Jump to content

Anfängerfrage zu Bedürfnis und Kaliber


rugerclub

Recommended Posts

Und genau diese Begründung ähh Rechtfertigung stört mich ja so. Wieso muss ich dies begründen? Der Gesetzgeber schreibt mir ja auch nicht vor welche Arten von Briefmarken ich sammeln darf. Ausserdem geht es doch den Gesetzgeber nichts an welche Waffen ich sammle, solange dies keine illegal beschaften Waffen sind. Was mich so aufregt an roter WBK ist, ich muss mich von Anfang an auf ein Gebiet, Themenbreich festlegen. Bsp. Ordonnanzkurzwaffen bis 1945. So ein Gurck. Ich möchte aber querfeld ein durch's Bett sammeln wie es mir passt. also ein bunt gemischtes Sammelsurium soll möglich sein wenn gewollt, wo auch eine Sig P 226 platz neben einem Colt 1911 und einem Ka 98 oder Schmidt und Rubin K 31 Platz hat. Was ist wenn ich für mich persönlich entscheide, ich habe fertig gesammelt mein Sammelgebiet ist abgeschlossen und ich möchte mir keine Waffe mehr kaufen. In Deutschland ist es doch so, das in einem solchen Fall die rote WBK entzogen wird, da man ja nicht mehr weitersammelt.

Mit roter WBK werde ich also gewungen immer weiter zu sammeln. Ich schätze so mindestens eine Waffe pro Monat, vielleicht wenn man Glück hat eine pro Jahr. Ich finde dies ein unnötiger Zwang. In der Schweiz entscheide ich selber wieviele Waffen ich sammle und wieviele Sammlerwaffen ich pro Jahr kaufe. Es wird mir auch keine einzige Waffe entzogen, wenn ich eines Tages aus irgendwelchen Gründen auch immer, entscheide nie wieder eine Waffe kaufen zu wollen, egal ob die Sammlung die ich angefangen habe, nun in sich abgeschlossen ist oder eben nicht.

Ich sammle derzeit Schweizer Ordonnanz Kurzwaffen aktuelle und ehemalige aus der Schweizer Armee, habe aber nebenbei

noch so moderne Waffen die nicht in dieses themenbereich gehören wie Colt 1911er, Walther P99 Sig P226 und ein in Deutschland verbotenen Halbautomat Colt Ar 15 A2 Pre-Ban Modell mit Bajonettwarze und Mündungsfeuerdämpfer. Sprich wenn ich jetzt in Deutschland nach roter WBK Schweizer Ordonnanz Kurzwaffen aus dem Militär sammeln will, dürfte ich alle die aufgezählten Waffen wie Sig P 226 usw. nicht besitzen da nicht in's Konzept bzw. Themenbereich passen. Finde ich gar nicht toll und fair solche massiven Einschränkunken beim Sammeln von Waffen.

Uebrigens: Ich schiesse mit meinen Sammelwaffen auch ab und zu. Aber in Deutschland geht das wohl kaum. Entweder ist man dort Sammler oder Schütze in einem Verein. Beides zusammen geht wohl schelcht. Die Vorstellung ungeschossene Sammlerwaffen daheim zu haben, sowohl auch Waffen für den Gebrauch im Schützenstand oder in meinem Fall Schiesskeller, dürfte in Deutschland nach deutschem Waffenrecht beinahe unmöglich sein-oder? Darf man mit roter WBK mit seinen Sammelwaffen überhaupt regelmässig in einem Schützenverein schiessen gehen damit, oder ist dies praktisch unmöglich?

Link to comment
Share on other sites

  • Replies 77
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

da pflichte ich dir voll und ganz zu, ich selbst sehe das genauso wie du !

aber auch die ordnung muss sein, jedem kannst du echt keine schusswaffe geben da muss schon geprüft werden ! ist in der schweiz bestimmt genauso !

stell dir vor jeder gewalttätige oder wegen gewalttat vorbestradte bekäme ne knarre wo wir da hinkämen ! kontrolle finde ich schon sinnvoll.

aber freie fahrt für freie bürger da hinkt die schweiz nach (KFZ) :sorry: sollte schon sein, auf waffen bezogen.

aber was können wir tun ?

und wenn man dann wieder so postings liest wie "brauche waffe zur selbstverteitigung" dann wundert es mich nicht !

wir haben nun mal nicht high noon in gun city !

Link to comment
Share on other sites

Entweder ist man dort Sammler oder Schütze in einem Verein. Beides zusammen geht wohl schlecht. ...dürfte in Deutschland beinahe unmöglich sein-oder?

warum soll das denn nicht gehen , natürlich geht das.

