gbadmin Posted May 6, 2014 at 07:00 AM Share Posted May 6, 2014 at 07:00 AM (edited) Die Hysterie treibt eigenartige Blüten und der auf das Waffenrecht spezialisierte Strafverteidiger kann nur noch lachen. Haben Sie so ein Messer bei sich? Oder wissen es gar nicht, da sich das Messer immer in Ihrem Reisegepäck befindet? Dann sollten Sie … Weiterlesen → Weiterlesen... Edited May 6, 2014 at 01:02 PM by Jägermeister Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 6, 2014 at 06:42 PM Share Posted May 6, 2014 at 06:42 PM Ein echter Brüller. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted May 7, 2014 at 06:15 AM Share Posted May 7, 2014 at 06:15 AM die blinden und lahmen...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sonnengott Posted May 7, 2014 at 06:51 AM Share Posted May 7, 2014 at 06:51 AM Das sollte man wohl auch besser nicht mitnehmen, oder ? http://www.amazon.de/Albainox-Taschenmesser-Capaora-Nano-Technologie-pfiffg/dp/B004LIJAJY Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 7, 2014 at 07:32 AM Share Posted May 7, 2014 at 07:32 AM Wenn ich schon lese, dass selbst Plastikmesser für die Gastronomie..... Als Handwerker kannst du da doch nur verlieren...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sonnengott Posted May 7, 2014 at 07:44 AM Share Posted May 7, 2014 at 07:44 AM Welche Ausnahmen gelten? Ausnahmen bestehen für: Polizeien Bezirklicher Ordnungsdienst Feuerwehr Rettungsdienste Medizinische Versorgungsdienste Geld- und Wertpapiertransporte Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn oder in deren Auftrag handelnde Sicherheitsdienste Zollverwaltung Bundeswehr Die Angehörigen der genannten Institutionen sind vom Waffentrageverbot innerhalb der ausgewiesenen Gebiete ausgenommen. Weitere Ausnahmen für Privatpersonen Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig. Anwohner im Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o. g. gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt, in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis (Transport mit einem geschlossenen Behältnis oder in einer geschlossenen Verpackung z. B. Sicherung durch Vorhänge oder Zahlenschloss) Eine Sicherung kann z. B. auch mit Klebeband erfolgen. Dies gilt auch für Gewerbetreibene mit Sitz im Waffenverbotsgebiet und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen. Bei Kauf von Waffen oder o. g. Gegenständen im Waffenverbotsgebiet hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis). Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Waffenverbotsgebiet benötigt werden. In PKW und LKW mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bein Durchfahren des Waffenverbotsgebietes Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden. Für Fahrer von Kfz beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und bei Taxen gibt es Sonderregelungen. Das Mitführen von Schußwaffen, Messern oder Hieb- und Stoßwaffen ist jedoch nicht erlaubt. Besondere Ausnahmen sind bei der Polizeidienststelle J4 (Tel.: 040 4286-67601) zu beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenpflichtig. Wie werden Verstöße geahndet? Personen, die innerhalb der ausgewiesenen Waffenverbotsgebiete mit den oben angeführten Gegenständen angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Beim Erstverstoß "Führen eines gefährlichen Gegenstandes" wird ein Bußgeld in Höhe von 150,-- Euro verhängt. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000,-- Euro möglich. Der mitgeführte Gegenstand unterliegt außerdem der Einziehung, d. h. er wird beschlagnahmt. Für weitere Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die für die Waffenverbotszone zuständigen Polizeikommissariate Waffenverbotsgebiet Reeperbahn Polizeikommissariat 15, Tel.: 040 4286-51510 Waffenverbotsgebiet Hansaplatz Polizeikommissariat 11, Tel.: 040 4286-51110 Quelle: http://www.hamburg.de/polizei/waffenverbotsgebiet/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sonnengott Posted May 7, 2014 at 07:48 AM Share Posted May 7, 2014 at 07:48 AM Erfüllung eines konkreten Auftrages: Na das kann ja lustig werden ! Muss der Auftrag schon schriftlich mitgeführt werden und explizit der Verwendungsnachweis / Einsatzzweck dokumentiert sein ? Oder wie stellt man sich das vor ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 7, 2014 at 07:55 AM Share Posted May 7, 2014 at 07:55 AM Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Waffenverbotsgebiet benötigt werden. Aha. Auftragskiller und Schutzgeldversicherungsexperten fallen also unter die Ausnahmeregelung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pgj Posted May 7, 2014 at 03:55 PM Share Posted May 7, 2014 at 03:55 PM Was macht denn jetzt der Taxifahrer oder ein Busfahrer? Müssen die jetzt ihre Fahrgäste einer Leibesvisitation unterziehen wenn sie in das entsprechende Gebiet fahren? Machen die sich jetzt mitschuldig wenn eine Kontrolle seitens der Behörden stattfindet? Man, das Ganze ist sowas von per............ Da ist es ja in Dänemark einfacher. Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 21, 2014 at 06:40 AM Share Posted May 21, 2014 at 06:40 AM Ein Kommentator auf der im Eingangsposting verlinkten Seite hat den Irrwitz gut auf den Punkt gebracht: Man erkennt, dass die Restriktion nichts bringt (Anm.: außer mehr Unfreiheit für alle) - und macht dennoch weiter. Mich im Einzelnen mit den noch gnädigerweise zugestandenen "Ausnahmen" zu befassen, schenke ich mir... Es bleibt eigentlich nur allen, die nicht unbedingt in diesen Bereich MÜSSEN, diesen konsequent zu meiden; dort folglich auch keinerlei Geld auszugeben; und (wichtig!) dies anderen sowie der (Stadt)Politik publik zu machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted May 21, 2014 at 08:45 AM Share Posted May 21, 2014 at 08:45 AM Es bleibt eigentlich nur allen, die nicht unbedingt in diesen Bereich MÜSSEN, diesen konsequent zu meiden; dort folglich auch keinerlei Geld auszugeben; und (wichtig!) dies anderen sowie der (Stadt)Politik publik zu machen. Wenn die LWB doch nur ein offenes Ohr dafür hätten. Im Fernsehen zählt die Quote - in der Wirtschaft die Kohle. Bleibt beides aus, erfolgt in den meisten Fällen sehr schnell ein Sinneswandel. "Arm" zu werden, nur um bei seiner Meinung zu bleiben, ist kein gutes Geschäftsmodell. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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