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Abgelaufener Jagdschein -> Waffen weg?


Hausmeister

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aber nun sagt Behörde: keine Aktivität, Waffen weg!

Die können viel sagen, solange sie es nicht durchsetzen wollen.

Falls doch, soll er mal der Behörde sagen, daß es für Erbwaffen überhaupt keines Bedürfnisnachweises in irgendwelcher Form bedarf

und außerdem

für den Besitzer einer sonstigen WBK, was beim Inhaber eines gültigen JJ wohl gegeben ist, diese Erbwaffen auch nicht blockiert sein müssen.

Allerdings steht in der Überschrift "abgelaufener JJ".

Sollte das stimmen, kann der Besitz der Jagdwaffen widerrufen werden und dann wäre für die Erbwaffen ohne anderweitige EWB natürlich auch Blockierpflicht angesagt,

aber nicht Wegnahme.

Ein "Waffen weg" gibt es bei Erbwaffen eigentlich gar nicht !

GP

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Fristgerecht (d.h. innerhalb von 4 Wochen nach Annahme des Erbes) die Erben-WBK beantragen reicht.

Sprechen keine sachlichen Gründe dagegen (Zuverlässigkeit, Eignung, Aufbewahrungsmöglichkeit) , muß die Behörde ausstellen oder schriftlich die Hinderungsgründe darstellen.

Die Formulare gibts bei vielen Behörden als Download. Mündlich kann man sich allenfalls mal anhören, wie der weitere zeitliche Ablauf der Antragsbearbeitung sich darstellt. Zusätzlich hat das Amt evtl. ein Interesse daran, wer denn bis dahin die Waffen hat.

Nur mündlich anfragen und nach der Antwort "Nö, ham wer grad kein Bock drauf" frustriert von dannen ziehen ist sicher der falsche Weg. Sobald sie für Dich ne Akte erstellen müssen, werden sie auch darauf achten, das da was Gescheites drin nachlesbar ist.

Bedürfnis als Jäger (Pächter mußt Du nicht sein und das Ausmaß jagdlicher Aktivität geht die Behörde nix an) ohne gültigen Jagdschein geht natürlich nicht, dann muß es die "munitionslose" Erben-WBK sein . Diese hat dafür aber Vorteile wie Kurzwaffen, die aufs andere Bedürfnis nicht passen, behalten zu dürfen und, das beim Erlöschen des anderweitigen Bedürfnisses die Erbwaffen nicht abgegeben werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es evtl. sinnvoll, das Erbgerät auf einer separaten WBK zu haben. Du kannst sie auch in ein vorhandenes Erlaubnispapier eintragen lassen, wenn Du das aber nicht willst, muß das Amt es akzeptieren.

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