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Geschrieben

Da sollten doch alle LWB zum Islam konvertieren

Igitt!! :panik: Willst Dir freiwillig bei vollem Bewußtsein die Pinnöhle verstümmeln lassen?

ABER: vor Ostern ist Fastenzeit :rtfm:. Im Art. 3 GG steht was von Gleichheit etc pp :klugopa:. Ahnt Ihr meine schmutzigen Gedanken:n07:?

Geschrieben

Hier ...

Kreis Rottweil - Der Mann, der in Wilflingen mit einer Sportpistole den Nachbar erschossen hat, hätte gar keine Waffenbesitzkarte bekommen dürfen. Offensichtlich hat er – nach bisheriger Sachlage – bei der Antragstellung gelogen.

...

In diesem Fall hätte sie gleich gar nicht ausgestellt werden dürfen. Denn die Fakten sind diese: Im Jahr 2006 wird bei dem damaligen Familienvater eine depressive Erkrankung festgestellt. Das Versorgungsamt attestiert ihm eine 50-prozentige Behinderung. Er ist auch in ärztlicher Behandlung, nimmt Medikamente, auch wenige Wochen vor der schrecklichen Tat im Sommer 2013.

...

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kreis-rottweil-mord-in-wilflingen-hat-todesschuetze-das-amt-belogen.c9672f68-585c-4ab2-bb7a-da328bd234a4.html
Geschrieben

Also - ist doch der Antrag der Grünen nach Abfrage beim Verfassungsschutz vollkommen berechtigt; das muß nur noch ausgedehnt werden auf Ärzte, Gesundheitsämter, Krankenkassen und sonstige medizinische Einrichtungen, regelmäßige psychiatrische Untersuchungen nicht zu vergessen :nar:

Wer hat die Ironie geklaut?

Geschrieben

Die Abfrage beim Gesundheitsamt ist zumindest hier seit Jahren üblich.

Guckst Du letzte Seite vom Antragsformular http://hessischer-schuetzenverband.de/LinkClick.aspx?fileticket=5jURYznc7ZU%3d&tabid=803

Interessant. Und auf welche rechtliche Grundlage meint sich die Behörde beziehen zu dürfen? Ich würde meine Einwilligung verweigern. Zumal gleich noch darauf hingewiesen wird, das man alle drei Jahre die Regelüberprüfung über sich ergehen lassen muss. War das nicht nur einmalig nach drei Jahren gesetzlich verankert?

  • 4 weeks later...

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