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Anfängerfrage zu Bedürfnis und Kaliber


rugerclub

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Der Verein richtet Wettkämpfe (Vereinsmeisterschaften) gemäss der Sportordnung des angegliederten Verbandes aus. In der Regel sind die Kurzwaffenstände bis 1500 Joule aufgelegt, also kein Problem für .44 Magnum und Kollegen.

Beim Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Wffg. empfiehlt sich nicht nur die Disziplin des aktullen Dachverbandes anzugeben, sondern auch den Zusatz: und für alle Diziplinen zu denen ich eingeladen werde!

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Hallo,

zur Sportausübung, aber auch zur Selbstverteidigung möchte ich das Schiessen mit einer geeigneten Kurzwaffe trainieren und suche noch nach dem richtigen Schützenverein.

Problem/Frage: muss meine Wunschwaffe (nicht unter 9mm, eher drüber) in genau der Form auch im Verein bei Disziplinen benutzt werden?

Hallo Gitta,

Du kannst eine Waffe nur zu dem Bedürfnis umfassenden Zwack beantragen, d.h. die Waffe muss für eine entsprechende Sportdisziplin geeignet und erforderlich sein. Der Rahmen hierfür ist sehr weit, da das Schießen sowohl als Sport als auch als Hobby angesehen wird.

Selbstverständlich kann man sich mit einer Schusswaffe auch verteidigen oder damit vor kleinen Mädchen protzen, aber dieser Zweck wird vom Bedürfniss nicht umfasst. Deshalb solltest Du diesbezügliche Äußerungen vermeiden. Schießssport als Alibi zur Waffenbeschaffung wird nirgendwo gern gesehen, als denke Dir Deinen Teil.

Wenn hier zum Teil von .44 Magnums die Rede ist: wie kamen die Besitzer jemals zu ihren WBKs?

Kein Problem. Die .44er Mag bekommst Du in jedem Verband, auch als 1. Waffe. Fraglich ist, ob Du damit Dein Schießtraining beginnen möchtest. Ein Päckchen Munition kostet etwa 25,-€.

Bela

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eine .44 Mag zur Selbstverteidigung - na ich weiss ja nich :heul:

da gibt´s doch wohl geeignetere Kaliber

Ich habe den Tipp gelesen, auf der WBK zunächst eine möglichst großkalibrige Waffe eintragen zu lassen, weil dann der Erwerb kleinkalibriger später weniger kompliziert ist als umgekehrt.

damit hat der Schreiber kleinere Wechselsysteme gemeint und nicht kleinkalibrige Waffen.

Gruß Klaus

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Ich habe ein paar Threads verfolgt, wo es hiess:

12 Monate Lupi-Training wird nicht anerkannt, wenn jemand eine WBK für GK haben will. Rat war dort: 1x pro Monat mit GK-Waffe von Vereinskollegen schiessen (sofern die das erlauben).

Reicht das wirklich? 1 x pro Monat 1 Schuss? kann ich kaum glauben.... :wink:

Für Lupi wird keine Schießkladde geführt, nur für Feuerwaffen. Deshalbt nutzt sie Dir nichts, wenn Du Dein Bdürfnis ein regtelmäßiges Trainig nachwesen musst. In das Schießbuch wird nur Datum und Kaliber eingetragen, es genügt in der Tat ein Schuß für eine Eintragung.

Bela

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... ich frage mich trotzdem immer wieder, werd den Leuten den "Floh" mit der SV mit KW in`s Ohr setzt ... :roll:

@Henry,

du sprichst mir aus dem Herzen!

@all

damit der Thread nicht in eine falsche Richtung abdriftet, möchte ich euch bitten hier keine Notfalfphantasien und entsprechende Empfehlungen aus zusprechen.

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Hi,

zunächst einmal ist in DE "Selbstverteidigung" kein Bedürfnisgrund und scheidet somit für jede weitere Betrachtung aus.

Um ein Bedürfnis zur Auspübung des Schießsports nachzuweisen fordert der Gesetzgeber den Nachweis über ein mindestens einjähriges regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Diese Forderung begründet auch, warum das Training mit der LuPi nicht anerkannt wird: Eine LuPi ist nicht erlaubnispflichtig.

