Glock17 Posted April 30, 2014 at 08:30 AM Share Posted April 30, 2014 at 08:30 AM Köder auslegen ist nunmal so oder so nicht erlaubt. Was wäre so schlimm daran gewesen alles zu sichern mit einer alarmanlage und wenn die losgeht erst zur waffe zu greifen ohne Köder. Hat er wirklich einen Ausgelegt, oder wird es so dargestellt? Selbst wenn in der Garage Goldbarren gestapelt sind berechtigt das niemanden auch nur das Grundstück zu betreten. Die Wahrheit wird hier vermutlich nie an das Licht kommen da unsere Medien die von US Medien bereits verfälschten Meldungen nochmals verfälschen. Die Washington Post beruft sich unter anderem auf die Aussage des Friseurs des Schützen... According to court documents, 29-year-old Markus Kaarma of Missoula, Mont. was in a foul mood on April 23 when he went in to get his hair cut at Great Clips. His home had been burglarized a couple of times, he complained to the stylist Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted April 30, 2014 at 08:44 AM Share Posted April 30, 2014 at 08:44 AM Wär echt peinlich wenn die letzten Aufzeichnungen dann aus: "Oh nein!", "Ach scheiße", oder "hab ich den Herd angelassen" bestehen...... Oder: "Dieser dämliche Ami ist ja selber schuld, wenn er seine Garage nachts offen stehen lässt, da darf er sich auch nicht beschweren, wenn ich mal gucke, ob es was zu holen gibt..." Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted April 30, 2014 at 09:00 AM Author Share Posted April 30, 2014 at 09:00 AM War es Notwehr oder vorsätzliche Tötung? Nachdem ein Gastschüler aus Deutschland in den USA getötet wurde, ist unklar, was genau in der tragischen Nacht geschah. Dem angeschuldigten Schützen schlägt nun offenbar Feindseligkeit entgegen. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 30, 2014 at 09:01 AM Share Posted April 30, 2014 at 09:01 AM Tut mir leid - aber ... ........ich würde gern noch einmal auf den Beitrag # 56 verweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted April 30, 2014 at 09:18 AM Share Posted April 30, 2014 at 09:18 AM Du empfängst wohl kein Radio Hamburg, oder? In den Nachrichten eine Schalte zu Cousine (?) des "Opfers": Nö, der reicht nicht bis in den Wilden Süden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ReinickendorferFuchs Posted April 30, 2014 at 10:00 AM Share Posted April 30, 2014 at 10:00 AM Aber sicher doch: http://www.radiohamburg.de/Radio-Hamburg-interaktiv/Radio-Hamburg-Aktuell-Journal-Aktuelle-News-als-Podcast Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2014 at 10:59 AM Share Posted April 30, 2014 at 10:59 AM Lohnt nicht wirklich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 30, 2014 at 08:12 PM Share Posted April 30, 2014 at 08:12 PM http://www.welt.de/vermischtes/article127486609/Schuetze-verbarrikadiert-sich-aus-Angst-im-Haus.html#disqus_thread Nach 5 Kommentaren erfolgte: Dieses Thread wurde bereits geschlossen. Kommentieren ist nicht mehr möglich. Warum wohl? Kommentare Selber lesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted April 30, 2014 at 08:21 PM Author Share Posted April 30, 2014 at 08:21 PM Mit einem Benefiz-Fußballspiel zugunsten der Familie haben sich Freunde vom getöteten Hamburger Teenager Diren verabschiedet. Der amerikanische Todesschütze erhält mittlerweile Morddrohungen. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 30, 2014 at 10:33 PM Share Posted April 30, 2014 at 10:33 PM Der amerikanische Todesschütze erhält mittlerweile Morddrohungen. Wie andere auch. Die Pazifisten sollten langsam mal ihren Klassenstandpunkt und ihre Weltanschauung überdenken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted May 1, 2014 at 08:20 AM Author Share Posted May 1, 2014 at 08:20 AM Vater von getötetem Gastschüler: «Amerika kann nicht Cowboy spielen» Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 1, 2014 at 09:07 AM Share Posted May 1, 2014 at 09:07 AM Vielleicht hättest Du als Vater Deinem Bengel mal die Unterschiede zwischen Dein und Mein erklären sollen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted May 1, 2014 at 09:39 AM Share Posted May 1, 2014 at 09:39 AM http://www.welt.de/vermischtes/article127486609/Schuetze-verbarrikadiert-sich-aus-Angst-im-Haus.html#disqus_thread Nach 5 Kommentaren erfolgte: Dieses Thread wurde bereits geschlossen. Kommentieren ist nicht mehr möglich. Warum wohl? Kommentare Selber lesen... Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft will nach den tödlichen Schüssen auf Diren ein Ermittlungsverfahren einleiten. "Wir prüfen den Sachverhalt und haben bereits die erforderlichen Unterlagen von den zuständigen amerikanischen Behörden angefordert", sagte Sprecherin Nana Frombach der dpa. Hintergrund ist Paragraf 7 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass das deutsche Strafrecht für Taten gilt, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden. Da will wohl ein engagierter StA mal nach Big Sky Country reisen und unverrichteter Dinge (außer dem aus Steuermitteln geförderten Trip) wieder enttäuscht zurückkehren. Tip: Die Amis liefern keinen US-Bürger zur Strafverfolgung ins Ausland aus und "double jeopardy" ist ebenfalls ein no-go. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 1, 2014 at 09:50 AM Share Posted May 1, 2014 at 09:50 AM Deutsche werden auch nicht ins Ausland ausgeliefert. Das erwarte ich aber auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted May 1, 2014 at 10:08 AM Share Posted May 1, 2014 at 10:08 AM Ich zitiere mal GG Artikel 16 ... (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1566; Geltung ab 01.07.1983 FNA: 319-87; 3 Rechtspflege 31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten 319 Zwischenstaatliche Rechtshilfe 7 frühere Fassungen des IRG | 50 Vorschriften zitieren das IRG Achter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union § 79 IRG ←→ § 81 IRG § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger § 80 des IRG hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert (1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn 1. gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzuüberstellen, und 2. die Tat einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Mitgliedstaat aufweist. Ein maßgeblicher Bezug der Tat zum ersuchenden Mitgliedstaat liegt in der Regel vor, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurde und der Erfolg zumindest in wesentlichen Teilen dort eingetreten ist, oder wenn es sich um eine schwere Tat mit typisch grenzüberschreitendem Charakter handelt, die zumindest teilweise auch auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurde. (2) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 nicht vor, ist die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung nur zulässig, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 vorliegen und die Tat 2. keinen maßgeblichen Bezug zum Inland aufweist und 3. auch nach deutschem Recht eine rechtswidrige Tat ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht oder bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre, und bei konkreter Abwägung der widerstreitenden Interessen das schutzwürdige Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung nicht überwiegt. Ein maßgeblicher Bezug der Tat zum Inland liegt in der Regel vor, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes begangen wurde und der Erfolg zumindest in wesentlichen Teilen dort eingetreten ist. Bei der Abwägung sind insbesondere der Tatvorwurf, die praktischen Erfordernisse und Möglichkeiten einer effektiven Strafverfolgung und die grundrechtlich geschützten Interessen des Verfolgten unter Berücksichtigung der mit der Schaffung eines Europäischen Rechtsraums verbundenen Ziele zu gewichten und zueinander ins Verhältnis zu setzen. Liegt wegen der Tat, die Gegenstand des Auslieferungsersuchens ist, eine Entscheidung einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vor, ein deutsches strafrechtliches Verfahren einzustellen oder nicht einzuleiten, so sind diese Entscheidung und ihre Gründe in die Abwägung mit einzubeziehen; Entsprechendes gilt, wenn ein Gericht das Hauptverfahren eröffnet oder einen Strafbefehl erlassen hat. (3) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafvollstreckung ist nur zulässig, wenn der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll zustimmt. § 41 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Ging einem Ersuchen um Vollstreckung einer im Ausland rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe oder sonstigen freiheitsentziehenden Sanktion eine Auslieferung wegen der dem Erkenntnis zugrunde liegenden Tat auf der Grundlage des Absatzes 1 oder 2 voraus, oder kommt es aufgrund der fehlenden Zustimmung des Verfolgten nach Absatz 3 zu einem solchen Ersuchen, so findet § 49 Abs. 1 Nr. 3 keine Anwendung. Fehlt es bei einem solchen Ersuchen bei der nach § 54 vorzunehmenden Umwandlung an einem Höchstmaß der im Geltungsbereich dieses Gesetzes für die Tat angedrohten Sanktion, weil die Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 3 nicht vorliegen, so tritt an dessen Stelle ein Höchstmaß von zwei Jahren Freiheitsentzug. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted May 1, 2014 at 11:49 AM Share Posted May 1, 2014 at 11:49 AM Komisch.... wenn ein Deutscher in der Türkei zusammengeschlagen oder getötet wird (soll ja auch schon vorgekommen sein) dann hörste nach spätestens drei Tagen nix mehr davon. Wenn das ein Ami gewesen wäre, der dort erschossen wurde, auch dann würde es hier KEINE SAU interessieren. Warum bitte gibts jetzt auf einmal so nen Aufschrei??? Eins ist doch GANZ KLAR; der Kerl hat sich unbefugt auf dem Grundstück (noch schlimmer: IN der Garage) aufgehalten. Hätte er das nicht getan, dann wäre das nicht passiert. Wer hat denn jetzt was falsch gemacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted May 1, 2014 at 12:55 PM Share Posted May 1, 2014 at 12:55 PM Wenn der Köder gelegt hat, dann wirds auch in USA schwierig mit Notwehr Und wenn da ein Köder oder noch so fetter Köter rumliegt, bedeutet das noch lange nicht, daß jeder zu jeder Zeit ein fremdes Grundstück uneingeschränkt betreten darf. Schon gar keine Garage. Von einer Notlage wie Brand etc. war auch nicht die Rede. Ich denk mal, so wie jetzt die üblichen Verdächtigen und die Migrationsindustrie dazu in gewohnter Manier geifern, wird das wohl wieder mal auf die altbekannte Anlaßgesetzgebung hinauslaufen. Fehlt nur noch Herr Erdowahn, der die Staaten mit Sanktionen bedroht. Der Typ war unbefugt in ein fremdes Gebäude eingedrungen und das Berufsrisiko hat zugeschlagen. Shit happens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted May 1, 2014 at 01:08 PM Share Posted May 1, 2014 at 01:08 PM Verhältnismäßigkeit hin oder her: Was macht der Typ auf einem fremden Grundstück in einem fremden Haus? Wird das Fingerweglassen von fremden Eigentum heutzutage nicht mehr durch die Eltern gelehrt? Den Schuh kann sich dann nun der Vater anziehen. Das wird der nicht tun und die staatliche Migrations- und Gutmenschenindustrie wird ihm dabei helfen. Da gehts schon in gewohnter Manier los. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted May 1, 2014 at 01:37 PM Share Posted May 1, 2014 at 01:37 PM Hier einmal ein Auszug aus einem Kommentar unserer Lokalzeitung. Einmal abgesehen davon, daß wir anderen wieder "gute Ratschläge" erteilen wollen, finde ich ihren Vorschlag über die Streichung des Notwehrparagraphen nicht uninteressant. Ich bin allerdings der Meinung, daß sie keine Ahnung hat, wovon sie schreibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted May 1, 2014 at 02:02 PM Share Posted May 1, 2014 at 02:02 PM Die Pazifisten sollten langsam mal ihren Klassenstandpunkt und ihre Weltanschauung überdenken. Glaube kaum dass das Pazifisten sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 1, 2014 at 02:03 PM Share Posted May 1, 2014 at 02:03 PM ...finde ich ihren Vorschlag über die Streichung des Notwehrparagraphen nicht uninteressant. Ich bin allerdings der Meinung, daß sie keine Ahnung hat, wovon sie schreibt. Warum Streichung? Das wäre das Dümmste, was man machen könnte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 1, 2014 at 04:49 PM Share Posted May 1, 2014 at 04:49 PM Angeblich Foto von der Überwachungskamera in der Garage.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 1, 2014 at 06:12 PM Share Posted May 1, 2014 at 06:12 PM Bitte unbedingt eine Quelle angeben. Ansonsten muss ich den Beitrag blind schalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 1, 2014 at 06:38 PM Share Posted May 1, 2014 at 06:38 PM http://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/05/01/castle-doctrine-wird-in-deutschland-falsch-interpretiert/ Ich teile diese Einschätzung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 1, 2014 at 06:40 PM Share Posted May 1, 2014 at 06:40 PM Bitte unbedingt eine Quelle angeben. Ansonsten muss ich den Beitrag blind schalten. Ist von FB, wurde angeblich vom Anwalt freigegeben, hier aber der Offizielle Polizeibericht, der sich mit dem Foto deckt. p.s von mir aus kannst Du das Foto löschen oder den Beitrag blind schalten, der Polizeibericht sagt ja alles aus....jpcopier@co.missoula.mt.us_20140428_152924.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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