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.22 Z wie Zimmer


bopper

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Frage an die Rechtsgelehrten:

Die Bezeichnung .22 Z(immerpatrone) erweckt den Eindruck, dass man damit im Wohnzimmer schießen darf.

Auf der WBK steht aber, dass mit den eingetragenen Waffen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf.

Für was ist diese Patrone gut und darf man damit nun zu Haus im Keller schießen?

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Frage an die Rechtsgelehrten:

Die Bezeichnung .22 Z(immerpatrone) erweckt den Eindruck, dass man damit im Wohnzimmer schießen darf.

Auf der WBK steht aber, dass mit den eingetragenen Waffen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf.

Für was ist diese Patrone gut und darf man damit nun zu Haus im Keller schießen?

dürfen darf man nicht, aber es ist eine schwache unterschallpatrone - wofür die gut ist sdb07591.gif

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dürfen darf man nicht, aber es ist eine schwache unterschallpatrone - wofür die gut ist sdb07591.gif

Frage falsch gestellt. Nicht wofür die gut ist, sondern war!

Mit Zimmerpatronen hat man in früheren, unverkrampfteren Zeiten ohne WaffG :oops: zu Hause Scheibenschießen veranstaltet. Schonte die Ohren der anwesenden Damen und minierte den Aufwand für den Kugelfang. Heute aber (das Schießen damit zu Haus) "hundepfui", zumindest in Deutschland.

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  • 1 month later...

war es nicht so, dass man auf dem eigenen umfriedenen usw. bis 22 KURZ oder 22 lfB schrot schiessen durfte ... ??

nein

4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.

    

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig:

   1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

   a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des        Beschussgesetzes ( Schussapparate ) zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

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Das halte ich für ein Gerücht. Ich lasse mich aber gerne durch Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vom Gegenteil überzeugen.

da schliesse ich mich an, in D darfst du doch nicht mal mehr min nem luftgewehr auf deinem grundstück schiessen! :(

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falsch, das darfst du, wenn ... siehe oben

Sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

na klasse so nen grossen garte haben die wenigsten ! und so ein 7,5 J eisen

bringts auch schon auf mind. 100 meter :wink:

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weia, weia ... da kommen ja sachen hoch ... naja, ich schiess halt nie im garten

also nach meinem sachkundewissen darf man im eigenen umfriedeten bzw. woanders mit erlaubnis des besitzers dann schiessen, wenn die kugel das grundstück nicht verlassen kann mit

luftdruckwaffen bis 7,5 Joule

.22 kurz

.22 schrot

6 mm flobert

9 mm flobert und flobertschrot sowie .22 lfb sind meines erinnerungsvermögens schon nicht mehr erlaubt gewesen.

kann das mal jemand endgültig klären und hier einstellen??

vielleicht klausi mit dem knackigen :arsch:

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luftdruckwaffen bis 7,5 Joule

.22 kurz

.22 schrot

6 mm flobert

Ich kann in §12 Abs.4 Nr. 1a WaffG nur finden: Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J mitgeteilt wird....

Das ist einerseits mehr als nur "Luftdruckwaffen", weil auch andere Schusswaffen darunterfallen. Andererseits dürfte .22Z usw. mehr als 7.5 J bringen und deswegen ist das Schießen damit hinter dem Haus verboten.

Meine Meinung, aber wie gesagt, wenn jemand was besseres findet, bitte, ich lasse mich gerne belehren.

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  • 3 weeks later...

Sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

na klasse so nen grossen garte haben die wenigsten ! und so ein 7,5 J eisen

bringts auch schon auf mind. 100 meter :wink:

das heißt doch nicht, daß Dein Garten die Luftgewehrreichweite abdecken muß und wenn Du an der Grundstücksgrenze schießen willst ?

der Kugelfang und eine Mauer/Wand sorgt ja dafür, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

wenn Du blind in die Gegend schießen würdest, dann träfe deine Theorie zu, aber das macht man ja auch nicht.

@ ich-bins :

Bist Du dir sicher, daß die .22 Z mit aufgelistet ist im AffGes. oder war das ein Gag von Dir ?

ich habe nämlich ein paar Packungen 22.Z ( leise aber gut genug ) und ich habe auch ein paar Wasserratten, die frei herumlaufen.......

Nur, ernsthafte Frage: darf man,wenn man könnte und wollte ??

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Ich hege eher die Befürchtung, beim Schiessen mit Luftdruckwaffen auf seinem Grundstück, könnten gewisse Nachbarn etwas dagegen haben. In einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis, sollte man dies überlegen auch wirklich zu tun. Als Alternative kann man ja sofern man hat, in seinem Hobbykeller mit Luftdruckwaffen auf Scheiben mit Kugelfang schiessen.

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ohne Schiesserlaunis darfst du

mit Schusswaffen schiessen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nich mehr als 7,5 Joule beträgt, oder

wenn deren Baurt der Anlage 2. Abschnitt 2 Unterabschnitt 3. Ziff 1.1 Waffgesetz entspricht,(das sind: siehe oben +und die das Kennzeichen nach Anlage I, Abbildung 1. der ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.05.1976 in der zum Zeitpunkt des Inkarafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder nach Rechtsverordnung nach §25 Abs.I Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes zeichen tragen.(ich habe das Gesetz nicht mehr, glaube aber das hiermit mein 4mm Revolver gemeint ist, der das F Zeichen trägt)

oder

aus den nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9mm verschossen werden können,

und wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.

mfg

der Reservist

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Ich kann in §12 Abs.4 Nr. 1a WaffG nur finden: Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J mitgeteilt wird....

Das ist einerseits mehr als nur "Luftdruckwaffen", weil auch andere Schusswaffen darunterfallen. Andererseits dürfte .22Z usw. mehr als 7.5 J bringen und deswegen ist das Schießen damit hinter dem Haus verboten.

Meine Meinung, aber wie gesagt, wenn jemand was besseres findet, bitte, ich lasse mich gerne belehren.

Die .22 Z ist sollte deshalb verboten sein, weil aus der gleichen Waffe auch .22 und .22 HV verschossen werden können. Um erlaubt zu sein müsste die Verwendung stärkerer Ladungen unmöglich sein.

Karl

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