Jump to content

Flop des Jahres


Henry

Recommended Posts

auf der Seite von GdP-online mokiet sich die Polizei darüber, dass der "KLeine Waffenschein" der Flop des Jahres ist ...

... hatten die denn etwas anderes erwartet ... :roll:

Gab es da nicht auch mal eine Zahl, wieviel Wurfsterne und Butterflymesser nach Inkrafttreten des neuen WaffG bei der Polizei abgegeben wurden?

Bela

Link to comment
Share on other sites

Nach ein paar Tagen Abstinenz.....

Hab mal "meinem" MdB ganz keck die Frage gestellt, was dass ganze den gebracht hat. Der hat dann tatsächlich ein kleine Anfrage gestellt, und (wenn wunderts) "das BMdI kann keine Antwort darauf geben, wieviele Waffen denn nun eigentlich angegeben worden sind, da die Länder noch keine Zahlen rückgemeldet haben."

Muss mal kucken ob ich das Ding noch finde, der feine Mensch hatte mir von der Antwort ein Kopie überlassen.

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Man sollte sich doch mal rückbesinnen, wie dringlich ein gewisser Polizeigewerkschaftsboss den kleinen Waffenschein gefordert hat. Nun wälzt er die Verantwortung für den Schuß in die Hose auf die Länder ab, die vom Gesetzgeber NICHT mit einer VwV zum WaffG- neu :throwup: gesegnet wurden.

Wen wundert da die vorherrschende Rechtsunsicherheit, die z.B. in Thüringen darin gipfelt, auf der neuen Gelben für jede Eintragung ein separates Bedürfnis beizubringen?? :aua: :gaga:

Zu verantworten haben es meiner Meinung nach nicht die Länder, sondern die Politiker :assiman: , welche die Länder mit fehlenden Vollzugshinweisen im Stich ließen. Für diesen Murks kassieren die dicke Gehälter und Versorgungen. Das sollte sich mal jemand aus dem normalen Arbeitsleben trauen, der kriegt kein Bein mehr auf den Boden.

Übrigens guckt mal hier: http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/p41204?Open&ccm=500020000&L=DE&mar... da ist das Ganze in voller Pracht.

Link to comment
Share on other sites

Wen wundert da die vorherrschende Rechtsunsicherheit, die z.B. in Thüringen darin gipfelt, auf der neuen Gelben für jede Eintragung ein separates Bedürfnis beizubringen??

Ja Mensch dann klagt doch gegen diesen Rechtsbruch!!!

SO schwer ist das doch nicht.

Das hab' ich mich ja sogar im Bundesland Bayern getraut (wo man der Obrigkeit eigentlich nicht widerspricht :mrgreen: ).

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! :dr:

GRUß

Link to comment
Share on other sites

also, die Formulare für den kleinen WS waren von Anfang an bei uns da, das waren nämlich die hellblauen für den richtigen ... :mrgreen:

und bei der Forderung für ein seperates Bedürfnis habe ich immer ein blanco-Schreiben mit, wo nur noch das Datum und der betreff eingetragen werden braucht:

___________________________________________________________

An das Pol.präs.

Schutzbereich xyz

xxxxstrasse 000

xyzäöü Stadt

betr.: Ablehnung meines Antrages vom xx.xx.xxxx

Aufgrund der Ablehnung .............. meines waff.rechtl. Antrages vom xx.xx.xxxx ..........bitte ich ....... um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Mfg

Klausi

_________________________________________________________

PS:

Brauchte bisher noch nicht ausgefüllt werden :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

...Übrigens guckt mal hier: http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/p41204?Open&ccm=500020000&L=DE&mar... da ist das Ganze in voller Pracht.

Daher fordert die GdP das Verbot des Führens auch von Gegenständen, die echten Waffen täuschend echt nachgebildet sind.

Klar, ein lausiges ueberfluessiges Gesetz kann nicht einfach aufgehoben werden, sondern wird durch ein weiteres verschaerftes Gesetz eine Stufe hoeher gestellt um dann festzustellen das das Ganze nichts gebracht hat.

Dem unwissenden Buerger wird dann jedenfalls vorgegaukelt, dass etwas getan wurde!

Link to comment
Share on other sites

  • 2 years later...

Offenbach/Mainz (dpa/lhe) - Wegen Waffenhandels muss sich seit Dienstag ein ehemaliger Fleischgroßhändler aus Offenbach vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Laut Anklage soll der 44-Jährige als Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma von November 2000 bis Mai 2005 in 24 Fällen ohne Erlaubnis gewerbsmäßig mit Schusswaffen gehandelt haben. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück. Über seine Verteidiger ließ er vortragen, er habe die Firma zum Selbstschutz von Personen gegründet, die sich keinen teuren Personenschutz leisten können.

Laut Anklage hatte der 44-Jährige Geschäftsleute aus dem Raum Frankfurt und Offenbach gegen eine monatliche Gebühr von 150 Euro als Mitarbeiter seiner Sicherheitsfirma beim Mainzer Ordnungsamt angemeldet und ihnen so Waffenscheine und Schusswaffen beschafft. In einem Scheinvertrag waren die Personen dann zur Überwachung ihrer eigenen Anwesen und Firmen eingestellt worden.

Anlass für die Firmengründung des Angeklagten soll die Entführung seines Bruders im Jahr 1993 durch das Erpresserduo S*** und R*** Kö***** gewesen sein, das später auch wegen der Entführung und Ermordung des Frankfurter Kaufmanns Jakub Fiszman verurteilt wurde. Der Bruder des Angeklagten war damals gegen Zahlung von zwei Millionen Mark frei gekommen.

Der 44-Jährige erklärte vor Gericht, die Zahlung des Lösegelds an die zunächst unbekannten Erpresser habe Folgen für seine Familie gehabt. Um diese Summe überhaupt zahlen zu können, hätten seine Eltern einen Kredit aufnehmen müssen, den sie nicht hätten zurückzahlen können. Als die Entführer schließlich nach der Fiszman- Entführung gefasst worden seien, habe nur noch ein geringer Teil des Lösegelds sichergestellt werden können.

http://www.fr-online.de

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)