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Sexualverbrechen Neunjähriger Junge ermordet


Guest MarcDW

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http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=11708

Ein vorbestrafter Sexualverbrecher hat einen kleinen Jungen aus München missbraucht und erstickt.

Der geständige Wiederholungstäter warf das tote Kind in einen Müllcontainer, am Freitagnachmittag wurde die Leiche entdeckt, wie die Polizei am Abend mitteilte. Der 28-Jährige habe bereits im Oktober 1994 in Regensburg einen elfjährigen Jungen mit 70 Messerstichen getötet, so die Polizei.

Nach seiner Festnahme in München habe der Mann angegeben, den kleinen Peter aus dem Stadtteil Neuperlach nach sexuellen Handlungen erstickt, in einen Plastiksack verpackt und in einen Müllcontainer geworfen zu haben. Tatort sei das Zimmer des Verdächtigen in einer Sozialunterkunft gewesen.

Vater kannte Täter aus der Haft

Der Vater des getöteten Jungen und der mutmaßliche Mörder kannten sich aus dem Gefängnis, wie Kriminaloberrat Harald Pickert berichtete. Auch das Opfer müsse seinen späteren Mörder gekannt haben, so Pickert.

Peter war am Donnerstagmittag zum letzten Mal lebend gesehen worden. Er war mit dem Schulbus bis in die Nähe seiner Wohnung gefahren. Der Busfahrer sah ihn Polizeiangaben zufolge noch zum Wohnhaus seiner Eltern gehen, dort tauchte er aber nicht auf.

Der Täter nahm das Kind bisherigen Ermittlungen zufolge mit zu seiner Sozialunterkunft und gab ihn dort als seinen Sohn aus. In seinem Zimmer habe er ihn dann sexuell missbraucht, berichtete Pickert. Als der Bub gedroht habe, seinen Eltern davon zu erzählen, habe ihn der Mann erstickt und die Leiche auf dem Gelände der Wohnanlage in den Container geworfen.

In Peters Familie verkehrten noch mehrere andere, zum Teil wegen Sexualdelikten vorbestrafte Ex-Häftlinge, wie Pickert sagte.

Weitere Fälle werden geprüft

Für den Mord an dem Jungen in Regensburg war der Täter 1995 vom dortigen Landgericht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Die Haft verlängerte sich laut Polizei noch um ein halbes Jahr, weil er im Gefängnis einen früheren sexuellen Übergriff auf ein Kind gestand. Im April 2004 wurde der Mann aus der Haft entlassen und war laut Polizei regelmäßig in der Familie des Jungen zu Besuch. Die Polizei will jetzt überprüfen, ob der Mann seit April 2004 für weitere Sexualdelikte in Frage kommt.

Nach seiner Entlassung waren dem Mann mehrere Auflagen gemacht worden, unter anderem der Besuch einer Therapie. Diese Therapie habe er aber nicht gemacht. „Es gibt leider keine Möglichkeit, eine Therapie gesetzlich zu erzwingen", sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Peter Boie.

Am Samstagvormittag soll der vorbestrafte Sexualverbrecher dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft München I will Haftbefehl wegen Mordes beantragen.

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Wenn es in DE eine Registrieungspflicht fuer Sexualverbrecher wie in den USA geben wuerde, dann waere das nicht passiert.

Siehe: http://www.informe.org/sor/

Wieviele Kinder muessen wohl in DE noch sterben, bis man einsieht, dass Sexualverbrecher nicht geheilt/resozialisiert werden koennen.

Bis man lernt, das ein Kind mehr den Schutz verdiehnt als wie der Sexualverbrecher.

Mein Mitgefuehl gilt den Eltern!

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Wenn es in DE eine Registrieungspflicht fuer Sexualverbrecher wie in den USA geben wuerde, dann waere das nicht passiert.

Siehe: http://www.informe.org/sor/

Wieviele Kinder muessen wohl in DE noch sterben, bis man einsieht, dass Sexualverbrecher nicht geheilt/resozialisiert werden koennen.

Bis man lernt, das ein Kind mehr den Schutz verdiehnt als wie der Sexualverbrecher.

Mein Mitgefuehl gilt den Eltern!

Marc,

wer zuhören kann hat mehr vom Leben, der Täter und der Vater des Opfers kannten sich aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einer JVA, waren beide Insassen, der Vater wusste sicher von der Vortat.

Karl

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Wenn es in DE eine Registrieungspflicht fuer Sexualverbrecher wie in den USA geben wuerde, dann waere das nicht passiert.

Siehe: http://www.informe.org/sor/

Wenn der Täter ein Knastbruder des Vaters war, dann wussten die Eltern wohl Bescheid, da hätte auch eine Registrierungspflicht keine neuen Erkenntnisse gebracht. Mir ist aber völlig unklar, wie ein Mann 9 Jahre nach nach einem Sexualmord an einem KInd schon wieder auf freiem Fuß sein kann.

Bela

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...wer zuhören kann hat mehr vom Leben, der Täter und der Vater des Opfers kannten sich aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einer JVA, waren beide Insassen, der Vater wusste sicher von der Vortat...

Ich glaube aber nicht, dass der Vater das wusste.

Immerhin sind Insassen von Gefaengnissen nicht wegen Ihrer Ehrlichkeit dort!

Vor allem da er es als Jugendstrafe bekommen hat, ist da eine sehr gute Wahrscheinlichkeit, dass es im Knast keiner ausser die hoeheren Stellen gewusst haben und die habe sich natuerlich an den vor mir so geliebten Datenschutz gehalten.

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Sicherungsverwahrung wohl nicht, aber gegen lebenslänglich Klapsmühle spricht doch nichts, oder?!?

