gunnewcomer Posted April 8, 2014 at 11:10 PM Share Posted April 8, 2014 at 11:10 PM Hi. Also ich habe einen voreintrag. Mit diesem habe ich eine Waffe gekauft. Ist es so, dass ich nun nochmal zurück zur waffenbehörde muss? Inerhalb von 14 Tagen? Bin sportschütze Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 9, 2014 at 02:47 AM Share Posted April 9, 2014 at 02:47 AM Wurde die Waffennummer schon in die WBK eingetragen? Wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab zum Amt. Solche Abläufe sollten eigendlich in der Sachkunde vermittelt worden sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 9, 2014 at 03:13 AM Share Posted April 9, 2014 at 03:13 AM Wenn er von Privat gekauft hat, ist nix eingetragen. Außerdem gehen die in der Sachkunde da zwar drauf ein, aber die Wege zum Glück sind doch teilweise recht unterschiedlich, alleine schon bei den Verbänden. Ich muss bei der DSU auch jedes Mal wieder überlegen, wie der Antrag noch zu stellen ist. Und bei einigen Behörden wird das auch etwas unterschiedlich gehandhabt. Der komplette Ablauf für Sportschützen: In einen Verein eintreten, der einem anerkannten Schießsportverband angeschlossen ist12 Monate ununterbrochene MitgliedschaftMindestens 12 regelmäßige Schießtrainingstermine innerhalb der 12 Monate mit erlaubnispflichtigen Waffen, ansonsten 18, wenn unregelmäßig trainiert wurdeWaffensachkundeprüfung absolvierenTresor anschaffenSicherheitshalber über die Trainingstermine ein Schießbuch führenSind die Punkte 1 bis 5 erledigt, vom Verband die Sportschützeneingenschaft nach §14 bestätigen lassen für den Antrag auf eine Gelbe WBK und/oder den/die gewünschten Bedürfnisbestätigungen für erlaubnispflichtige Waffen, die auf die Grüne WBK kommen, ausstellen lassenMit den Nachweisen zur Behörde latschen, entsprechende Anträge stellenWBK in Empfang nehmenShoppen gehen (beim Händler wird i.d.R. die Waffe in die WBK eingetragen, von Privat nicht)Den Erwerb innerhalb von 14 Tagen der Behörde anzeigen und Eintragungsstempel abholenSchießen gehenNach 6 Monaten die Schritte 7 bis 13 wiederholen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted April 9, 2014 at 05:41 AM Share Posted April 9, 2014 at 05:41 AM Ist es so, dass ich nun nochmal zurück zur waffenbehörde muss? Inerhalb von 14 Tagen? Bin sportschütze Richtig !!! Obwohl das im Gesetz unter § 14 nur bei der Gelben so erwähnt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted April 9, 2014 at 12:54 PM Share Posted April 9, 2014 at 12:54 PM Zum Anmelden gibt es auch schöne Formulare, hier z. B. die von meiner Behörde: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=erwerueberlschusswaf&formtecid=2&areashortname=14272 Ich schicke den Krempel (WBK und ausgefülltes Formular) immer zum Amt, erhalte es zwei Tage später zurück und bezahle den Kostenbescheid per Onlineüberweisung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 9, 2014 at 01:05 PM Share Posted April 9, 2014 at 01:05 PM Ich sollte Nachts nichts schreiben. War reichlich ungenau. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 10, 2014 at 03:58 PM Share Posted April 10, 2014 at 03:58 PM Am 08.04 selbst mit WBK gelb praktiziert, Waffe beim Händler des Vertrauens gekauft. Dieser trägt die Waffendaten in die WBK ein nun hat man 14 Tage Zeit den Kauf der Behörde anzuzeigen. Ich bin noch am gleichen Tag auf's Amt gefahren und habe mir den Stempel abgeholt. (Bei der Gelegenheit habe ich auch einen netten, bürgerfreundlichen SB kennengelernt.) Ich muss jetzt nur noch die Gebühren überweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now