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.22 Z wie Zimmer


bopper

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Also das hätte ich nicht gedacht mit dem Hobbykeller. In der Schweiz kann sich jeder 18 jährige ein Luftgewehr kaufen und daheim , von mir aus in der eigenen Stube schiessen oder im Hobbykeller. Auch auf dem eigenen Grundstück ist dies möglich, sofern sich niemand dadurch belästigt fühlt. Ich finde der deutsche Rechtsstaat geht mit dieser 7,5 Joule Richtlinie zu weit. Ich meine Sorry aber wo ist da die Verhältnissmässigkeit. Denke nicht, das Luftgewehre und Luftpistolen (Ausdrucksweise zugelassen in der Schweiz :mrgreen: ) ein Problem für die öffentliche Sicherheit darstellen. Aber wieso bei euch der Gesetzgeber auch dies noch so in's Detail regelt bei Druckluftwaffen, ist mir schleierhaft bzw. ein Rätsel. Als ob der deutsche Staat und dessen Regierung nichts besseres zu tun hätte oder andere wichtigere Angelegenheiten als um die Einhaltung irgend eiens Genzwertes von 7,5 Joule zu überwachen. Wo bleibt da die Eigenverantwortung des Schützen? Jeder weiss doch, dass er mit Druckluftwaffen nicht auf Menschen schiessen darf-oder. Denke hier braucht es keine Sonderregelung. Es wäre daher wünschenswert, wenn der deutsche Staat dem Bürger bei Druckluftwaffen, mehr Eigenverantwortung zukommen lässt und diese Grenzwert von 7,5 Joule abschaffen würde.

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Ich habe manchmal das Gefühl, auch die Medien pushen solche Vorfälle auf. Klar in England gab's mal nen krassen Fall, wo jemand schwer verletzt wurde oder sogar unglücklicherweise getötet wurde. Auch das ein Diabolo ein Auge zerstören kann, so dass jemand lebenslang auf einem Auge blind ist, ist mir bekannt. Leider wird es dies wahrscheinlich auch in Zukunft geben, auch wenn zum guten Glück sehr selten, solch ein Vorfall passiert und in der Medienlandschaft heiss diskutiert wird. Ich erinnere mich nicht mehr, wann in meinem Land das letzte mal eine Person von einem Luftgewehrdiabolo ernsthaft verletzt worden ist. Muss schon eine ganze Weile her sein, dass es so gravierend war, um darin irgendwo auch wenn am Rande und klein am nächsten Tag in der Zeitung zu erscheinen.

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ich habe nämlich ein paar Packungen 22.Z ( leise aber gut genug ) und ich habe auch ein paar Wasserratten, die frei herumlaufen.......

Nur, ernsthafte Frage: darf man,wenn man könnte und wollte ??

das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten.

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das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten.

@Attila

lass das lieber sein, sollte dich da jemand anzeigen bist du alle deine waffen los und ne menge euronen dazu !!

das lohnt echt nicht lass die ratten in ruhe, zumindest nicht mit ner schusswaffe :wink:

würg sie oder schmeiss mit steinen (energie von 7,5Joule beachten) :mrgreen:

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das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten.

Nee, dem Jagdrecht unterliegt nur jagdbares Wild, wozu die "Wasserratte" (Bisam?) nicht gehört.

Jagdrechtlich gesehen darf man die auf dem eigenen Grundstück wohl schon schießen.

Nach dem WaffG aber nicht mit der .22Z, weil die weit mehr als 7,5 J bringt.

Ein 7,5 J Druckluftgewehr andererseits ist mit Sicherheit nicht ausreichend, um den relativ großen Bisam schnell und sicher zu töten, so daß hier nicht nur eine üble Tierquälerei, sondern als Folge davon auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorläge.

Also Finger weg davon.

Daten zur .22 Z

9mm Flobertschrot und .22 Schrot sind seit dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände, vgl. Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6

Selbst der Besitz dieser Munition ist verboten!

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Nee, dem Jagdrecht unterliegt nur jagdbares Wild, wozu die "Wasserratte" (Bisam?) nicht gehört.

Jagdrechtlich gesehen darf man die auf dem eigenen Grundstück wohl schon schießen.

also, bei uns gibt es weder bisamratten noch ratten, wenn man vom ortsbürgermeister, der bei mir um die ecke wohnt, mal absieht.

aber wenn dem so ist, wie karaya sagt - und ich halte das für valide - wie wäre es dann mit einem bogen (leichtes zuggewicht, so 35 lbs) oder einem guten alten blasrohr?? die irren amis jagen mit blasrohren gern .....

hier die beste homepage dazu, die ich kenne ...

http://www.polar-electric.com/Blowgun/Index.html

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9mm Flobertschrot und .22 Schrot sind seit dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände, vgl. Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6

Selbst der Besitz dieser Munition ist verboten!!

warum gilt diese munition als verbotener gegenstand !

ist die sooooo gefährlich ? oder was ?

da sieht man mal wieder man lernt doch nieeee aus ! ich jedenfalls wusste das nicht :oops:

es gibt oder gab doch mal .38er / .45ACP und .44er schrot, gilt für diese das gleiche :?:

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Also .38/.357, 9mm Luger und .45 ACP-Schrotpatronen sind weiterhin im Handel.

GRUß

aber warum sind denn die .22er und 9mm " VERBOTENE Gegenstände"

weis ich echt nicht :oops: es leuchtet mir auch nicht ein :?: was ist daran sooo schlimm ??

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Also .38/.357, 9mm Luger und .45 ACP-Schrotpatronen sind weiterhin im Handel.

Die oben von mir zitierte Vorschrift Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 lautet: [Verboten ist]"Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann"

Die Zusätze in eckigen Klammern sind von mir.

Diese Maßtafeln habe ich jetzt nicht da, aber ich gehe davon aus, daß auch die von HP erwähnten Schrotpatronen erfasst sind.

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Also zumindest die Schrotpatronen 9mm, .40 S&W, .45 ACP und .38/.357 gibt's weiterhin bei Triebel und anderen Händlern in D.

http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=Fabrikat&value=CCI

Soweit ich weiß, betrifft dieses "Kleinschrotverbot" nur die französischen "Grenaille"-Patronen, die man in Patronenlager von Schreckschußwaffen laden kann.

Eine Fundstelle dazu habe ich aber nicht. :(

GRUß

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dann würden die

http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=Fabrikat&value=CCI

ja verbotene gegenstände verkaufen !! ??

Nun, es kann ntürlich sein, daß die zitierte "Maßtafel" was anderes sagt oder irgendwo noch was anderes steht und ich hab's bloß nicht gefunden.

Schau halt selbst, das WaffG und die AWaffVO ist überall online.

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  • 2 years later...

Hitlers Weg zur Macht

[hr:3475922874]

macht.JPG

[hr:3475922874]

1918: Der erste Weltkrieg ist zu Ende. Wie Millionen anderer deutscher Frontsoldaten steht Adolf Hitler vor der bitteren Erkenntnis, daß seine Welt nach vierjährigem Inferno zusammengebrochen ist. Not und Elend herrschen in Deutschland, der richtige Nährboden für den kometenhaften Aufstieg Hitlers und seiner nationalsozialistischen Partei. In zwei Teilen schildert diese Dokumentation die politischen Ereignisse der Weimarer Zeit und Hitlers Weg zur Macht.

[hr:3475922874]

FSK: Freigegeben ab 16 Jahren - Spieldauer ca 70 min.

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