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Sportordnung - Klage erfolgreich


Jägermeister

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Die vom Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. angestrebte Überarbeitung der Sportordnung kann endlich in Angriff genommen werden. Der Verband hat sich jetzt gerichtlich gegen die vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vertretene Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt. Diese Streitigkeit mit dem BVA beschäftigt den BDS seit 2010 und hält die Anpassung des Sporthandbuchs bereits im vierten Jahr auf.

Nach dem Waffengesetz sind Sportordnungen dem BVA zur Genehmigung vorzulegen (§ 15a Abs. 2 WaffG). Das Amt vertrat dabei die Auffassung, dass nicht nur für die erstmalige Genehmigung einer Sportordnung ein „besonderes öffentliches Interesse“ erforderlich sei, sondern auch für jede spätere Änderung einer genehmigten Sportordnung. Ein derartiges Interesse an der Neufassung der genehmigten Sportordnungen sah das BVA nicht und lehnte daher alle Veränderungswünsche ab. Betroffen von der Haltung der Behörde waren sämtliche großen Schießsportverbände – BDMP, DSB, DSU und BDS.

Am 13. Februar 2014 hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln die Klage des BDS zugunsten des Verbandes entschieden und geurteilt, dass es keines besonderen öffentlichen Interesses bei Änderungen des Sporthandbuchs bedarf. In bestechender Klarheit stellten die gut mit der Materie vertrauten Richter im Urteil fest, dass die schützenfeindliche Gesetzesauslegung des BVA gegen das Gesetz und die Systematik der Vorschrift verstößt. Auch die von der Verfassung geschützte Vereinsautonomie wurde richterlich ausdrücklich hervorgehoben. Diese Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig geworden und verpflichtet das BVA, dem BDS einen neuen Bescheid nach Rechtsauffassung des Gerichts auszustellen (VG Köln, Urt. v. 13.02.2014, Az. 20 K 7056/12).

In engem Schulterschluss haben sich alle Verbände mit Unterstützung durch das Forum Waffenrecht unter dem Vorsitz von Hans Herbert Keusgen erfolgreich durchgesetzt.

Quelle: BDS Infobrief Mai 2014 - Europawahl

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