Bleibt noch zu klären, was regelmäßig bedeutet. Als regelmäßig kann angesehen werden, wenn jährlich mindestens 18 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert wird. Hat man die Waffe dann erworben und wurde die Ersterlaubnis nach aktuellem Recht ausgestellt, so ist die ausstellende Behörde verpflichtet, nach drei Jahren erneut das Bedürfnis zu prüfen. Kann der Schütze dann nicht nachweisen, dass er regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert hat, so zieht die Behörde die Erlaubnis wieder ein.

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Hallo Gitta,

ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und würde als solcher auf eine

derartige Anfrage im Verein wie folgt reagieren :

Den Antrag auf eine Großkaliber-Kurzwaffe würde ich ablehnen. Sport-

waffen sind grundsätzlich zur Ausübung des Schützensports, nicht aber

zur Selbstverteidigung, schon gar nicht ausserhalb der eigenen Wohnung

gedacht. Wenn du noch kein Mitglied des Vereins wärst, dann würde ich

mir daß schwer überlegen ob ich unter diesen Voraussetzungen eine

Mitgliedschaft beführworten würde.

Der Verein darf nicht für Zwecke eines Sicherheitsbedürfnisses eines

Bürgers missbraucht werden !. Ich würde da keinesfalls mitspielen

und ich denke, daß dies andere Vorstandskammeraden in anderen

Vereinen genauso sehen.

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BTW: Nach dem Gesetz ist glaubhaft zu machen, daß der Sportschütze seit mindestens 12 Monaten in einem Verein den Schießsport betreibt. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Waffe. Diese Einschränkung, wonach der Sportschütze in dem ersten Jahr seiner Mitgliedschaft mindestens 18mal mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainiert haben soll, steht so erstmals in dem aktuellen WaffVwV-Entwurf.

Noch in dem Vorentwurf fehlt diese Einschränkung.

Diese Einschränkung ist auch nicht akzeptabel. In vielen DSB-Vereinen (immerhin die Masse der Schützenvereine) wird hauptsächlich LP geschossen. Viele dieser Vereine haben keinen eigenen GK-Stand, sondern mieten diese Stände. Ich kenne mehr als einen Verein, die keine 18 GK-Termine im Jahr zusammenbekommen. Für alle diese Vereine könnte der Verband in Zukunft keine Bedürfnisse mehr bescheinigen (wird zB in Hessen - ein Fall von vorauseilendem Gehorsam - schon so gehandhabt). Schneller kann man dem Schießsport gar nicht das Licht ausblasen.

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Wer bitte möchte bei einem Verein Mitglied sein, der weniger als 18 Termine fürs GK-Schießen anbietet? Das doch ein Witzverein.

nö wieso, ist vielleicht dann ein Kleinkaliberschützenverein.

Gibt es bei uns um die Ecke, der hat um die 50 Mitglieder und die sind ganz zufrieden.

Die vergleichen die .50 AE z.B. mit ´ner achtacht ..... sdb88029.gif

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  • 1 month later...

da pflichte ich openeye voll und ganz zu.

ausserdem wer eine waffe zur selbstverteitigung benötig soll doch bei der behörde einen waffenschein beantragen und nicht uns sportschützen als waffenbeschaffungs einrichtung ansehen !!

scheinbar gibts immer noch viel zu viele die glauben mit einer Waffe in der hand stark zu sein ! diese "rambos" haben bei sportschützen die den schiesssport konsequent betreiben eh nichts verloren.:x:

ich könnte jedesmal "kotzen" wenn ich irgendwo höre Zitat eines ehemaligen vereinskollegen : "da gehst du hin schiesst ein jahr lang und schon hast du ne knarre"

was soll das ?? frage ich euch !!

das schlechte image kommt doch nur von solchen "angeblichen sportschützen" die dann bei ihren Kumpels oder freundinnen pralen " schau dir mal meine knarre an die haut jeden um"

wahrscheinlich weil sie sonst nix zu bieten haben !!

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Naja die Zeiten sind auch vorbei. So einfach mit dem "ein Jahr lang ein paar mal hingehen" ist es auch nicht mehr getan.

Durch die erneute Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren ist das nicht mehr so einfach. Insgesamt 4 Jahre lang etwas tun, worauf man eigentlich gar keine Lust hat, ist dann doch ein recht hoher Preis, "nur" um ne Waffe zu Hause zu haben.

