderen Worten: Die Pulverpreise werden leider zwangsläufig steigen!

Soll das ein verfrühter Aprilscherz sein? Nur weil in anderen Ländern laxer mit irgendwelchen Substanzen umgegangen wird, leiden wieder alle darunter! Die spinnen, die Brüssler! :jaja:

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Die erfolgreichsten Lobbyisten in Brüssel sind die Soft- und Hardwarehersteller! Sie haben es geschafft, dass EU Politiker sich immer stärker dafür einsetzen, effektive Prozesse durch neue zu ersetzen, die eine permanente Rückverfolgbarkeit der Produkte garantieren soll. Die Tabakindustrie war eine der ersten, dann folgte das Nationale Waffenregister, demnächst die Explosivstoffe und danach sind die Arzneimittel […]

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die sind ja absolut meschugge geworden. Scheiß EU, ich kann nicht soviel fressen wie ich kotzen muß

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Diese ganze verdammte EU-Bürokratie gehört auf den Komposthaufen der Geschichte, damit sie wenigstens zu etwas nütze sind.

Ich glaube nicht, daß ich bei der EU-Wahl das Kreuz an der blau-gelben Stelle machen werde.

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Ich weiss es echt nicht.

Aber wenn man sich das IT-Programm anschaut, dann gibt es m.E. zwei Möglichkeiten

a) der Unternehmer (Händler) muss ständig erreichbar sein, um Auskunft über den Pulverempfänger geben bzw.

B) der stellt alle Adressangaben per XML Datei ins Web

http://www.sprenginfo.com/downloads/download.php?dl_id=297

Ob diese 24/7 Auskunfspflicht auch für Endverbraucher gilt, ist nicht rauszubekommen. Aber ich dachte mir, man kann ja mal den schwarzen Vogel an die Wand malen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__41.html

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Hallo Katja,

das Verzeichnis ist von jedem Händler bzw gewerblichem zu führen. Der Endverbraucher trägt seinen Kram in die Sprengpappe ein, diese gilt als Nachweis.

Als Endverbraucher ist er nicht 24/7 nachweispflichtig, aber sollte, wenn die Tür wegen Gefahr in Verzuges eingetreten wird, die Sprengpappe griffbereit haben bzw wissen, wo sie liegt.

Nur: wenn ich mir meine Bestände anschaue, hab ich nicht auf jedem Motor ein entsprechendes Tracer-Dingens drauf. Was bedeutet, daß ich auf dem nächsten Flugtag ca. 20 Raketenmotoren entsorgen darf - ohne Rücksicht auf Verluste ...

Das sind auch mal eben 1000 €, die da in Schall und Rauch (allerdings in großer Höhe) aufgehen.

Es bedeutet auch, daß ich mein altes Norma MRP jetzt verladen muß. Damit hab ich dann wieder ca. 200 Langstreckenflieger in .300 WinMag für 1km und mehr Reichweite hier rumfliegen. Normalerweise lade ich die nur, wenn ich zum Long Distance-Schießen fahre.

Gruß

DH

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Es war gestern nacht 1:40 - danke für die Rückmeldungen:

Das mit dem Pulver/Munitionsbuch habe ich schon geändert.

2003 wurde das Munitionsbuch abgeschafft, weil es keinen praktischen Nutzen hatte.

2015 wird das Pulverbuch, das auch keinen praktischen Nutzen hat, auf EDV und Internet umgestellt - wenn auch wenn mir kein Fall bekannt ist, dass ein registrierter Wiederlader Missbrauch mit seinem Pulver betrieben hätte.

2015 werden auch alle alten Pulver illegal. Alles, was sich nicht in einer neuen Box mit Matrixcode befindet, ist dann verboten.

Und das mit den händlern/Endverbrauchern auch:

Rückverfolgbarkeit in Deutschland lt. SprengV§41 Abs. 5a

.....

Update: Dies gilt für Unternehmer. Erlaubnisinhaber nach §27 sind ausgenommen. Die Händler haben nun zwei Möglichkeiten

  1. der Unternehmer muss ständig erreichbar sein, um Auskunft über den Pulverempfänger geben zu können
  2. der Unternehmer stellt alle Adressangaben per XML Datei ins Web

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latürnich. Damit jeder Verbrecher weiß, wo es sich lohnt.

Verstehe. Da die Daten ja nicht im NWR zusammen mit meinen Waffendaten abgreifbar sind, macht man es jetzt über die Hintertür Vertrieb. Gut, muss Knacker Ede eben zweimal Bakschisch ausgeben.

Kann er die Mehrkosten eigentlich als besondere Aufwendung zur Erhaltung des Geschäftsbetriebes steuerlich geltend machen?

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  • 1 month later...

Hmmm... Der Händler muss sich nun teure Soft- und Hardware anschaffen um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Will heissen der kleine Händler um die Ecke scheut die Kosten und verzichtet künftig nun auf den Verkauf von Pulver. Oder die Kosten werden auf das Pulver umgelegt, was ja verständlich ist.

Eine flächendeckende, unkomplizierte und günstige Versorgung mit Treibladungspulver dürfte alles andere als ein Anliegen von Regierung und Politik sein.

Auch auf diesem Weg erreicht man sein Ziel.

Verteuern und Verkomplizieren führt letztlich zum selben Ergebnis wie Verbieten,

spart manch rechtliche Komplikation eines Verbotes

und

in der Übergangsphase beschert es eine zeitlang sogar noch guten Gewinn :brille:

GP

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