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Vertragsfreiheit


Till

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Oh Herr im Himmel - oder besser - "denn sie wissen nicht was sie tun"

Zitat:Dabei sollen nicht die Opfer die Beweislast tragen, sondern der Beklagte.

Man muß sich das einmal im entferntesten vorstellen was daraus alles erwachsen kann. Da ist doch im Prinzip irgendwelchen Behauptungen und Denunzierungen Tür und Tor geöffnet.

Also ich kann mir nicht vorstellen daß der Bundesrat so ein Gesetz passieren lässt.

Vom restlichen Text, den ich ich in purem Erstaunen überflogen habe bin ich ebenfalls regelrecht schockiert.

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Unter normalen Umständen folgen Gesetze den gesellschaftlichen Verhältnissen. Zu versuchen, gesellschaftliche Umstände durch Gesetze zu formen, ist der Wahn von Utopisten.

Also gut, jetzt darf ich's nochmal sagen: Sledge Hammer hat Recht!

dann friert eher die Hölle zu bevor so ein schändliches Machwerk den Bundesrat passiert!!!

Also ich kann mir nicht vorstellen daß der Bundesrat so ein Gesetz passieren lässt.

Leute, da habt ihr leider nicht Recht. Gem. Art 74 Abs. 1 Nr.1 GG

gehört das Vorhaben zur "konkurrierenden Gesetzgebung". Es ist nicht zustimmungspflichtig, d.h., der Bundesrat kann das auf Dauer nicht aufhalten.

Die Folgen sind übrigens für Nichtjuristen schwer überschaubar.

Hier mal ein Beispiel: Ich will etwa meine Eigentumswohnung vermieten und gebe deswegen eine Zeitungsanzeige auf. Nun melden sich zwei Bewerber, nämlich die 25-jährige Blondine P. Amela und der 45-jährige Finanzbeamte G. Rimmig. Wenn ich nun aufgrund ihrer 2 hervorragenden Eigenschaften Amela bevorzuge und mit ihr den Mietvertrag abschließe, kann mich Rimmig mit der Behauptung verklagen, ich hätte ihn aufgrund seines Alters u./o. Geschlechts diskriminiert und zwar auf das sog. positive Interesse, d.h. wenn er gewinnt, muß ich ihn so stellen, als hätte ich den Vertrag mit ihm abgeschlossen. Dabei muß ich beweisen, daß Rimmig unrecht hat.

Das ganze soll u.a. für alle Vetragsabschlüsse gelten, bei denen die Gelegenheit zum Vertragsabschluß öffentlich angeboten wurde, d.h. z.B. durch Zeitungsanzeigen, Internet (ebay!), etc.pp.

Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung der Vertragsfreiheit zwischen Privatleuten in weiten Bereichen.

DDR light!

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Hi Michel!

Erstmal Willkommen hier bei Gun-Board!!! :):):)

Grundsätzlich darft Du gerne alles und jeden verklagen.

WICHTIG IST NUR, DASS DU DIR GUTE ANWÄLTE NIMMST (sehr empfehlenswert sind wie immer TILL und SLEDGE HAMMER)!

Vielleicht gewinnst Du mit diesen illustren Juristen nicht jeden Fall, aber wenigstens verlierst Du dann mit Würde!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

GRUß

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Du willst Dein altes Auto verkaufen und gibst eine entsprechende Anzeige auf. Weil es schnell gehen soll, bietest Du den Wagen günstig an. Es melden sich telefonisch 15 Interessenten. Gleich der erste, der vorbeikommt, kauft den Wagen und nimmt ihn mit. Von den anderen Interessenten machen drei geltend, Du hättest sie wegen ihrer Zugehörigkeit zu irgendeiner Minderheit diskriminiert und verlangen als Schadensersatz die Differenz zwischen Deinem günstigen Preis und dem Listenpreis, den sie für einen vergleichbaren Gebrauchtwagen gezahlt haben. Nach dem Gesetz hast Du jetzt die Beweislast dafür, daß Du die Herrschaften nicht diskriminieren wolltest. Viel Spaß ...

(Beispiel ist gebildet nach Braun, Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, Anwaltsblatt 10/2002)

Der Entwurf hat keinen Fehler, es ist wirklich so gewollt. Da es praktisch ausgeschlossen ist zu beweisen, daß man jemanden nicht diskriminieren wollte, muß man im Ergebnis mit dem abschließen, der erkennbar einer Minderheit angehört oder dies erklärt und genau das ist vom Gesetzgeber gewünscht. Damit ist die Vertragsfreiheit insoweit aufgehoben. Für mich ist das in der Tat Umerziehung.

