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Bundesrat will höheres Bußgeld für Radler


gbadmin

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Inhaltlich eigentlich sehr gut, weil Radfahrer heutzutage

ohne Kennzeichen oder andere Nachvollziehbarkeit des Verantwortlichen

schon folgenlos "wilde Sau" spielen können und damit nie zur Verantwortlichkeit

ihrer Fehler gezogen werden können.

Weil man solche Sachen aber ( auch gerade bei den linken Teilen der Gesellschaft )

nur sehr schlecht durchkriegen kann, schiebt man das bei einem aktzeptierten Thema

mit an, weil man sonst kein Bein an Deck bekäme.

Schaisse (rot)grünes Gesindel!!!

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Den fünften Punkt ("Waffenrecht"), gesehen?

- WAFFENRECHT: Damit Extremisten nicht länger legal Waffen besitzen dürfen, soll das Waffenrecht verschärft werden. Bei der Überprüfung von Waffenbesitzern sollen die Genehmigungsbehörden künftig auch beim Verfassungsschutz anfragen. Dies soll - vor dem Hintergrund der Vorgänge bei der rechtsextremen NSU-Terrorzelle - eine Gesetzeslücke schließen.

Es gibt dort keine Gesetzeslücke! Das ist gelogen.

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Es gibt dort keine Gesetzeslücke! Das ist gelogen.

Aber dann müßte man ja bestehende Gesetze endlich einmal anwenden, das wäre ja schrecklich. Aber mal Spaß beiseite, da ich ja das Waffengesetz nicht immer in der Gesäßtasche mit mir rumtrage, gibt es nicht irgendwo einen Passus in dem drinsteht, daß man nicht die Verfassung bekämpfen darf, wenn man legal eine Waffe besitzen will? Mir ist so, als hätte ich sowas schon mal irgendwo gelesen.

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[h=3]§ 5 Zuverlässigkeit[/h] (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1.die rechtskräftig verurteilt worden sinda)wegen eines Verbrechens oder

b)wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2.bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass siea)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c)Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b)wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c)wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2.Mitglieda)in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

b)in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3.einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die a)gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b)gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c)durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

4.innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

5.wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: 1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

And so this is

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Aber mal Spaß beiseite, da ich ja das Waffengesetz nicht immer in der Gesäßtasche mit mir rumtrage, gibt es nicht irgendwo einen Passus in dem drinsteht, daß man nicht die Verfassung bekämpfen darf, wenn man legal eine Waffe besitzen will?

Nee er meint eher die Zuverlässigkeit von politisch extremen.

Sicherlich mündet das letztendlich in der Zuverlässigkeit, aber seine Anfrage ist wohl doch etwas anders, oder?

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Nee, ich meinte genau den §5 Satz 3 vom Waffengesetz. Es gibt also überhaupt keinen Grund wieder irgendwas zu verschärfen. Vor allem dann nicht, wenn man es vorher schon nicht geschafft hat, ausreichende bestehende Gesetze umzusetzen. Aber dafür zu sorgen ist mit Arbeit, Aufwand und Geld verbunden. Und genau das ist bei Politikern unbeliebt. Da müßten sie ja mal was für ihr Geld und mit unseren Steuergeldern was vernünftiges tun.

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Bei der Überprüfung von Waffenbesitzern sollen die Genehmigungsbehörden künftig auch beim Verfassungsschutz anfragen.

Prima!

Ich bin dafür, dass diese Überprüfung etwa 250 € kosten soll. Vielleicht ist das die Schmerzgrenze für die 2 Millionen LWB.

Beginnen sollen die Kontrollen nachträglich bei den LWB, die vor den BTW zur Spaltung aufgerufen haben und Lucke nachgekrochen sind.

Mit der FDP wäre dies nicht geschehen.

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