Jägermeister Posted April 25, 2014 at 07:43 PM Share Posted April 25, 2014 at 07:43 PM Ich schicke voraus: Ich habe das, was ich hier berichte noch nicht recherchiert. Es klingt aber einigermaßen plausibel und ist ganz typisch für unseren Umgang mit einer Kriminalität, wo oft der Falsche draufzahlt und der Täter ungeschoren davonkommt.Also bitte das mit allem Vorbehalt lesen: Daher kurz: Jemand wird überfallen, der Täter ein Typ aus einem geheimnisvollen Land, das allgemein als „Südland“ bezeichnet wird. Der Überfallene wird verletzt und wehrt schließlich den Angriff ab, indem er ein mitgeführtes Messer als Drohung einsetzt. Der Täter zeigt den Vorfall an, er selber sei bedroht worden. Der Überfallene schildert dagegen, was aus seiner Sicht passiert ist. Resultat: Dem Täter geschieht nichts, dem Überfallenen wird das Messer weggenommen und da er auch über ein Waffendokument verfügt, auch diese Waffe, obwohl sie korrekt verwahrt in häuslichen Tresor schlummert. Waffenverbot inklusive. Wie die Sache weitergeht, weiß ich noch nicht. Daher vorläufig nicht mehr. Scheint mir aber recht typisch zu sein für den Zustand unserer Gesellschaft. Ein Tip dazu: Bitte immer zuerst anzeigen, auch wenn man es als überflüssig erachtet. Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst, das gilt auch hier. Unsere Verwaltung und unsere Exekutive funktioniert einfach so. Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg ZakrajsekQuelle: www.Querschuesse.at - Newsletter vom 25.04.2014 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 26, 2014 at 02:49 AM Share Posted April 26, 2014 at 02:49 AM Natürlich ist es plausibel. Weil der Depp (Sorry, aber ein Waffenbesitzer sollte eine grundlegende Ahnung von solchen Dingen haben), nicht 133 gerufen hat und die Körperverletzung gemeldet hat. Nun gut, seine Verletzungen werden noch nachweisbar sein und da fast anzunehmen ist, daß sein Kontrahent kein unbeschriebenes Blatt ist (nicht wirklich ein Einsteigerdelikt) schaut die Sache vor Gericht dann anders aus, speziell da er Beschuldigter ist und sein Kontrahent nun Zeuge. Aber: Derzeit hat er ein Riesenproblem denn das Messer macht es IMHO zu einer gefährlichen Drohung nach Para107 StGB(ö). Strafrahmen bis ein Jahr. Im Normalfall sollte er aus der Sache wieder rauskommen, aber die Grube hat er sich selbst gegraben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted April 26, 2014 at 10:28 AM Share Posted April 26, 2014 at 10:28 AM dumm gelaufen, und jetzt steht wahrscheinlich auch noch Aussage gegen Aussage ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 26, 2014 at 05:26 PM Share Posted April 26, 2014 at 05:26 PM Nun, einer der Beiden hat Verletzungen aufzuweisen. Dazu noch Food for thought: Geht die Sache vor Gericht und der Südländer wird einer Lüge überführt, hat man ihn bei den Klöten. Als Zeuge steht er unter Wahrheitspflicht, der Beschuldigte nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted April 26, 2014 at 06:31 PM Share Posted April 26, 2014 at 06:31 PM Als Zeuge steht er unter Wahrheitspflicht, .... und du meinst das wird ihn beeindrucken ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 26, 2014 at 08:59 PM Author Share Posted April 26, 2014 at 08:59 PM Jemand wird überfallen, der Täter ein Typ aus einem geheimnisvollen Land, das allgemein als „Südland“ bezeichnet wird. Der Überfallene wird verletzt und wehrt schließlich den Angriff ab, indem er ein mitgeführtes Messer als Drohung einsetzt. Der Täter zeigt den Vorfall an, er selber sei bedroht worden. Der Überfallene schildert dagegen, was aus seiner Sicht passiert ist. Notwehr ist in Österreich also verboten. Warum darf man dann Schusswaffen für den (häuslichen) Selbstschutz erwerben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 27, 2014 at 02:28 AM Share Posted April 27, 2014 at 02:28 AM @Klaus: Hoffentlich nicht:bigsmile:: Denn wenn er bei einer Lüge vor Gericht erwischt wird, hat er ein Offizialdelikt begangen. @ Jägermeister: Genau da liegt der Hund begraben! Der ursprünlich Angegriffene hat KEINE Anzeige bei der Polizei gemacht, keine Meldung über den Notruf. Die erste polizeiliche Wahrnehmung war also die Anzeige über die Androhung des Messereinsatzes. Notwehr ist der Dritte (!) Paragraph im Österreichischen StGB. Ich habe im Eifer des Gefechts auch schon Fakten:rtfm: überlesen und kläre daher gerne auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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