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Bundesregierung nimmt Stellung zum Bundesratentwurf


El Marinero

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Äußerst weichgespülte Stellungnahme der Bundesregierung.

"Ein Verfahren, in dem Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden gemäß der Intention des Gesetzentwurfs künftig in jede Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden sollen, bedarf zunächst weiterer Prüfung, auch um den mit diesem Verfahren verbundenen Verwaltungsaufwand begrenzt zu halten.

Das Gesetzgebungsvorhaben sollte deshalb aktuell zunächst zurückgestellt werden."

1801582.pdf

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Lüge 1:

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der so genannten "Zwickauer Terrorzelle" ist deutlich geworden, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt.

Lüge 2:

Lösung

Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliegenden Gesetzentwurfs das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 5 WaffG um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden.

Lüge 3:

Alternativen

Keine.

Lüge 4:

Sonstige Kosten

Entfällt.

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