Nett ist auch das neue Verbraucherrecht. Verbraucherschutz an sich ist ja nicht verkehrt, aber auch hier wird die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Nach dem neuen § 475 BGB sind beim "Verbrauchsgüterkauf" alle Gewährleistungsregeln zwingend, was unsinnig ist. Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker will sich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen zur privaten Nutzung kaufen und bietet nach gründlicher Untersuchung von sich aus den Ausschluß der Gewährleistung an, um so einen günstigeren Kaufpreis auszuhandeln (Beispiel von Adomeit, NJW-Editorial Heft 43/2002)

Geht nicht! Nach Auffassung unserer Politiker muß der Mann vor sich selbst geschützt werden, deswegen ist die Gewährleistung hier zwingend, der Händler könnte sich in einem Rechtsstreit nicht auf diese Vereinbarung berufen.

Warum schreibe ich in einem Waffenforum diesen ganzen Summs?

Weil das neue WaffenG keine Ausnahme ist, der ganze Zug fährt in die falsche Richtung.

Das Leitbild unserer Politiker ist nicht mehr der mündige Bürger in einer freien Gesellschaft, sondern der unmündige Bürger, der der ganzen Fürsorge durch den Gesetzgeber bedarf. Und wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird das Recht "Umgang" mit Waffen zu haben, irgendwann en passant miterledigt.

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Der Entwurf hat keinen Fehler, es ist wirklich so gewollt. Da es praktisch ausgeschlossen ist zu beweisen, daß man jemanden nicht diskriminieren wollte, muß man im Ergebnis mit dem abschließen, der erkennbar einer Minderheit angehört oder dies erklärt...

Der ideale Gebrauchtwagenkäufer sieht daher in Zukunft so aus:

Er ist eine "Sie" (Frauen sind zwar keine Minderheit, aber im Zweifel immer diskriminiert) und zwar ein lesbische, behinderte Asylbewerberin dunkler Hautfarbe.

Nach dem neuen § 475 BGB sind beim "Verbrauchsgüterkauf" alle Gewährleistungsregeln zwingend, was unsinnig ist. Beispiel: Ein Kfz-Mechaniker will sich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen zur privaten Nutzung kaufen und bietet nach gründlicher Untersuchung von sich aus den Ausschluß

der Gewährleistung an, um so einen günstigeren Kaufpreis auszuhandeln...

Auch eine interessante Sache. Der Gewährleistungssausschluß funktioniert nicht mal, wenn der Mann TÜV-Ingenieur ist und das Auto vor dem Kauf bis zur letzten Schraube zerlegt hat.

Weil das neue WaffenG keine Ausnahme ist, der ganze Zug fährt in die falsche Richtung. Das Leitbild unserer Politiker ist nicht mehr der mündige Bürger in einer freien Gesellschaft, sondern der unmündige Bürger, der der ganzen Fürsorge durch den Gesetzgeber bedarf. Und wenn wir uns dagegen nicht wehren, wird das Recht "Umgang" mit Waffen zu haben, irgendwann en passant miterledigt.

Genau. Wie kann man jemandem Waffen anvertrauen, dem man nicht mal zutraut, einen Gebrauchtwagen auf eigene Verantwortung zu kaufen?

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Nach dem neuen § 475 BGB sind beim "Verbrauchsgüterkauf" alle Gewährleistungsregeln zwingend, was unsinnig ist.

Aber das hat doch auch seine Vorteile: Niemand verkauft mehr Gebrauchtwagen, da wegen Gewährleistung zu riskant, und dafür werden immer mehr Neuwagen angeboten bzw. verkauft - wow wie das die Wirtschaft anheizt!!

Steigerungsform: Alle Neuwagen werden nach zwei Jahren Betrieb per Gesetz verschrottet! Das hilft nicht nur den von Mänglen bedrohten Verbrauchern sehr, sondern auch der Wirtschaft umsomehr!!

Wow, puh.... ich hätte Politiker werden sollen! :D:D

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genau so isses.

ich war auf der suche nach einem chrysler voyager der vorletzten baureihe. es standen auch genug bei den händlern, aber so ein auto verkauft kein händler ohne gewährleistungsausschluss.

wäre für mich ja auch okay gewesen, ich wollte den wagen unbedingt und weiss um das risiko (getriebe...) .

der händler: sorry, letztes jahr hätte ich ihnen den verkauft. jetzt muss er ins ausland.

ich hab den wagen dann von privat gekauft. toi toi toi.

das ende vom lied: 3-4 jahre alte gebrauchtwagen wird es weiter geben. und deren käufer profitieren auch von der gewährleistung.

aber die leute, die bisher ihr kleines budget von 1000-2000 euro in einen billigen gebrauchtwagen vom händler investierten (z.b. student kauft sich alten golf), gucken in die röhre.

ebenso die leute, die ihre alte karre in zahlung geben wollen. weil der händler sie womöglich nicht mehr los wird.