Darf man mit roter WBK mit seinen Sammelwaffen überhaupt regelmässig in einem Schützenverein schiessen gehen damit, oder ist dies praktisch unmöglich?

dazu habe ich folgendes gefunden:

§17.1 VwV

Die Verwendung von Gegenständen einer Waffensammlung zum Zwecke des Sportschießens oder zum Zwecke der Jagd ist nicht zulässig wenn es sich um die Sammlerwaffen handelt, die aus Gründen der Authentizität von der Beschuss- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind.

Also ich bin kein Sammler, aber nach der VwV geht das bei beschossenen Waffen.

Und dass es dir in der Schweiz so gefällt ist doch schön, ich fühle mich in DE sehr wohl, bin auch von eurem PE 90 begeistert, obwohl das vom Kempf präziser schiesst.

Gott schütze Deutschland    sdb21640.gif

Link to comment
Share on other sites

Also in der Schweiz ist viel einfacher eine Waffe zu erwerben. Fast so einfach wie wenn man zum Bäcker geht. Braucht nur einen ZS (Zentralsregisterauszug kostet 20 Franken rund 13 Euro) und WES (Waffenerwerbsschein 50 Franken ca. 30 Euro). Mit kosten von Total 70 Franken kannst du bis zu drei Waffen Kategorie B kaufen, sofern du diese drei Waffen beim gleichen Waffenhändler kaufst.

Geht aber noch einfacher bei Privat zu Privat. Braucht dafür nicht mal einen WES, sondern nur einen ZS und einen privaten schriftlichen Vertrag der mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Kontrolle-für mich ein Fremdwort oder höchstens am Anfang ob du vorbestraft bist oder nicht. Bei mir hat sich in all den Jahren bisher kein Beamter der Waffenbehörde oder Polizist für meine Waffen respektive Waffensammlung interessiert. Alle Waffen die ich privat gekauft habe, wissen die Behörden nichts mal darüber. Dies ist kein Witz sondern wirklich so. Waffen die ich privat kaufte muss man bei den zuständigen Behörden nicht mal melden. Sprich bei der Behörde in Bundesbern sind nur meine 2-3 Waffen gemeldet, die ich per WES kaufte. Hingegen hat die Behörde keine Ahnung von meinen 4 Kurzwaffen die ich privat kaufte. Auch wenn du eine ehemalige Waffe die du per WEs bezogen hast tauscht oder verkaufst privat, musst du dies der Behörde nicht melden. Das interessiert in Bundesbern und bei mir im Kanton Zürich bzw. meiner Wohnortgemeinde kein Schwein wie viele Waffen und welche Sorten von Waffen ich habe, solange ich damit nichts illegales anstelle.

Wie gesagt Rechtfertigungsgrund existiert bei uns nicht. Wenn jemand in der Schweiz eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen will, dann ist das sein Bier. Die Behörden interessieren sich nicht, ob du die erworbene Waffe nur zum Schiessen im Verein gekaufst hast, als Sammlerwaffe oder für den Selbstschutz für daheim. Man mag es als ausenstehender kaum glauben, aber bei uns interessieren sich die Behöreden nicht besonders, was du nach dem Waffenerwerb mit deinen Waffen machst, solange du damit keine Straftaten begehst, oder gegen das Waffengesetz verstösst.

Ganz einfach wen jemand eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen will, wie ne Pumpgun oder so dann kann er dies ohne weiteres ganz legal tun und auch offen sagen. Wie gesagt das stört niemand von den Behörden, denn die wissen nicht einmal, wieso jemand und für welchen Zweck eine Waffe kaufen will. Natürlich erhält man Waffen nur legal, wenn man nicht vorbestraft ist. Aber was du dann schlussendlich mit deinen Waffen alles anstellen willst bleibt dir überlassen und liegt in deiner Eigenverantwortung. Ja so ist das, soviel Vertrauen hat der Staat zu mir, das er mir soviele Freiheiten lässt im Bereich des Waffenrechts. Ich bin froh, das dieses Waffenrecht so bürgerfreundlich und mir soviel Vertrauen geschenkt wird.

Du wirst in der Schweiz als Waffenbesitzer in der Regel von den Behörden in Ruhe gelassen und kannst somit unbeschwert, wie auch ohne Sorgen von Enteignungen wie temporären Waffenbesitz in Deutschland nach grüner WBK usw. nachfröhnen gehen und dies schätze ich sehr. Habe daher nur beim Waffenerwerb mit den zuständigen Behörden kurz zu tun, danach eigentlich nicht mehr. Diese hohe Eigenverantwortung, die ich als legaler Waffenbesitzer ausüben darf und Respekt der Behörden in den loyalen Waffenbesitzer, finde ich grossartig.

