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Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig


erik_fridjoffson

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Geladen ist Patrone im eingeführten Magazin (unterladen), im Patronenlager (mit oder ohne Magazin) oder in der Trommel.

Sehr gut definiert!

"ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;"

Gefunden: "Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen"

Wie alles, was der Gesetzgeber macht.......

Mit einer Patrone im eingefügten Magazin, ohne daß diese im Patronenlager ist, kann eine Waffe ,auch wenn sie gespannt ist, gar nicht schußbereit sein.

Aber was solls......

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Zumindest bei der Aufbewahrung kann ich das nicht teilen. Du kannst ja jederzeit dran.

Beim Transport ist das tatsächlich anders. Da soll das ausdrücklich nicht sein.

Naja, wenn die Anforderung an die Aufbewahrung bis 5 KW ein B-Tresor mit 35 kg ist (den man nicht verdübeln muss), dann ist das für ein Dieb wohl eine einfache Übung.

Für den Einsatz als Verteidigung - zumal bei getrennter Aufbewahrung der Munition - jedoch sehr schwer und eine große Hürde mit deutlich zeitlicher Verzögerung.

Auch hier wird deutlich dass die Aufbewahrungsvorschriften hauptsächlich eine schnelle Verfügung für den LWB erschweren sollen.

Dem "Trick" mit dem "0er" wurde jetzt sehr deutlich ein Riegel vorgeschoben.

Das nächste wird dann sein, dass man die Mun nicht im Mag aufbewahren darf usw.

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@ Lusumi, pancho Lobo

Tresor öffnen, geladenes Magazin in die Waffe einführen und fertigladen ist nun wirklich keine Hürde. Es erfordert weder Schlüssel noch Weg.

Alles eine Frage des eigenen Bedürfnisses bzw. der Vorbereitung.

Die Intention des Gesetzgebers bei Transport und Aufbewahrung ist anders gelagert. Bei der Aufbewahrung geht es nur um den Schutz vor Dritten, beim Transport, also dem Führen, ist der Maßstab strenger angelegt und neben dem Schutz vor Dritten ebenfalls der schnelle Zugriff durch den Berechtigten thematisiert.

Allgemein finde ich das Urteil logisch. Eine anerkennbare Begründung des Bedarfs wurde ebenfalls nicht angegeben.

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@ Lusumi, pancho Lobo

Tresor öffnen, geladenes Magazin in die Waffe einführen und fertigladen ist nun wirklich keine Hürde. Es erfordert weder Schlüssel noch Weg.

Alles eine Frage des eigenen Bedürfnisses bzw. der Vorbereitung.

Ich wiederhole:

I.

Ein B-Tresor mit 5 KW und einem Gewicht von 35 kg ist kein nennenswerter Diebstahlschutz, sondern eine Einladung für den Einbrecher die darin befindlichen Kurzwaffen praktisch zu transportieren.

Er ist allerdings sehrwohl eine Verhinderung, Waffen zur Selbstverteidigung schnell schussbereit zu machen - auch weil darin gar keine passende Munition aufbewahrt werden darf.

II.

Dass es diesen "Trick" ab dem "0er" mit der geladenen Waffe gab, war dem Gesetzgeber wohl nicht klar und wurde jetzt verboten.

"Dein Trick" mit dem geladenen Magazin neben der Waffe ist bei B nicht möglich und wird auch beim "0er" nur so lange ein Trick bleiben, bis er das erste Mal von einem Gericht zu beurteilen sein wird.

Danach wird sich der Richter etwas neues einfallen lassen um die Selbstverteidigung zu erschweren.

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Zuallererst trickse ich nicht. Ich bewahre vorschriftsmäßig auf. Das Magazin mit der Munition ist den Vorschriften entsprechend nicht im B-Würfel.

Im 0er oder 1er ist eine Erschwerung nicht erkennbar. Das Einführen eines Magazins in die Waffe ist kein Hemmnis. Selbst in der getrennten rechtskonformen Verwahrung in B-Würfel und Stahlblechverwahrgelass habe ich ausreichend Zeit.

Der B-Würfel stellt zunächst einmal den wirksamen Schutz vor Unberechtigten dar. Das ist in allen Ausführungen gut dokumentiert. Der extreme Ausnahmefall Winnenden sollte die sichere Aufbewahrung dann auch noch einmal näher gebracht haben.