Solche Typen gehören für immer weggeschlossen, egal ob Knast oder Irrenanstalt!

Das stimmt zwar, aber die augenblickliche Rechtslage gibt das einfach nicht her. Da ist wohl eine Gesetzeslücke.

Ich glaube aber nicht, dass der Vater das wusste.

Immerhin sind Insassen von Gefaengnissen nicht wegen Ihrer Ehrlichkeit dort!

Nee, das nicht. Aber das man 9 1/2 Jahre Jugendstrafe nicht für Ladendiebstahl kriegt, weiß auch der dümmste Knacki.

Mit Deiner "Datenschutz"-Marotte hat das also gar nix zu tun, lieber MarcDW, eher mit einem völlig verantwortungslosen Vater. In vielen Knästen gibt's übrigens für Sexualtäter eigene Abteilungen. Am Ende kannten sich Vater und Täter, weil der Vater auch eine einschlägige Vorgeschichte hatte und auf der gleichen Abteilung war.

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Ich glaube aber nicht, dass der Vater das wusste.

Immerhin sind Insassen von Gefaengnissen nicht wegen Ihrer Ehrlichkeit dort!

Vor allem da er es als Jugendstrafe bekommen hat, ist da eine sehr gute Wahrscheinlichkeit, dass es im Knast keiner ausser die hoeheren Stellen gewusst haben und die habe sich natuerlich an den vor mir so geliebten Datenschutz gehalten.

Marc,

ich glaube schon Du überschätzt den Datenschutz in de. Er war mit dem Vater nicht im Jugendknast und die Straftaten sind bei längersitzenden i.d.R. schon bekannt.

Karl

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Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Vater wissendlich so jemanden zu seinen Kindern bringt!

Abgesehen davon, ich dachte immer, dass Vorbestrafte nach Haftentlassung nicht mit einander verkehren duerfen. So ist das jedenfalls hier in den USA.

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http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=11785

Nach dem grausamen Sexualmord an dem neunjährigen Peter in München hat Bayerns Justizministerin Beate Merk schärfere Gesetze für entlassene Straftäter verlangt.

Es müsse Möglichkeiten geben, Sexualverbrecher wieder in Haft zu nehmen, wenn diese nach der Entlassung eine Therapie verweigerten, sagte die CSU-Politikerin in Interviews des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Münchner „Abendzeitung“ vom Montag.

Auch Verstöße gegen Weisungen wie ein Kontaktverbot mit Kindern müssten strafbewehrt sein. Ihr fehle jedes Verständnis, dass das Bundesjustizministerium keinen Grund zur Nachbesserung der Gesetze sehe. „Wir brauchen für extreme Fälle mehr Flexibilität, um die Sicherheit der Menschen gewährleisten zu können", sagte Merk dem BR.

Abschreckung bei Extrem-Verbrechen

In der „Abendzeitung“ forderte Merk ferner eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht auf 15 Jahre. Zehn Jahre Haft als derzeitige Maximalstrafe im Jugendstrafrecht seien bei Extrem-Verbrechen keine Abschreckung.

Der geständige Sexualmörder und Wiederholungstäter Martin Prinz hatte gestanden, den neunjährigen Peter sexuell missbraucht, erstickt und die Leiche in einen Müllcontainer geworfen zu haben. Die Tat geschah wenige Monate nach der Haftentlassung des 28-Jährigen, der 1995 schon einmal wegen Sexualmordes an einem Jungen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Nach neuneinhalb Jahren Haft war Prinz im April 2004 entlassen worden.

Seine Bewährungshelferin hatte im Januar dem Münchner Jugendamt mitgeteilt, dass er Auflagen wie das Kontaktverbot zu Kindern nicht einhalte.

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Ich würde es begrüßen wenn jeder Sexualverbrecher, egal welches Opfer, ein Merkmal für die Öffentlichkeit hätte.

Am besten beide Hände ab. So kann er auch kein Kind mehr anlangen.

Wegsperren kostet auf Dauer nur ne Menge Geld. Da müsste ne billigere Lösung her.

Vielleicht alle Sexualverbrecher auf ne einsame Insel wo weit und breit kein Schiff zu sehen ist.

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Ich wuerde Sexualverbrecher bei der kleinsten Auflageverletzung sofort in "Sicherheitsverwahrung" nehmen.

Abgesehen davon, die Oeffendilchkeit ueber diese Leute zu informieren ist meinesachtens eine Pflicht des Staates um seine Buerger zu schuetzen!

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Nochmal kurz zu den Fakten des Falles:

"Er (der Täter, Anmerkung von mir) suchte die Freundschaft der Familie eines Mannes, den er im Gefängnis kennengelernt hatte - eine Familie mit vier Kindern, darunter der neun Jahre alten Peter, den Prinz (der Täter, Anmerkung von mir) vergangene Woche ermordete.

Im November 2004 teilte die Justiz der Mutter mit, welche Vorgeschichte Prinz hatte - der Vater des Jungen hatte sie ihr offenbar verschwiegen.

Doch die Familie brach den Kontakt zu Prinz nicht ab, aus welchen Gründen auch immer."

So die FAZ in der heutigen Printausgabe.

Da hätten auch Brandmale nicht geholfen.

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Die Strafbewehrung von Gerichtsauflagen wird aktuell von Bayern vorgeschlagen.

Ich weiß nicht, worauf Du Dich jetzt beziehst, aber der Verstoß gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht ist bereits strafbewehrt, vgl. §145a StGB. Zugegeben sei aber, daß die bestehende Strafdrohung lächerlich ist.

Fazit des Ganzen: Wir werden uns wohl damit abfinden müssen, daß es Menschen gibt, die einfach nie mehr in Freiheit gelangen dürfen.

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