Ich sehe in Deutschland das Problem, das der Gesetzgeber zu wenig Vertrauen zum seriösen Waffenbesitzer hat, bzw. ihmm nicht oder wenig Eigenverantwortung übertragen will oder kann. Einfach dieses Misstrauen der deutschen Behörden in den seriösen Waffenbesitzern kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Manchmal denke ich schon, dass in gewissen Amtsstuben in Deutschland immer noch so etwas wie ein Obrigkeitsstaatsdenken vorherrscht. Besonders negativ ist mir immer wieder das Bundesland NRW aufgefallen. Wie dort Waffenbesitzer schikaniert und gegängelt werden teilweise von den dafür zuständigen Behörden ist für mich unfassbar. NRW sorgt immer mal wieder für negative Schlagzeilen im VISIER und DWJ-auch die Stadt Berlin ist mir da schon negativ aufgefallen. Wie heisst es ja so schön, Vertrauen ist der Anfang von allem.

Link to comment
Share on other sites

Ganz einfach wen jemand eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen will, wie ne Pumpgun oder so dann kann er dies ohne weiteres ganz legal tun und auch offen sagen.

Ich lese immer wieder "SELBSTVERTEITIGUNG" wir leben doch nicht mehr im wilden westen wo man immer und jederzeit mit einem überfall rechnen muss !!

was soll das denn ?

sind wir nun sportschützen oder einsiedler die sich mit ner knarre in ihrer höhle verstecken und jeden der da kommt als potenziellen gegner ansehen ? das frage ich mich !

ich finds gut so wie es ist bei uns in D

Link to comment
Share on other sites

Ich lese immer wieder "SELBSTVERTEITIGUNG

Bei mir liest Du Selbstverteidigung, da bin ich mir sicher.

wir leben doch nicht mehr im wilden westen wo man immer und jederzeit mit einem überfall rechnen muss !!

was soll das denn ?

Wie Du das individuelle Risiko für sowas einschätzt, ist Deine Sache. Das kommt wohl auch ganz drauf an, wo Du lebst. Leute, die das anders als Du einschätzen, pauschal für Deppen zu erklären, geht jedenfalls nicht an.

ich finds gut so wie es ist bei uns in D

:lol: :lol: :lol: Les' mal die Kriminalstatistik. Oder laß es sein. Ganz wie Du willst.

Link to comment
Share on other sites

naja, könnte besser sein - könnte aber auch viieeel schlechter sein

Da stimme ich dir voll und ganz zu ! sooooo schlimm gehts uns nicht ! es gibt sicherlich staaten wo es bescheidener ist.

alsdann auch ne gute nacht :bekloppt:

Link to comment
Share on other sites

Das mit der Selbstverteidigung ist ein heikler Punkt. Ich wie die allermeisten Waffenbesitzer haben ihre Waffen zu Sammlerzwecken oder für das sportliche Schiessen gekauft. Trotzdem gibt es auch Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer eine Waffen zur Selbstverteidigung anschaffen wollen, zumindestens ist das in der Schweiz möglich. Ich denke da vorangig an Leute, die vielleicht schon einmal Morddrohungen usw. bekommen haben und sich wenigstens in den eigenen vier Wänden schützen wollen. Dies dürfte aber nur ein ganz kleiner Teil der Waffenbesitzer sein, denoch gibt es in meinem Land solche Leute, wie wohl fast überall auf der Welt.

Zum Thema Selbstverteidigung mit der Kurzwaffe noch was. Man handelt sich juristisch gesehen, viele Probleme ein, sollte man bei einem Einbruch zur Waffe greifen und dann tatsächlich schiessen. Man sollte dies so weit wie möglich unter allen Umständen vermeiden. Ich persönlich bin im Militär im Verteidigungsschiessen sprich NGST (Neue Gefechtsschiesstechnik) mit der Faustfeuerwaffe geschult worden. Aus verständlichen Gründen, da meines Wissens das Combat respektive Verteidigungsschiessen in Deutschland für Otto-Normalbürger verboten ist, werde ich daher nicht näher drauf eingehen. Schliesslich habe ich dies ja nicht freiwillig in der Armee gemacht, sondern musste dort gewisse Techniken lernen. Ich kann nur soviel sagen, ein ungeübter Schütze trifft unter Stress auf 5 Meter die Pappscheibe nicht. Habe ich selbst bei der Ausbildung bei anderen Soldaten miterlebt, denn es ist gar nicht so einfach, wie sich manche das vorstellen.