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  • 3 years later...

leo1.jpg

Der Leopard 1 ist ein mittlerer Kampfpanzer aus Deutschland.

Es war der erste von der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg (1963) entwickelte und produzierte Panzer. Jedoch wurden schon 1943 von Ferdinand Porsche die ersten Zeichnungen angefertigt.

Am 9. September 1965 übernahm Bundesverteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel den ersten serienmäßig hergestellten Kampfpanzer "Leopard", der bei der Krauss-Maffei AG (heute KMW) in München vom Band rollte, und übergab ihn an die 4. Kompanie des Panzerlehrbataillons 93. Damit begann die Einführung von zunächst 1.500 Kampfpanzern dieses Typs in die Verbände des I. und III. Korps der Bundeswehr, die bis 1967 im wesentlichen abgeschlossen wurde.

Vorausgegangen war eine mehrjährige Erprobungs- und Versuchsphase. Höhepunkt war eine Vergleichserprobung des damals noch namenlosen deutschen Standardpanzers gegen den französischen Panzer vom Typ AMX 30, die unter italienischer Leitung im September 1963 in Mailly le Camp stattfand und seine hohe Leistungsfähigkeit unter Beweis stellte. Zum Abschluss der Vergleichserprobung erfolgte am 4. Oktober 1963 auf Weisung des Führungsstabes des Heeres durch den Kompaniechef der 2. Kompanie des Panzerlehrbataillons 93, Hauptmann Schmidt, die "Taufe" des Standardpanzers auf den Namen "Leopard".

Die Besatzung des Leopard besteht aus vier Soldaten. Dem Kommandanten, dem Richtschützen, dem Ladeschützen und dem Fahrer.

Der Kampfpanzer wurde ständig weiterentwickelt und wurde in Deutschland in den Versionen A1 bis A5 eingesetzt. Inzwischen wurde er durch den Leopard 2 ersetzt. Das Rüstungsprojekt Leopard 3 wurde infolge des Zusammenbruchs des Warschauer Pakts eingestellt.

Der Panzer besitzt (seit der Version A2) eine stabilisierte Waffe, das heißt, die Kanone bleibt auch bei Fahrbewegungen stets auf ihr Ziel gerichtet. Die Entfernungsmessung erfolgt im Leopard 1 mittels eines optomechanischen Turmentfernungsmessers TEM, ab Version Leopard 1 A5 mittels Laserentfernungsmesser LEM. Kommandant und Richtschütze können ebenfalls ab der Version A5 gemeinsam ein Wärmebildgerät nutzen. Die Kampfentfernung beträgt bis zu 2,5 km.

Es besteht außerdem die Möglichkeit zum Einbau eines Restlichtverstärkers für Fahrer und Ladeschütze. Dabei wird ein Winkelspiegel entfernt.

Gegen ABC-Angriffe ist der Leopard durch eine ABC-Schutzanlage geschützt, welche durch Ansaugen von Luft von außen über Filter einen Überdruck erzeugt. Beim Einsatz der ABC-Schutzanlage kann die Hauptwaffe nur noch die bereits im Rohr befindliche Munition verschießen. Das automatische Öffnen des Verschlusses wird blockiert, kann aber manuell erfolgen, wodurch aber die ABC-Sicherheit nicht mehr gegeben ist.

Er besitzt eine Feuerlöschanlage für den Triebwerksraum, aber nicht für den Kampfraum. Als Löschmittel wird Halon eingesetzt. Die vier Löschmittelbehälter befinden sich beim Fahrer. Zwei der Behälter lösen automatisch aus, die weiteren zwei können manuell ausgelöst werden.

Durch den Aufbau eines Unterwasserfahrschachtes können Gewässer bis zu einer maximalen Tiefe von 4 m durchfahren werden. Dabei werden alle Luken bis auf die des Kommandanten verschlossen und auf diese Luke ein breites Metallrohr installiert. Der Kommandant blickt durch dieses Rohr nach außen. Da ein Wassereintritt nicht vollständig zu vermeiden ist, verfügt der Leopard über zwei Lenzpumpen.

Außer in Deutschland wurde der Leopard 1 in Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Kanada, den Niederlande, Norwegen, der Türkei und Australien verwendet.

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