Die einfache Wegnahme einer offen liegenden Waffe und der Transport eines B-Würfel sind ebenfalls leicht erkennbar deutlich unterschiedlich.

Wenn man mit der Prämisse herangeht, dass nichts zu 100% sicher ist, spart man sich die Zeit für das Suchen von Ausnahmen.

Der 0er/1er stellte auch keinen "Trick" dar. Er ermöglichte und ermöglicht weiterhin die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munititon.

Eine Nutzung zur SV und damit einen entsprechenden Bedarf hat übrigends nie jemand thematisiert. Daher kann auch niemand eine Notwendigkeit anerkennen. Das aber nur nebenbei.

Ganz grundsätzlich lässt sich ebenfalls feststellten, dass die schussbewaffnete SV eine Ausnahmefall ist.

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"Dein Trick" mit dem geladenen Magazin neben der Waffe ist bei B nicht möglich und wird auch beim "0er" nur so lange ein Trick bleiben, bis er das erste Mal von einem Gericht zu beurteilen sein wird.

Danach wird sich der Richter etwas neues einfallen lassen um die Selbstverteidigung zu erschweren.

Beim Jägerschrank A/B geht das wohl...

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Beim Jägerschrank A/B geht das wohl...

Selbst dann, wenn dein Jägerschrank ein elektronisches Schloß hat, brauchst du meist die Schlüssel für das B-Fach. Versuch einfach einmal, die "reelle Zeit" zu ermitteln, die du benötigst, um ein geladenes Magazin (mit Pufferpatrone) aus dem B-Fach zu entnehmen, in die Waffe einzuführen und durchzuladen.

Dies vielleicht, nachdem du im tiefsten Traum mit einer wohlgeformten Blondine (Haarfarbe nach Wahl) am warmen Südseestrand liegst und dann durch ein Scheppern geweckt wirst.

Ob du dann sofort "folgerichtig" handelst, wage ich einmal anzuzweifeln.

Ich habe es schon einmal geschrieben "Hausfreund breitet sich nicht aus - hast Okasa du im Haus. Doch Okasa ist der größte Mist, wenn´s der Hausfreund früher frißt".

In diesem Sinne sind alle Überlegungen obsolet, wenn der Eigentumswandler dich höchstpersönlich aus deinen Südseeträumen holt.

Ansonsten kann man auch eine Miniaturausgabe von Fort Knox gebaut haben - wenn Familienangehörige in der Hand der Eigentumswandler sind, wird man jedes Schloß und jede Tür öffnen.

Der Zugriff auf die Schußwaffe wird in ganz wenigen Fällen möglich sein. Ich versuche mir gerade einmal vorzustellen, wieviel Zeit man hat, wenn man in einer Mietwohnung (Erdgeschoß, um die 60 qm) wohnt. Und diese "begehbaren Kleiderschränke" sind gar nicht mal so selten auf dem Wohnungsmarkt zu finden.

Die theoretische Diskussion über "Was wäre, wenn......." ist nutzlos.

a ) kann sie jeder nur für sich und sein Wohnumfeld anstellen.

b ) ist es Ziel der Gesetzgebung, den Zugriff auf Waffen generell zu erschweren - mit dem langfristigen Ziel, die Waffen beim Normalbürger verschwinden zu lassen (siehe EU-Bestrebungen - WaG in Ö)

c ) wäre die Schußwaffe in bestimmten Wohnungen nur dann sinnvoll, wenn ich sie gesetzeswidrig unterm Kopfkissen liegen habe und selbst dort nutzlos bei persönlichem Kontakt - allenfalls ein verzweifelter Versuch

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Ich meine, mehr als ausreichend Zeit zu haben. Das ist auch gut so. In dieser schlaftrunkenen Situation angemessen mit einer Waffe hantieren zu können sollte äußerst schwierig sein.

Wenn es kein gezielter SEK Zugriff ist, kann ich mir noch die Zähne putzen gehen und mich ordentlich anziehen, bevor jemand in meinem Haus bis zu mir vorgedrungen ist.

Wenn ein SEK unkontrolliert eine Zugangssprengung an der Haustür macht (sonst geht die nicht auf), ist der Kaffe fertig, bis die bei mir sind. Wenn sie sich allerdings verlaufen haben (was anzunehmen ist), ist der auch schon wieder kalt.