Link to comment
Share on other sites

Das mit der Selbstverteidigung ist ein heikler Punkt. Ich wie die allermeisten Waffenbesitzer haben ihre Waffen zu Sammlerzwecken oder für das sportliche Schiessen gekauft.

das ist auch meine ansicht ! was manche beruflich mit ihren waffen machen bzw. machen müssen ist was anderes !

secutity, militär und SWAT's gibts in jedem land und deren job ist mit sicherheit nicht gerade easy.

in diesem sinne lasst uns freude an unserem hobby dem schiesssport haben und uns natürlich auch an unseren waffen erfreuen.

auch wünsche ich niemanden das er eine schusswaffe mal gegen einen menschen richten muss.

so dann wünsche ich dir roundabout eine gute nacht vieleicht lesen wir ja mal wieder voneinander. :angle:

Link to comment
Share on other sites

Ich habe schon immer die Auffassung vertreten, daß sich der Legalwaffenbesitz in Deutschland hauptsächlich über das Vehikel "Sportschießen" rechtfertigen muß. Das ist auch keine Frage.

Ebensowenig ist es eine Frage, daß man niemandem wünscht, eine Schußwaffe auf einen Menschen richten zu müssen, am wenigsten sich selbst.

Dennoch ist es nicht richtig, Leute, die sich Gedanken über Selbstverteidigung mit der Schußwaffe machen, mit Klischeesprüchen über "high noon in gun city", "Wildwest" usw.usf. zu überziehen.

Es ist wohl kein Zufall, daß bei den Sachkundelehrgängen ausführliche Unterrichtungen über Notwehr und Notstand stattfinden. Ebensowenig ist es ein Zufall, daß z.B. viele Polizisten ihre Dienstwaffe (oder, je nach Bundesland, auch andere Waffen) privat führen. Ob die wohl alle in ihrer Höhle drauf lauern, daß einer am Eingang vorbeikommt, den sie umlegen können?

Wer so argumentiert, redet nicht nur gewaltigen Blödsinn, sondern spaltet die Legalwaffenbesitzer in "gute" Sportschützen und "böse" Selbstverteidiger.

Ich habe nichts dagegen, wenn jemand Radikalpazifist ist und die Auffassung vertritt, daß er lieber zuguckt, wie ihm Hab und Gut geraubt und die Frau vergewaltigt wird, als nach der Waffe zu greifen. Schön und gut.

Manche Leute denken aber mit einigem Recht anders, und das sind keineswegs durch die Bank Spinner, die so einen Fall herbeisehnen, damit sie endlich losballern können.

Wer sich übrigens als guter "Nursportschütze" definiert und das laut rumposaunt, der möge sich dann bitte auch an die Sportordnungen der Verbände halten und darauf verzichten Panzerglasscheiben mit der .44 Magnum zu beschießen. Mir ist jedenfalls eine derartige sportliche Disziplin nicht bekannt.

Link to comment
Share on other sites

ich finds gut das JEDER seine eigene Meinung hat und diese auch vertritt.

die idee mit der PANZERGALSSCHEIBEN Disziplin finde ich Klasse !!:bash:

Wird halt ein bischen Teuerer als die normalen scheiben aber was solls.

Live is Fun !

Link to comment
Share on other sites

Hoffentlich begegnet mir nie so ein "Sportschütze", der die durchgeladene

45er in der Jackentasche abends in der Disco zwecks "Selbstverteidigung"

spazieren trägt.

das kann man echt nur hoffen ! da geb ich dir vollkommen recht !

:aua:

Link to comment
Share on other sites

das ist ja wohl klaro, den gedanken hat mit SICHERHEIT jeder der ne schusswaffe hat.

aber in erster linie steht doch eben das hobby, sei es nun schiesssport oder jagdausübung, nur die wenigen unter uns die eine waffe beruflich benötigen müssen sich ernsthafte gedanken über die selbstverteidigung machen. :dr:

Link to comment
Share on other sites

Hoffentlich begegnet mir nie so ein "Sportschütze", der die durchgeladene 45er in der Jackentasche abends in der Disco zwecks "Selbstverteidigung" spazieren trägt.

Jaja. Das ist ohnehin verboten, da gibt es ja wohl keinen Zweifel. Das ohne Waffenschein verbotene Führen von Waffen mit dem Thema hier zu vermengen, ist ja wohl völliger Dummschwall.

Im Übrigen darf der "Sportschütze" seine Waffe nicht "führen", dazu brauchts dann eh einen Waffenschein.

Ach nee. Echt? :shock:

Schusswaffe für Selbstverteidigung...wo lebt Ihr denn???

