Jägermeister Posted May 21, 2014 at 12:56 PM Share Posted May 21, 2014 at 12:56 PM Und wieder wird eine Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nein, betreffen würde uns diese als Sportschützen nicht direkt. Wir sind keine Extremisten. Aber dieser Vorstoß führt wieder einmal vor, wie man heute Gesetze macht. Einzelfälle reichen aus, um Aktionismus auszulösen. Was folgt sind politischer Wind, bürokratischer Aufwand, unbeteiligte Betroffene und wenig oder gar kein Sicherheitsgewinn. Von vier in Brandenburg bei Extremisten gefundenen Waffenbesitzkarten konnte gerade einmal eine einzige entzogen werden. Es gelingt anscheinend nicht einmal, den bekannten Extremisten die legalen Waffen abzunehmen… von den illegalen Waffen, wie denen der NSU (20 Waffen, davon 2 Maschinenpistolen), ganz zu schweigen. Der Gesetzentwurf tut so, als ob die Änderung keine große Sache wäre, schließlich gebe es beispielsweise im Sprengstoffgesetz (SprengG) Vergleichbares. Der schmale Anwendungsbereich des § 7 SprengG – hier geht es um gefährlichen Sprengstoff im großen Stil – ist aber mit dem „Millionenpublikum“ der Waffenbesitzer nicht zu vergleichen. Außerdem begnügt sich das SprengG mit der Konsultation der Verfassungsschutzbehörde am Wohnsitz des Betroffenen, während die Änderung des Waffengesetzes die Abfrage bei allen Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt vorsieht, zusammen 17 Behörden! Bundesweit wären rund 1,4 Millionen Bürger betroffen, die nicht nur bei jeder Erteilung einer waffenrechtlichen Entscheidung abgefragt würden, sondern in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre: Bürokratischer Aufwand in Reinkultur, um kriminologisch völlig unauffällige Menschen zu durchleuchten. Dazu entsprechende Kosten. Wir wollen nicht, dass Extremisten Waffen haben. Aber anstatt 550 Erlaubnisbehörden nach nicht existierenden Extremisten unter den Waffenbesitzern suchen zu lassen, sollten die Verfassungsschützer lieber nach ihnen bekannten Extremisten im Nationalen Waffenregister fahnden, was sie nach § 10 Nr. 1 NWRG längst dürfen. Ich hoffe, dafür bleibt noch genug Zeit, in Anbetracht der Flut an Schriftverkehr mit Kreisverwaltungsbehörden, die auf den Verfassungsschutz zurollt, wenn der Bundestag dem Bundesrat folgt. Quelle: BDS Infobrief Mai 2014 - Europawahl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted May 22, 2014 at 10:34 AM Share Posted May 22, 2014 at 10:34 AM Aber was macht man denn, wenn Extremisten aus der EU zuziehen oder mit deutschen Rückwanderern? Sollte man nicht besser sämtliche Behörden der EU abfragen plus Interpol? Ach ne....wahrscheinlich würden die den deutschen Behörden irgendwann den Vogel zeigen:wallb: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 22, 2014 at 10:38 AM Author Share Posted May 22, 2014 at 10:38 AM Braucht man alles nicht. Einfach über den großen Teich schielen, die wissen alles. Wahrscheinlich wäre die gesetzliche Manifestierung dieser Abfrage aber dann doch zu peinlich, macht man lieber weiter unter der Hand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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