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ausserdem wer eine waffe zur selbstverteitigung benötig soll doch bei der behörde einen waffenschein beantragen und nicht uns sportschützen als waffenbeschaffungs einrichtung ansehen !!

scheinbar gibts immer noch viel zu viele die glauben mit einer Waffe in der hand stark zu sein ! diese "rambos" haben bei sportschützen die den schiesssport konsequent betreiben eh nichts verloren.

Das ist so auch ziemlich verkürzt. Derlei allgemeine Beschimpfungen von Leuten, die glauben zur Selbstverteidigung eine Waffe zu benötigen, halte ich nicht für akzeptabel.

Die Gesetzeslage gibt "Selbstverteidigung" als Bedürfnisgrund zwar eindeutig nicht her, aber es wäre zu wünschen, daß sie das täte.

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Bin ich froh das ich als Schweizer Bürger diesem Vereinszwang nicht ausgesetzt bin. Vereinszwang ist nach Schweizer Bundesverfassung verboten. Ich zitiere den Artikel 23.3 dazu aus der Bundesverfassung. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.

Ich bin Sammler und dann Schütze und besitze Sammlerwaffen und Schützenwaffen. Gehe aber selten schiessen und sammle vordergründig. Einfach ausgedrückt, in Deutschland dürfte ich wohl keine Waffe besitzen dürfen. Da ich höchstwahrscheinlich keine Grüne WBK erhalten würde, da in keinem Schützenverein und schon gar nicht rote Sammler WBK da "queefeld ein" ich Waffen gesammelt habe, nach meinem Gusto und nicht "kulturhistorisch bedeutsam" oder wie man im aktuellen Visier nachlesen kann. Ich besitze nicht mal einen Waffenschrank nach DIN-Norm.

Sorry aber wenn jemand bei euch in Deutschland Waffen nach Kategorie B haben möchte, aber aus arbeitszeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in einem Schützenverein schiessen gehen kann, dann wird von deutscher Gesetzgeberseite eine grüne WBK verweigert. Demzufolge auch Waffen nach Kategorie B. Das ist einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig und diskrimnierend meiner Meinung nach. Man schliesst damit einen grossen Teil der Bevölkerung aus, obwohl es sicher viele Leute gibt die auch gerne eine Waffe nach Kategorie B haben wollen, aber wegen diesen blöden sturen Vorschriften des deutschen Waffenrechts nicht dürfen.

Ich wünschte deutsches Waffenrecht wäre so bürgerfreundlich wie schweizerisches Waffenrecht. Da darf ich nämlich entscheiden wie und wann ich schiessen gehe, ob ich die Waffe als Sammlerwaffe haben will oder nicht und es gibt keine Mengenbegrenzung beim Waffenerwerb. Sprich ich bin völlig frei, die Waffen zu kaufen die ich möchte und ob ich dann mit meinen erworbenen Waffen schiessen gehe oder nicht darf ich selbst entscheiden. Wieso ist so etwas eigentlich nicht in Deutschland möglich? Wieso gibt es dort diesen unfairen und gemeinen Vereinszwang, der in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat? Fragen, auf Fragen auf die ich keine Antworten finde. Wieso gestatet der Gesetzgeber bei euch sowenig Eigenverantwortung im Besitz und Umgang mit Waffen. Soll doch jeder selber entscheiden ob er mit seinen Waffen schiessen möchte und wie oft oder ob er überhaupt damit schiessen möchte. Das Sammmeln von Waffen darf nicht so eingeschränkt werden wie bei euch gemäss roter WBK. Waffensammler sollten so frei sein selber entscheiden zu dürfen welche Waffen, wieviele und nach eigenem Gusto man erwerben will. Der Gesetzgeber in Deutschland greift meiner Meinung nach zu viel und zu fest in die Freiheiten des Waffensammlers ein.

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auch in D kannst du eine (Rote) WBK als sammler beantragen, dem steht nichts im weg.

du musst nur begründen können weshalb und welche art du sammeln möchtest.

ansonsten stimme ich dir zu, es ist sehr schwierig waffen zu sammeln, aber eben nicht ausgeschlossen.

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