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Modulare Waffen und das NWR


Jägermeister

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[TD="class: ms-vb2"]7. wesentliche Teile; Garnierung / Modulsystem

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[TD="class: ms-vb2"]Modulare Waffen (Repetierbüchse z.B. Blaser R93, Blaser R8, Merkel Helix, Sauer 202)

[/TD]

[TD="class: ms-vb2"]​Da bei den modularen Waffen wesentliche Waffenteile, wie Lauf und Verschluss austauschbar und kombinierbar sind, empfehlen wir die Zerlegung der kompletten Waffe in wesentliche Waffenteile.

1. Grundwaffe erhält den Status „zerlegt in wesentliche Teile“

2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“

3. Neuanlage des Verschlusses („Waffe.neu“) als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-details-hersteller.aspx?oid=56
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Eintragung im NWR:

"Zerlegt in Einzelteile" heisst, dass es keine Schußwaffe mehr ist, sondern eben eine Ansammlung von wesentlichen Teilen.

Wer daraus eine Schußwaffe herstellt, sollte die Berechtigung dazu haben.

Somit entspricht die Abbildung im NWR ja nicht der rechtlichen Realität, da man tatsächlich eine komplette Schußwaffe erworben hat.

Der Status "zerlegt" ist mit Sicherheit ursprünglich nicht eingeführt worden, um modulare Waffen speichern zu können.

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Es ist kompliziert, aber nicht falsch. Zerlegt bedeutet eben auch einfach nur zerlegt. Die Grundwaffe ist ja benannt wie der Tabelle zu entnehmen ist. Eine Berechtigung benötigt man natürlich genausowenig, wie nach dem Reinigen. Zerlegen, Zusammensetzen...ist auch sehr genau in der Verwaltungsvorschriften abgegrenzt zur Waffenherstellung.

Es hat sich wahrscheinlich als problematisch herausgestellt, wenn man die einzelnen Module verkauft hatte. In der WBK war ja nur die Komplettwaffe verzeichnet. Den Wechsellauf einzeln zu verkaufen, setzte dann zunächst eine Umtragung voraus.

Nicht gerade elegant, aber immerhin eine Lösung.

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Man macht es wohl wegen der von mir angesprochenen Problematik. Stell dir vor ich habe eine Waffe Blaser R93 .308WIN eingetragen und will jetzt den Lauf verkaufen. Nebenher hab ich noch einen Wechsellauf in .270 WIN und einen 7x64 liegen. Das bringt dann erst recht unnötige Umtragereien. Die eine muss zerlegt werden und dann mit anderem Lauf wieder komplettiert werden.

Der Nährwert tendiert gegen Null, da ich beliebig kombinieren kann und jeder Eintrag nicht 100%ig zutrifft. So habe ich eine Grundwaffe R93 und wechsle die Module entsprechend incl. einfachem Verkauf und Zukauf ohne weitere Umtragungen. Das spart mir neben Zeit auch Kosten.

Welche Idee hast du zu einer einfachen Lösung?

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Zum Beispiel zu einer Waffe 1111 eben weitere zugeordnete wesentliche Teile zuzulassen. Die Fixierung "eine Waffe, eine Nummer" ist das Problem.

So wie es im NWR gehandhabt wird, ist die Waffe quasi "tot", man verwaltet eine Ansammlung allein stehender wesentlicher Teile.

Anstatt eben unter der Waffe 1111 eine Liste mit den wesentlichen Teilen Lauf 1111, Lauf 1122, Lauf 1133 zu verwalten, bzw die Anlage dieses unterdatenbestandes immerhin zu ermöglichen. Der wird dann nur angelegt bei Waffen wo man es braucht.

Also Hauptdatensatz Waffe mit zugeordneten unterdatensätzen. Im NWR wird aktuell der Hauptdatensatz deaktiviert und die unterdatensätze zu Hauptdatensätze gemacht.

Ein ähnliches Problem hättest du doch bei einem ar15 mit mehreren wechselsystemen. Da kann man auch lustig tauschen und wieder verkaufen.