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Du liest auch nur das was du lesen willst…

Zuallererst trickse ich nicht. Ich bewahre vorschriftsmäßig auf. Das Magazin mit der Munition ist den Vorschriften entsprechend nicht im B-Würfel...

Eben. Damit erhöht der Gesetzgeber die Zeit bis der LWB seine Waffen zur Verteidigung gebrauchsfertig hat deutlich.

Wäre dem Gesetzgeber ausschließlich an der Verhinderung des Diebstahls gelegen, müsste man z.B. die 35kg-Tresore verdübeln.

Die "Umgehung der Absicht des Gesetzgebers auf (heute noch) legalem Weg" mit den "0er" und höherwertig, wird auch bald zu Ende sein.

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Vor den Diebstahl stellt der Gesetzgeber den Zugriff von Unberechtigten. Das erreicht er damit.

Die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft erhöht sich nicht entscheidend. Die benötigte Zeit (egal wie lang diese ist) hat man sich grundsätzlich durch passive Sicherheit zu verschaffen.

Tendenzen zu 0er oder 1er Änderungen sind nicht erkennbar.

Im vorliegenden Fall lag eine geladene Waffe im Waffenraum mit der Begründung der Notwendigkeit Kaninchen im eigenen Garten zu schießen.

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Ich meine, mehr als ausreichend Zeit zu haben. Das ist auch gut so. In dieser schlaftrunkenen Situation angemessen mit einer Waffe hantieren zu können sollte äußerst schwierig sein.

Wenn es kein gezielter SEK Zugriff ist, kann ich mir noch die Zähne putzen gehen und mich ordentlich anziehen, bevor jemand in meinem Haus bis zu mir vorgedrungen ist.

Wenn ein SEK unkontrolliert eine Zugangssprengung an der Haustür macht (sonst geht die nicht auf), ist der Kaffe fertig, bis die bei mir sind. Wenn sie sich allerdings verlaufen haben (was anzunehmen ist), ist der auch schon wieder kalt.

Du kannst nicht von deiner 1000qm-Villa mit Hochsicherheitstüren und -fenster ausgehen. Das ist im Wohnbereich nicht der Normalfall.

Der Normalfall sind begehbare Kleiderschränke evtl. mit etwas Komfort (wenn sie noch bezahlbar sein sollen). Und da liegt auch das Problem der Politik(er) - der Normalfall ist längst aus dem Blickfeld entschwunden, die Gesetze sind kaum noch - zumindest nicht ohne Aufwand - umsetzbar.

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In diesem Bereich hilft eine gute Wohnungstür enorm. Der beengte Raum hat den Vorteil an jedem Punkt nah an der Waffe zu sein ;) Was ist schlimm daran zum Schrank zu gehen und die Waffe zu laden?

Alles andere geht doch an der Realität vorbei.

Ich habe auch keine 1000m² Villa. Eine gute Eingangstür gibt es allerdings. Viele Mieter wohnen genau wie ich.

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Ich habe auch eine vernünftige 6Punkt abgesicherte Haustüre, ebenso wie gut gesicherte Fenster. Solange nicht ein Fenster beim verlassen der Wohnung gekippt bleibt, ist ein Angriffspunkt nicht so leicht zu finden.

Was anderes:

Der Vorteil von freien Vorderladern ist in einem Western zu sehen, wo eine Duellpistole auf dem Schreibtisch steht:up: Man muss nur ein Zündhütchen greifbar haben, ausserdem wird die Kraft einer .44 Kugel oft unterschätzt.

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Das ist natürlich richtig. Problematisch wird es ja immer erst, wenn man erwischt wird. Das dürfte auch in deinem Beispiel an der Zuverlässigkeit rütteln.

Die geladene Glock im Holster fällt zunächst auch niemandem auf. Wer sich in einer realen Bedrohungsituation befindet, sollte auch unorthodoxe Wege gehen. Das bleibt dann zumeist auch straffrei.

Wenn sich der randalierende Mob an meiner haustür zu schaffen macht, würde ich auch von den Aufbewahrungspflichten absehen. Dann wird die Polizei angerufen und sich auf Verteidigung eingerichtet.

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