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Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen


Jägermeister

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In seiner Plenarsitzung vom 11. April 2014 hat der Bundesrat auf Antrag von Niedersachsen beschlossen, dem Bundestag eine erneute Änderung des Waffengesetzes vorzuschlagen. Künftig sollen die Erlaubnisbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht nur wie bisher bei Polizei und Bundeszentralregister anfragen, sondern auch bei den Verfassungsschutzämtern. Liegen dort Erkenntnisse über extremistische Aktivitäten vor, soll dies in die Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden.

Mit seinem Vorschlag wiederholt der Bundesrat eine identische Initiative der niedersächsischen Landesregierung aus dem letzten Jahr, die in der letzten Wahlperiode des Bundestages am alten schwarzgelben Koalitionsvertrag gescheitert ist. Dieser sah Änderungen am Waffengesetz von 2009 bis 2013 nicht vor. Gesetzgeberischer Anlass für die Verschärfung ist ein Fall aus dem Umfeld der „Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Eine Prüfung des Verfassungsschutzes habe ergeben, dass Extremisten in wenigen Fällen (so die Gesetzesbegründung wörtlich) waffenrechtliche Erlaubnisse haben. Wie bekannt wurde, wird in Brandenburg von vier Waffenbesitzkarten gesprochen, von denen daraufhin eine entzogen worden sei.

Das Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 11.04.2014, TOP4 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 115/14) findet sich unter http://www.bundesrat.de/plpr.html?id=2014-0921.

Quelle: BDS Infobrief Mai 2014 - Europawahl

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