Interessant wird's doch erst wenn der Originallauf, also der "Nummernträger" verkauft wird.

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Kann mir nicht vorstellen, wie das bspw. in einer WBK funktionieren soll. Die muss dann ja immer noch umgetragen werden??? Ich habs aber auch nicht so richtig verstanden. Das müsstest du genauer erläutern.

Beim AR15 ist das dann auch leicht anders gelagert. Ich kenne da bspw. keine verbreitete modulare Bauweise. Da wird das ganze eher über Wechselsysteme laufen. Die Upper und Lower Geschichte ist etwas ganz anderes. (edit: aber auch da würde mir der Eintrag als Wechselsystem statt der Waffe gefallen, um auch hier weniger Umtragereien zu haben.)

Die Blaser bspw. hat Lauf und Kammer, die unabhängig innerhalb der Kalibergruppen laufen. Bei AR15 wird das sehr schwierig und ist eher ein Exot als die Regel. Der VK eines .223 passt da lediglich bei einer sehr seltenen .300AAC. Das ist eine ganz andere Dimension als die tatsächlich modular aufgebauten Systeme.

P.S.: Ich weiß jetzt nicht, was an der modularen Eintragung im NWR schlecht sein soll

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Wenn ich es ganz konsequent machen würde, würde ich grundsätzlich nur wesentliche Teile eintragen.

Bei mir sind Wechselsysteme immer mit "gehört zu Zeile..." eingetragen.

Ansosnten kommt es bei den Jagrepetierern doch schon mal vor, dass man sein Ursprungskaliber nicht mehr mag und auf ein anderes umsteigt. Das kann eine falsche Wahl oder auch den Revierwechsel als Ursache haben.

Auch bei den AR15 kauft sich der ein oder andere ein anderes Wechselsystem und löst sich von der Ursprungswaffe Trennung durch den Büchsenmacher und Umtragung zum Wechselsystem in der WBK. Zerlegt bringen das WS und der Lower denn auch mehr ein. Zerlege mal ein Black Laber und biete beides einzeln bei egun an ;) Manchmal bietet ein Hersteller auch kein WS an und dann kauft man die Geundwaffe trennt wieder beim BM, Umtragung und verscherbelt den Lower. Spart zudem Kontingentwaffen bei den SpoSchüs

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Ich kaufe die Blaser im Kaliber X, sie wird als RepetierLW Kaliber X eingetragen.

Ich kaufe Wechselläufe - die werden als Wechselläufe eingetragen.

Ich verkaufe einen Wechsellauf - gar kein Problem.

Ich verkaufe den Originallauf - äh ..

Zu was sind jetzt die Wechselläufe ebensolche?

Das NWR kapituliert und trägt schon den Orig.Lauf als Wechsellauf ein.

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Genau. Das erleichtert doch die modulare Eintragung. Nach derzeitigem Stand könntest du den Originallauf auch gar nicht einzeln verkaufen. Er existiert nicht als Lauf, nur als Waffe. Das muss dann erstmal der Büchsenmacher trennen und in der WBK und im Register getrennt werden. Genau das spart man sich doch durch den Moduleintrag

Grundwaffe Blaser R93

dazu Lauf xxx

dazu Lauf yyy

dazu Verschluss xy

Damit gibt es kein Problem mehr. Ich kann zusammensetzen und kaufen oder verkaufen wie mir beliebt.

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Wenn das so offensichtlich ist, warum hat man nicht entsprechende Strukturen direkt eingearbeitet?

"Zerlegt" ist für Büchsenmacher interessant, für den normalen Waffenbesitzer ist der Status nicht sinnvoll.

Insbesondere wenn man sieht, dass es neben "12 - in wesentliche Teile zerlegt" auch "13 - zusammengefügt zu ganzer Waffe" gibt.

https://www.xrepository.de/Datei/urn:uuid:3bd3d41e-835b-4b71-8a72-83a13d824bbe.pdf (Seite 406)

Grundwaffe Glock

(Original-)lauf .40 S&W

Lauf .40 S&W (von IGB)

Lauf .357 SIG

Lauf 9mm

Lauf 9mm

Gleiches Problem. Gleiche Lösung?