In Deutschland. Da, wo die mir vom Hörensagen bekannten Gesetze über Notwehr, Nothilfe und Notstand gelten.

Link to comment
Share on other sites

Nun erzähl Du mir nicht, daß Deine Waffe, die ordnungsgemäß im Tresor getrennt von der Munition verwahrt ist im Falle eines Einbruches o.ä. zur Selbstverteidigung taugt. Bis Du das Teil feuerbereit hast, ist doch alles schon gelaufen.

Gem. Anlage 1 zu §4 Abs 1 WaffG Abschnitt 2 Nr. 5 führt eine Waffe, "wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt"

§ 13 AWaffVO regelt nur die Frage wie Waffen aufzubewahren sind. Dabei ergibt sich schon aus dem allgemeinen Verständnis des Wortes Aufbewahrung, daß diese Vorschrift nur greift, solange ich die Waffen nicht im unmittelbaren Zugriffsbereich (in der Hand, vor mir auf dem Tisch etc.) habe. In diesem Fall liegt nämlich gar keine Aufbewahrung vor.

Keinesfalls ergibt sich aus irgendeiner gesetzlichen Vorschrift, daß man seine Waffen nach der Rückkehr vom Schießstand sofort in den Tresor sperren muß und sie bis zur nächsten Fahrt zum Stand nicht mehr rausnehmen darf. :lol: :lol: :lol:

Daß ich auf das unqualifizierte Gerede mit den Russen usw. eingehe, wird wohl niemand erwarten.

Link to comment
Share on other sites

Zum Glück haben wir noch keine politisch-korrekten Notwehrgesetze wie in England.

was sagen die denn aus ?

Ich denke, dass die wenigsten User hier im Forum scharf darauf sind, ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihr Eigentum mittels Schusswaffe verteidigen zu müssen.

da kann ich dir nur zustimmen, :thanks:

aber manche scheinen geil drauf zu sein das sie mal in so ne situation kommen !?!?! :sterb:

Link to comment
Share on other sites

was sagen die denn aus ?

Was sie aussagen kann ich dir gar nicht sagen, nur wie sie sich auswirken:

http://www.fwr.de/

Großbritannien:

Wohnungseinbrecher müssen geschützt werden

Staatsanwälte und andere Behördenvertreter, die derzeit versuchen, den Farmer Tony Martin aus Norfolk hinter Gittern zu halten, werden in den nächsten Tagen vor Gericht erklären, dass auch Einbrecher Mitglieder der Gesellschaft seien, und vor gewalttätigen Hausbesitzern geschützt werden müssten.

Auslöser ist hier wieder einmal der Fall des Landwirts Tony Martin. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er einen Einbrecher erschossen und dessen Komplizen an den Beinen schwer verletzt hatte. Die beiden Jugendlichen waren in seinen Hof engedrungen. Der Fall ließ in Großbritannien die Wogen hochschlagen, denn das Notwehrrecht wurde durch diese Entscheidung stark eingeschränkt.

Später wurde in einem Berufungsverfahren Martins Strafe auf fünf Jahre Haft herabgesetzt, ein Gesuch auf vorzeitige Haftentlassung wurde kürzlich abgelehnt. Der Grund hierfür: Tony Martin wollte nicht eingestehen, was er falsch gemacht hatte.

Ende Dezember letzten Jahres hatte der beim Einbruch schwer verletzte Komplize Klage gegen Martin eingereicht: er fordert Schadensersatz für die Einschränkungen, die er durch seine Beinverletzungen im Berufsleben hat - 15.000 britische Pfund.

Sollte die Klage in den nächsten Tagen positiv entschieden werden, so könnte dieser Fall im britischen Rechtssystem hunderten von Kriminellen helfen, einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen, wenn sie sich während der Straftat verletzt haben oder verletzt wurden.

Mittlerweile ist der verurteilte Tony Martin in Großbritannien schon zu einer nationalen Bekanntheit geworden und wird sogar von Bürgerinitiativen unterstützt.

mehr hierzu:

Sonderseiten der britischen Zeitung "The Guardian" zu Tony Martin

The Tony Martin Support Group

Link to comment
Share on other sites

Ende Dezember letzten Jahres hatte der beim Einbruch schwer verletzte Komplize Klage gegen Martin eingereicht: er fordert Schadensersatz für die Einschränkungen, die er durch seine Beinverletzungen im Berufsleben hat - 15.000 britische Pfund.

ist schon krass das ganze, aber kann man sich sicher sein das es bei uns nicht genauso laufen würde ?

bei uns haben doch auch die täter schon mehr rechte als die opfer ! :aua:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)