Ar15 in 9mm

Wechselsystem .223

Wechsellauf .300 AAC (auf .223 Verschluß angepasst)

Wechselsystem .22 lfB

Gleiches Problem. Gleiche Lösung?

Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied zum "Modulrepetierer". Bei der Glock habe ich ein "System" und einen Haufen Läufe. Beim AR15 habe ich eben noch ein paar Verschlüsse dazu, das macht den Kohl auch nicht mehr fett.

Ich habe auch kein tiefergehendes Problem mit dem "Workaround" der Zerlegung. Aber sauber ist das nicht.

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Hallo,

Ich lese das in der Tabelle in Beitrag #1 genau so heraus.

1. Grundwaffe erhält den Status „zerlegt in wesentliche Teile“

2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“

3. Neuanlage des Verschlusses („Waffe.neu“) als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“

Die Zerlegung zur Erfassung ist für mich so ok.

Dazu verhält sich ein AR15 anders. Der Verschlusskopf sollte ganz dringlich auf den jeweiligen Lauf angepasst sein und ist nicht interkompatibel.

Kaliberübergereifend ist er (anders als im Eingangsfall) sowieso nicht kompatibel. Der Sonderfall .300AAC/Whisper ist von einer Seltenheit, die mit der Verbreitung modularer Jagdwaffen nicht vergleichbar ist. Ich schätze es handelt sich um ein Verhältnis von zweistelligem Besitz zu millionenfachem. Einmal wird also eine Problematik vorliegen und einmal eben nicht ;) Kurzwaffen kann man ja auch nicht so einfach kaufen wie Langwaffen. Ich könnte mir eine schlichte Mengenunterscheidung der Problematik vorstellen. Die Kombinationsmöglichkeiten modular aufgebauter Jagdwaffen (incl. Wechselschäfte) sind aber gan andere Dimensionen. Ev. umschifft man damit auch einfach auch gesetzliche Krücken.

Das Wechselsystem ist dann schon wieder ein anderer Sachverhalt, da als Wechselsystem gesamt und nicht kompatiblen Verschlusskopf.

Aber ich würde es auch begrüßen insgesamt nur wesentliche Teile zu erfassen.

Ein Fehler in der Umsetzung bei den modularen Jagdwaffen kann ich daran aber immer noch nicht erkennen. Ich sehe eine Vereinfachung und Kostenersparnis für uns Besitzer.

Grüße

P.S.: Warum gewisse Sachen so und andere Sachen so macht, weiß ich natürlich auch nicht. Ich brauche das ganze NWR nicht ;)

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Aber ich würde es auch begrüßen insgesamt nur wesentliche Teile zu erfassen.

..

P.S.: Warum gewisse Sachen so und andere Sachen so macht, weiß ich natürlich auch nicht. Ich brauche das ganze NWR nicht ;)

:up:

Ich schlage vor, wir warten bis jemand mit R93 über seine Erfahrungen und Kostenersparnisse berichtet :ice:

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Kostenersparnis in NRW :hysterical:

Wenn eine Waffe als drei Einträge in Grün läuft, nehmen die in NRW bestimmt drei mal die 70% für Einträge in eine grüne WBK plus drei mal x% für den Stempel hinten. Wenn Pech dazu kommt, für jeden Eintrag Mun die dafür vorgesehen Gebühr. Müsste man erfragen und könnte von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt werden, wenn es dazu keinen Erlass gibt.

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Das NWR muss nicht zwingend mit dem Eintrag in der WBK übereinstimmen.

In der WBK kann man zB nicht "zerlegt in Teile" als Status eintragen :ninja:

Und in der WBK die R93 nur als Teilesatz einzutragen würde wieder dem Gleichstellungsgrundsatz "der Waffe, für die sie bestimmt sind" Probleme bescheren. Wo keine Waffe, da ist nix gleichzustellen.

Hmm.. Moment.. ;-)

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